﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20143821</id><updated>2023-07-28T06:21:01Z</updated><additionalIndexing>2841;04;24;Gesundheitspolitik;Kosten des Gesundheitswesens;Finanzierung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2536</code><gender>m</gender><id>514</id><name>Stahl Jürg</name><officialDenomination>Stahl</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-09-25T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4915</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L03K010505</key><name>Gesundheitspolitik</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K01050501</key><name>Kosten des Gesundheitswesens</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L03K110902</key><name>Finanzierung</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-12-12T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2014-11-28T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2014-09-25T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2014-12-12T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2536</code><gender>m</gender><id>514</id><name>Stahl Jürg</name><officialDenomination>Stahl</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>14.3821</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1.-6. Mit den am 23. Januar 2013 verabschiedeten gesundheitspolitischen Prioritäten Gesundheit 2020 will der Bundesrat das Schweizer Gesundheitssystem optimal auf die aktuellen und kommenden Herausforderungen ausrichten. Gesundheit 2020 ist eine Gesamtschau von 36 Massnahmen, deren Umsetzung mittels Projekten erfolgt, die gemeinsam mit den Akteuren des Gesundheitswesens erarbeitet und von den zuständigen politischen Instanzen (meist Bundesrat und Parlament) verabschiedet werden. Eine umfassende Kostenfolgeabschätzung der 36 Massnahmen von Gesundheit 2020 ist daher nicht möglich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die bisher gestarteten Projekte, welche mehrheitlich auf bereits vorhandenen Bundesratsbeschlüssen bzw. parlamentarischen Aufträgen beruhen, konnten grösstenteils mit den bestehenden Ressourcen des Bundes umgesetzt werden. Werden für die Projekte zusätzliche, plafonderhöhende Ressourcen benötigt, so werden die entsprechenden Ressourcen im Rahmen der ordentlichen Budgetverfahren beantragt. Bei einigen Projekten sind auch Aufwände weiterer Akteure notwendig.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei denjenigen Projekten, bei denen es sich um Gesetzgebungsvorhaben handelt, wird - wie in Artikel 141 Absatz 2 Buchstabe b des Parlamentsgesetzes (SR 171.10) vorgesehen - eine Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) vorgenommen bzw. ist bereits vorgenommen worden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit den in den gesundheitspolitischen Prioritäten Gesundheit 2020 vorgesehenen Massnahmen zur Effizienzsteigerung und zur Qualitätsverbesserung kann das Wachstum der Gesundheitskosten gedämpft werden. Experten und Expertinnen gehen davon aus, dass die heutigen Leistungen ohne Qualitätseinbussen durchschnittlich rund 20 Prozent günstiger erbracht werden können. Gesundheit 2020 legt einen starken Fokus auf Massnahmen, welche zur Effizienzsteigerung beitragen, und listet diese einzeln auf. Damit Kostenersparnisse realisiert werden können, muss allerdings unter anderem auch investiert werden, beispielsweise in den Bereichen Qualität oder E-Health. Bei den beiden letztgenannten Themenbereichen sollen die zusätzlichen Kosten gemäss Bundesrat nicht vollumfänglich auf die Prämienzahlenden abgewälzt werden. Gleichzeitig führen andere Faktoren - wie der medizinisch-technische Fortschritt, die Zunahme des Wohlstands und die demografische Entwicklung - zu höheren Gesundheitskosten. Werden die Massnahmen von Gesundheit 2020 nicht umgesetzt, so steigen die Kosten wesentlich stärker.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat hat am 23. Januar 2013 den Bericht zur Strategie Gesundheit 2020 genehmigt. Die in diesem Papier festgelegte Strategie bestimmt die Prioritäten des Bundesrates für die Gesundheitspolitik der nächsten acht Jahre.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Zentrum dieser Strategie stehen gemäss Bundesrat die Menschen und ihr Wohlbefinden. Um die gesetzten Ziele erreichen zu können, wurden die vier folgenden Handlungsfelder mit den damit einhergehenden Massnahmen definiert:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Lebensqualität sichern;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Chancengleichheit und Selbstverantwortung stärken;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Versorgungsqualität sichern und erhöhen;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Transparenz schaffen, besser steuern und koordinieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Hat er eine Kostenfolgeabschätzung der vorgeschlagenen Strategie Gesundheit 2020 mit den damit verbundenen Massnahmen (insgesamt und einzeln) vorgenommen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wenn ja, wie hoch werden diese Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung dieser Strategie sein?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie und auf welcher Grundlage wurden diese ermittelt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wer wird diese Kosten tragen müssen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wenn nein, warum hat er auf diese Kostenfolgeabschätzung verzichtet?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Innerhalb welchen Zeitraums kann eine entsprechende Schätzung nachgeliefert werden?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Kosten der Umsetzung der Strategie Gesundheit 2020</value></text></texts><title>Kosten der Umsetzung der Strategie Gesundheit 2020</title></affair>