{"id":20143798,"updated":"2023-07-28T06:31:23Z","additionalIndexing":"2811;2836;freiwillige AHV;Versicherungsschutz;Papierlose\/r;AHV;AHV-Beiträge","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2405,"gender":"f","id":341,"name":"Maury Pasquier Liliane","officialDenomination":"Maury Pasquier"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2014-09-24T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4915"},"descriptors":[{"key":"L05K0104010101","name":"AHV","type":1},{"key":"L05K0506010402","name":"Papierlose\/r","type":1},{"key":"L06K010401010104","name":"freiwillige AHV","type":1},{"key":"L06K010401010101","name":"AHV-Beiträge","type":1},{"key":"L04K11100120","name":"Versicherungsschutz","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2014-12-11T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2014-11-12T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1411509600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1418252400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2370,"gender":"m","id":305,"name":"Berberat Didier","officialDenomination":"Berberat"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2741,"gender":"m","id":4026,"name":"Comte Raphaël","officialDenomination":"Comte"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2723,"gender":"f","id":3920,"name":"Seydoux-Christe Anne","officialDenomination":"Seydoux"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2717,"gender":"m","id":3914,"name":"Cramer Robert","officialDenomination":"Cramer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2629,"gender":"f","id":1148,"name":"Savary Géraldine","officialDenomination":"Savary"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2624,"gender":"m","id":1134,"name":"Recordon Luc","officialDenomination":"Recordon"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2143,"gender":"m","id":172,"name":"Rechsteiner Paul","officialDenomination":"Rechsteiner Paul"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2405,"gender":"f","id":341,"name":"Maury Pasquier Liliane","officialDenomination":"Maury Pasquier"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"14.3798","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Personen ohne gültige Aufenthaltsbewilligung unterstehen der Versicherungspflicht. Der Bundesrat hat mehrfach bekräftigt, dass er sich an diesen Grundsatz hält (Motion Stahl 13.4093, Frage Geissbühler 12.5238, Dringliche Anfrage Goll 10.1053, Interpellation Heim 09.4122).<\/p><p>Nach Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (VVK; SR 832.105) müssen die Versicherer allen versicherungspflichtigen Personen eine Versichertenkarte ausstellen, also auch den Personen ohne rechtlichen Status. Vor der Ausstellung der Versichertenkarte muss der Versicherer die Versichertennummer der AHV (nachfolgend AHVN13) bei der zuständigen Stelle (Zentrale Ausgleichsstelle) verifizieren und nötigenfalls deren Zuweisung veranlassen (Art. 5 Abs. 1 VVK).<\/p><p>Bei der Einführung der Versichertenkarte wurde das Bundesamt für Gesundheit (BAG) darüber informiert, dass die Versicherer Schwierigkeiten haben, manchen ihrer Versicherten aufgrund ihres besonderen Status eine Versichertenkarte auszustellen. In manchen Fällen gelang es den Versicherern nämlich nicht, die genauen persönlichen Daten der Versicherten in Erfahrung zu bringen. So war es unmöglich, bei der Zentralen Ausgleichsstelle zu verifizieren, ob die versicherte Person bereits eine AHVN13 hat oder ob ihr eine solche noch zugewiesen werden muss. Am 8. April 2011 verfasste das BAG als Aufsichtsbehörde der Krankenversicherer zusammen mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und der Zentralen Ausgleichsstelle, die für die AHVN13 zuständig sind, ein an die Krankenversicherer gerichtetes Schreiben zur Zuweisung und Verifizierung der AHVN13. Dieser Brief beschreibt, wie vorzugehen ist, wenn die Erkundigungen des Versicherers bezüglich AHVN13 zu keinem Ergebnis führen und er somit nicht in der Lage ist, einer versicherten Person die Versichertenkarte auszustellen.<\/p><p>2012 wurden dem BAG konkrete Fälle von Versicherten zugetragen, die von ihrem Versicherer keine Versichertenkarte erhalten haben. Das Amt hat bei den betroffenen Versicherern interveniert, und jeder dieser Fälle wurde zur Zufriedenheit geregelt. In der Folge wurden dem BAG keine weiteren Fälle gemeldet, aber das Amt ist jederzeit bereit einzugreifen, wenn es von neuen Fällen erfährt.<\/p><p>2. Die Rechtslage ist klar. Das Vorgehen zur Verifizierung und Zuweisung der AHVN13 wurde den Versicherern bereits im obenerwähnten Schreiben vom 8. April 2011 erläutert. Der Bundesrat erachtet es daher im Moment nicht als notwendig, eine nationale Leitlinie dazu zu erlassen.<\/p><p>3. Wie unter Ziffer 1 weiter oben dargelegt, wurden alle dem BAG gemeldeten konkreten Fälle von Versicherten, die keine Versichertenkarte erhalten haben, zur Zufriedenheit der versicherten Person geregelt. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich damit die derzeitige Praxis bewährt hat.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Seit der Einführung der 13-stelligen AHV-Versichertennummer sind Personen, insbesondere Kinder, ohne rechtlichen Status mit neuen Schwierigkeiten beim Zugang zur Krankenversicherung und zur Prämienverbilligung konfrontiert. Tatsächlich lassen gewisse Krankenkassen die neue AHV-Nummer für Personen ohne Aufenthaltsbewilligung nur höchst widerwillig erstellen. Es ist jedoch Sache des Versicherers, die Zuweisung einer AHV-Versichertennummer zu veranlassen, wenn er feststellt, dass dem Kind oder der erwachsenen Person, die der Versicherung angeschlossen sind, noch keine solche Nummer zugewiesen worden ist (Art. 5 der Verordnung über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung).<\/p><p>Die Zuweisung einer AHV-Versichertennummer ist nötig, damit eine Krankenversicherungskarte ausgestellt werden kann. Und Personen ohne rechtlichen Status haben wie jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz die Pflicht und das Recht, der sozialen Krankenversicherung angeschlossen zu sein und damit Zugang zum Gesundheitswesen zu haben. In der Realität sind jedoch nur wenige Sans-Papiers krankenversichert. Das hängt mit den Personen selbst zusammen (die z. B. befürchten, denunziert zu werden), aber auch mit der Haltung gewisser Krankenkassen.<\/p><p>In seinem Bericht vom 23. Mai 2012 \"Krankenversicherung und Zugang zur Gesundheitsversorgung von Sans-Papiers\", den der Bundesrat in Erfüllung des Postulates Heim 09.3484 vorgelegt hat, hält er es für angemessen, dass alle Sans-Papiers versichert werden. Er weist darauf hin, dass ein fehlender Versicherungsschutz von Personen ohne rechtlichen Status höhere Sozialkosten zur Folge haben kann (weil medizinische Behandlungen aufgeschoben würden und die Kosten von den Leistungserbringerinnen und -erbringern und letztlich von der öffentlichen Hand getragen würden).<\/p><p>Die Zuweisung einer AHV-Versichertennummer ist auch für den Zugang zur Prämienverbilligung notwendig, was für Personen ohne rechtlichen Status besonders wichtig ist. Diese leben oft in prekären Verhältnissen und können nicht für ihre gesamte Monatsprämie aufkommen.<\/p><p>Die AHV-Versichertennummer soll also in jedem Fall zugewiesen werden, und der Diskriminierung von Personen, die zu den verletzlichsten unseres Landes gehören, ist ein Ende zu setzen.<\/p><p>Deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:<\/p><p>1. Ist sich der Bundesrat dieses Problems bewusst? Ist er bereit zu handeln, damit für Kinder und Erwachsene ohne rechtlichen Status diese Hindernisse beim Anschluss an die Krankenversicherung wie auch beim Zugang zur Prämienverbilligung ausgeräumt werden?<\/p><p>2. Ist er gegebenenfalls bereit, zuhanden der Krankenkassen eine nationale Leitlinie zu erlassen, in der er präzisiert, dass die Pflicht der Versicherer, die Zuweisung einer AHV-Versichertennummer zu veranlassen, vom rechtlichen Status der betroffenen Person unabhängig ist?<\/p><p>3. Solange eine solche nationale Leitlinie fehlt: Wie gedenkt der Bundesrat die Deblockierung einer konkreten Situation zu ermöglichen, in welcher ein Versicherer sich weigert, eine AHV-Versichertennummer zu verlangen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Sans-Papiers ohne Krankenversicherung. 13-stellige AHV-Versichertennummer unabhängig vom rechtlichen Status erstellen"}],"title":"Sans-Papiers ohne Krankenversicherung. 13-stellige AHV-Versichertennummer unabhängig vom rechtlichen Status erstellen"}