{"id":20143813,"updated":"2023-07-28T06:25:57Z","additionalIndexing":"2841;Krankenversicherung;Hausarzt\/-ärztin;Vereinfachung von Verfahren;Patient\/in","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2778,"gender":"m","id":4074,"name":"Fridez Pierre-Alain","officialDenomination":"Fridez"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-09-24T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4915"},"descriptors":[{"key":"L04K01040109","name":"Krankenversicherung","type":1},{"key":"L05K0503020801","name":"Vereinfachung von Verfahren","type":1},{"key":"L05K0105040201","name":"Hausarzt\/-ärztin","type":1},{"key":"L04K01050517","name":"Patient\/in","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-09-29T00:00:00Z","text":"Zurückgezogen","type":17}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2014-11-28T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1411509600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1475100000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2608,"gender":"f","id":1147,"name":"Kiener Nellen Margret","officialDenomination":"Kiener Nellen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2455,"gender":"f","id":405,"name":"Fehr Jacqueline","officialDenomination":"Fehr Jacqueline"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2569,"gender":"f","id":806,"name":"Graf Maya","officialDenomination":"Graf Maya"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2630,"gender":"f","id":1129,"name":"Schenker Silvia","officialDenomination":"Schenker Silvia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2579,"gender":"m","id":1065,"name":"Leuenberger Ueli","officialDenomination":"Leuenberger-Genève"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2650,"gender":"f","id":1293,"name":"John-Calame Francine","officialDenomination":"John-Calame"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2738,"gender":"m","id":4018,"name":"Maire Jacques-André","officialDenomination":"Maire Jacques-André"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2760,"gender":"m","id":4049,"name":"Aebischer Matthias","officialDenomination":"Aebischer Matthias"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3014,"gender":"f","id":4107,"name":"Amarelle Cesla","officialDenomination":"Amarelle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3018,"gender":"m","id":4106,"name":"Naef Martin","officialDenomination":"Naef"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3020,"gender":"m","id":4115,"name":"Schwaab Jean Christophe","officialDenomination":"Schwaab"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3035,"gender":"f","id":4131,"name":"Friedl Claudia","officialDenomination":"Friedl Claudia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3036,"gender":"f","id":4134,"name":"Munz Martina","officialDenomination":"Munz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2778,"gender":"m","id":4074,"name":"Fridez Pierre-Alain","officialDenomination":"Fridez"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"14.3813","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die meisten Menschen verwenden die Begriffe Hausarzt oder Hausärztin synonym mit den Begriffen Allgemeinmedizinerin, Allgemeinmediziner, ärztlicher Grundversorger oder ärztliche Grundversorgerin. Doch \"Hausarzt\" entspricht auch einem Versicherungsmodell der Grundversicherung, das der versicherten Person vorschreibt, vor einer anderen Behandlungsmöglichkeit jeweils zuerst ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt zu konsultieren. Ausgenommen davon sind Notfall-, Augenarzt- oder Frauenarztkonsultationen. <\/p><p>Oft besteht Unklarheit über die obengenannten Begriffe, die noch verstärkt wird, wenn die Krankenkasse der Arztperson gewisse Informationen nicht weiterleitet und die Praxis somit das Versicherungsmodell ihrer Patientinnen und Patienten nicht kennt, während diese hingegen glauben, dass ihre Ärztin oder ihr Arzt darüber informiert sei. Diese Unkenntnis kann zu Zwischenfällen führen: Werden Versicherte an eine Spezialistin oder einen Spezialisten weitergeleitet, muss die Hausärztin oder der Hausarzt zuhanden der Krankenkasse einen Überweisungsschein ausfüllen. Dieser Schein wird aber oft weder abgegeben noch verlangt, da die Situation unklar ist. <\/p><p>Ein anderer Teil des Problems betrifft gerade diese sogenannten Überweisungsscheine. Bei Krankenkassen herrscht die Tendenz, ihren Versicherten diese Scheine nicht automatisch freiwillig zuzustellen oder von ihnen zu verlangen, die Scheine aus dem Internet herunterzuladen. Für ältere Menschen ist dies nicht einfach. Ärztinnen und Ärzte haben es sich zur Gewohnheit gemacht, solche Dokumente eigenständig auszuhändigen. Doch es kommt immer wieder vor, dass eine Krankenkasse Überweisungsscheine ohne den eigenen Briefkopf nicht akzeptiert - kompliziert ... Während meiner Arbeit habe ich manchmal das Gefühl, dass gewisse Kassen versuchen, die fälligen Leistungen so spät wie möglich zurückzuzahlen. <\/p><p>Es wäre einfacher, bei der Arbeit Klarheit zu schaffen und deswegen von den Krankenkassen zu verlangen, den Versicherten, die das \"Hausarztmodell\" gewählt haben, zu Jahresbeginn ein paar Überweisungsscheine zuzustellen. <\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Den Versicherern ist freigestellt, ob sie ihren Versicherten besondere Versicherungsformen mit eingeschränkter Wahl des Leistungserbringers anbieten. Auch in deren Ausgestaltung sind sie weitgehend frei. Diese Freiheit, die einen gewissen Wettbewerb schafft, ist vom Gesetzgeber gewollt. Dies wurde von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates in ihrem Bericht vom 13. August 2014 zur parlamentarischen Initiative Feller 13.433, \"Keine Benachteiligung von Fachärztinnen und Fachärzten für allgemeine innere Medizin mit einem zweiten Facharzttitel\" bestätigt.<\/p><p>Ebenso hat der Bundesrat in seiner Antwort auf die Frage John-Calame 14.5439, \"Allmächtige Krankenkasse im Modell Callmed\", dargelegt, dass die Versicherer ziemlich frei sind, wie sie die Rechte und Pflichten der Versicherten, die diese besonderen Versicherungsformen wählen, ausgestalten. Als Gegenleistung für die darin vorgesehenen Einschränkungen werden ihnen Prämienrabatte gewährt. Der Gesetzgeber hat für diese Versicherungsformen keine weiteren Rechte der Versicherten vorgesehen. Er hat den Versicherern bewusst eine grosse Freiheit eingeräumt, wie sie diese Versicherungsformen ausgestalten. Sie sollen innovative Modelle entwickeln können, welche erlauben, die Kosten zu senken. Der Bundesrat hat auch darauf hingewiesen, dass die Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) zu \"Managed Care\", welche das Parlament am 30. September 2011 verabschiedet hatte, eine besondere Versicherungsform näher definierte. Gegen diese Vorlage wurde das Referendum ergriffen, und sie wurde von etwa drei Vierteln der Bevölkerung abgelehnt.<\/p><p>Die für diese Versicherungsformen gewährten Prämienermässigungen sind aber nur zulässig für Kostenunterschiede, welche auf die eingeschränkte Wahl der Leistungserbringer sowie auf eine besondere Art und Höhe der Entschädigung der Leistungserbringer zurückzuführen sind. Kostenunterschiede aufgrund eines günstigeren Risikobestandes geben keinen Anspruch auf Prämienermässigung (Art. 101 Abs. 2 der Verordnung über die Krankenversicherung).<\/p><p>Die vom Motionär geforderte Transparenz liegt in erster Linie im Interesse der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes und der versicherten Person. Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass es im Hinblick auf die heutigen gesetzlichen Grundlagen primär an den Leistungserbringern ist, ihre Patientinnen und Patienten regelmässig nach der gewählten Versicherungsform zu fragen. Es wäre ein unverhältnismässiger Aufwand, wenn der Versicherer jeder versicherten Person jedes Jahr mehrere Überweisungsformulare zustellen müsste, obschon viele diese nicht benötigen, zumal die Überweisungsformulare von einer Arztpraxis im Bedarfsfall im Internet heruntergeladen werden können. Deshalb will es der Bundesrat weiterhin den Versicherern überlassen, welche Anforderungen sie an eine Überweisung stellen.<\/p><p>Im Rahmen der weiteren Arbeiten zur koordinierten Versorgung wird jedoch zu klären sein, ob in diesem Bereich Handlungsbedarf besteht.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird damit beauftragt, eine Ergänzung der Gesetzgebung vorzulegen. Darin sollen Krankenkassen, die im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes das \"Hausarztmodell\" anbieten, jedem Arzt und jeder Ärztin automatisch eine Liste der Versicherten weiterleiten, die in diesem Versicherungsmodell die betroffene Arztperson explizit als ihren Hausarzt oder ihre Hausärztin angegeben haben. Um die Abläufe zu vereinfachen, sollen die Krankenkassen im Weiteren den betroffenen Versicherten zu Jahresbeginn eine ausreichende Anzahl Überweisungsscheine zustellen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Hausärztinnen und Hausärzte. Klarheit schaffen und Abläufe vereinfachen"}],"title":"Hausärztinnen und Hausärzte. Klarheit schaffen und Abläufe vereinfachen"}