{"id":20143788,"updated":"2023-07-28T06:31:58Z","additionalIndexing":"28;2841;Krankenversicherung;Gesundheitswesen;Spitex;diagnosebezogene Fallpauschale;Finanzierung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2601,"gender":"f","id":1156,"name":"Heim Bea","officialDenomination":"Heim"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-09-24T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4915"},"descriptors":[{"key":"L05K0105051105","name":"Spitex","type":1},{"key":"L04K01040109","name":"Krankenversicherung","type":1},{"key":"L06K010505010201","name":"diagnosebezogene Fallpauschale","type":1},{"key":"L03K110902","name":"Finanzierung","type":1},{"key":"L04K01050511","name":"Gesundheitswesen","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-12-12T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2014-11-19T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1411509600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1418338800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2669,"gender":"m","id":3865,"name":"Steiert Jean-François","officialDenomination":"Steiert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2652,"gender":"f","id":1295,"name":"Graf-Litscher Edith","officialDenomination":"Graf-Litscher"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2608,"gender":"f","id":1147,"name":"Kiener Nellen Margret","officialDenomination":"Kiener Nellen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2763,"gender":"m","id":4061,"name":"Hardegger Thomas","officialDenomination":"Hardegger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3014,"gender":"f","id":4107,"name":"Amarelle Cesla","officialDenomination":"Amarelle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3036,"gender":"f","id":4134,"name":"Munz Martina","officialDenomination":"Munz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2601,"gender":"f","id":1156,"name":"Heim Bea","officialDenomination":"Heim"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"14.3788","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1.\/2. Seit Inkrafttreten der Neuordnung der Pflegefinanzierung leistet die obligatorische Krankenpflegeversicherung einen Beitrag an die Pflegeleistungen, welche aufgrund einer ärztlichen Anordnung und eines ausgewiesenen Pflegebedarfs ambulant, auch in Tages- oder Nachtstrukturen, oder im Pflegeheim erbracht werden (Art. 25a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung, KVG; SR 832.10). Die Beiträge werden differenziert nach dem Pflegebedarf und gesamtschweizerisch einheitlich in Franken festgelegt. Für die Krankenpflege zu Hause sind die Beiträge pro Stunde sowie nach drei Pflegekategorien - Massnahmen der Abklärung, Beratung und Koordination, Massnahmen der Untersuchung und der Behandlung und Massnahmen der Grundpflege - festgelegt. Entsprechend führt eine höhere Anzahl Pflegestunden oder ein höherer Anteil der Nachfrage nach Leistungen der aufwändigeren Pflegekategorien zu einer höheren Vergütung. Eine Anpassung der Beiträge wäre dann notwendig, wenn eine Anpassung der Vergütung im Verhältnis zu einer Änderung der Kosten pro Stunde innerhalb der einzelnen Pflegekategorien erfolgen soll.<\/p><p>Die Übergangsbestimmung zur Änderung vom 13. Juni 2008 des KVG bezüglich Neuordnung der Pflegefinanzierung (AS 2009 3517) verpflichtet den Bundesrat zu einer kostenneutralen Festlegung der Beiträge. Aufgrund von Absatz 2 der Übergangsbestimmung sind die bei Inkrafttreten der Änderung geltenden Tarife und Tarifverträge innert drei Jahren, d. h. bis Ende 2013, an die festgelegten Beiträge anzugleichen. Entsprechend kamen diese Beiträge erst 2014 schweizweit zur Anwendung, so dass erst im Verlaufe des Jahres 2015 statistische Angaben vorliegen werden. Der Bundesrat wird folglich im Laufe des Jahres 2015 in erster Linie prüfen können, ob die Kostenneutralität durch die festgelegten Beiträge eingehalten wurde. Dabei wird der Bundesrat auch prüfen, inwieweit die Änderung der Summe der Vergütungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung auf den Übergang der vor der Revision der Pflegefinanzierung angewendeten Tarife zu den neuen gesamtschweizerischen Beiträgen bzw. auf eine Änderung der Anzahl erbrachter Stunden und der Leistungsstruktur zurückzuführen ist. Ob Handlungsbedarf besteht, ist in diesem Rahmen zu prüfen.<\/p><p>3. Die Auswirkungen der revidierten Spitalfinanzierung und damit auch der Einführung von Fallpauschalen werden derzeit evaluiert. Geprüft wird dabei auch, ob es zu Kostenverschiebungen zwischen den einzelnen Versorgungsbereichen gekommen ist. Für 2015 ist ein Zwischenbericht geplant. Frühestens dann können erste Aussagen über mögliche Verlagerungen der Leistungen vom stationären Bereich im Spital zum Bereich der Krankenpflege zu Hause oder im Pflegeheim getätigt werden.<\/p><p>Zur Abfederung möglicher Auswirkungen der Einführung von Fallpauschalen für die stationäre Behandlung im Spital hat der Gesetzgeber das Instrument der Akut- und Übergangspflege geschaffen (Art. 25a Abs. 2 KVG), wonach nach einem Spitalaufenthalt während zweier Wochen eine vollumfängliche Kostenübernahme der Pflegeleistungen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung bei Krankenpflege zu Hause oder in einem Pflegeheim erfolgen kann. Voraussetzung dafür ist, dass ein erhöhter Pflegebedarf vorliegt und die Akut- und Übergangspflege im Spital ärztlich angeordnet wird. Dieses Instrument steht den Tarifpartnern bereits zur Verfügung und kann daher genutzt werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Seit 2011 gelten für Spitex-Organisationen mit öffentlichem Leistungsauftrag national festgelegte Beiträge für die Pflege (früher Pflegetarife), abzurechnen über das KVG. Obwohl so konzipiert, dass die Kantone die Restfinanzierung tragen, zeigt es sich immer deutlicher, dass der Ansatz der Pflegebeitragshöhe zu tief ist. Die Restkosten für Kantone und Gemeinden steigen. Dies erschwert es den Organisationen, ihre Leistungen den Anforderungen anzupassen, welche mit der neuen Spitalfinanzierung markant gestiegen sind. Denn die Spitäler entlasten sich auf Kosten der Spitex. Es findet eine Verlagerung der Leistungen und Kosten vom Spitalbereich auf die Spitex statt. Aber nicht nur das. Die DRG führen, politisch gewollt, zu frühen Spitalaustritten und ambulanten Eingriffen, die erstens nicht alle mit der AÜP aufgefangen werden oder deren bedürfen und die zweitens eine intensivere pflegerische Nachbetreuung durch die Spitex erfordern. Die Spitex übernimmt gemäss ihrem Versorgungsauftrag diese komplexe Pflege, braucht jedoch dafür höher qualifizierte und damit teurere Fachkräfte. Zudem muss die Spitex dabei pro Pflegefall häufiger ausrücken. Damit steigen die Wegkosten. Zu beachten ist weiter, dass die Kantone auch die aus der Ausbildungsverpflichtung entstehenden Zusatzkosten zu tragen haben. Mit den aktuell national festgelegten Beiträgen kann sich die Spitex nicht so entwickeln, wie es der Bedarf erfordert (Einsätze in der Nacht, an Wochenenden und Feiertagen), um die steigende Zahl Pflegebedürftiger jeglichen Alters zu Hause zu versorgen. Aufgrund der Leistungs- und Kostenentwicklung sind darum von der Politik Korrekturen gefordert.<\/p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, die Höhe der nationalen Spitex-Beiträge (KVG) zu überprüfen und den gestiegenen Anforderungen anzupassen, insbesondere in der Grund- und in der Behandlungspflege?<\/p><p>2. Wenn ja, in welchem Zeitraum denkt er hier zu einem Resultat zu kommen?<\/p><p>3. Anerkennt er die Notwendigkeit, die stattfindende Verlagerung der Spitalkosten auf die Spitex bei der Neubeurteilung zu beachten und mit erhöhten national festgelegten Beiträgen abzugelten?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Spitex-Organisationen stärken"}],"title":"Spitex-Organisationen stärken"}