{"id":20143822,"updated":"2023-07-28T06:20:45Z","additionalIndexing":"55;52;Schwein;Würde der Kreatur;Antibiotikum;wirtschaftliche Auswirkung;Tierkrankheit;Tierschutz","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2685,"gender":"m","id":3882,"name":"Girod Bastien","officialDenomination":"Girod"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-09-25T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4915"},"descriptors":[{"key":"L05K1401010301","name":"Tierkrankheit","type":1},{"key":"L05K1401080104","name":"Schwein","type":1},{"key":"L04K07040404","name":"wirtschaftliche Auswirkung","type":1},{"key":"L05K0105030101","name":"Antibiotikum","type":1},{"key":"L05K0601040802","name":"Tierschutz","type":1},{"key":"L04K05020701","name":"Würde der Kreatur","type":2}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-12-12T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2014-11-19T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1411596000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1418338800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2685,"gender":"m","id":3882,"name":"Girod Bastien","officialDenomination":"Girod"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"14.3822","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Schweiz verfügt generell über ein hohes Tierschutz- und Tiergesundheitsniveau. Tierhaltungen werden von den zuständigen kantonalen Vollzugsbehörden regelmässig kontrolliert, wobei in Einzelfällen Gesetzesumgehungen und Missstände festgestellt werden. Diese sind mit der Tierwürde nicht zu vereinbaren, und es ist Aufgabe der kantonalen Vollzugsbehörden, dafür zu sorgen, dass sie von den verantwortlichen Tierhaltenden behoben werden. Wichtig ist zudem, dass die für die Missstände verantwortlichen Tierhaltenden konsequent bestraft werden.<\/p><p>2. Bei Erfüllung der hohen gesetzlichen Anforderungen an die Haltung, Betreuung und Fütterung von Hochleistungstieren besteht kein Konflikt mit der Tierwürde. Die entsprechenden Kenntnisse werden den Tierhaltenden im Rahmen ihrer Ausbildung vermittelt.<\/p><p>3. Im Rahmen der staatlichen Tierseuchenbekämpfung und durch die Förderung der Tiergesundheit - beispielsweise mit der Lancierung der Tiergesundheitsstrategie 2010 plus - ist der Bund bereits heute bestrebt, den Antibiotikaeinsatz in der Veterinärmedizin auf das absolut notwendige Mass zu senken. Durch die weitgehende Ausrottung bzw. Bekämpfung von bedeutenden bakteriell bedingten Tierseuchen (Enzootische Pneumonie \/ Aktinobazillose) bzw. infektiösen Erkrankungen, die bei Schweinen auftreten können, sind gute Voraussetzungen zur Eindämmung des Antibiotikaeinsatzes geschaffen worden. Der Schweinegesundheitsdienst, der finanziell vom Bund, den Kantonen und von der Branche getragen wird, setzt sich für eine Stärkung der tierärztlichen Bestandesmedizin ein, bei der neben therapeutischen Ansätzen insbesondere die Prävention und die Gesunderhaltung im Zentrum stehen. Da in in der Schweiz aber sowohl in der Human- wie auch in der Tiermedizin immer noch zu häufig und zu viel Antibiotika eingesetzt wird, müssen auf verschiedensten Ebenen Massnahmen ergriffen werden. Als unabdingbare Voraussetzung braucht es detaillierte Angaben zum Antibiotikaverbrauch. Die Etablierung einer Antibiotikadatenbank wird derzeit im Parlament im Rahmen der Revision des Heilmittelgesetzes beraten. Die Arbeiten für eine nationale Antibiotika-Resistenz-Strategie des Bundes (Star), welche im Juli 2013 von den Vorstehern des EDI und des WBF in Auftrag gegeben wurde, sind bereits weit fortgeschritten. Die zentralen Handlungsfelder sind definiert, die strategischen Ziele sowie die Schlüsselmassnahmen identifiziert. Voraussichtlich im Dezember 2014 soll dazu eine Anhörung durchgeführt werden. Die Verabschiedung der Strategie durch den Bundesrat ist für 2015 geplant.<\/p><p>4.\/5. Der Bund unterstützte 2013 die Tier- und Pflanzenproduktion mit Direktzahlungen im Umfang von 2,8 Milliarden Franken und mit Beiträgen für Produktion und Absatz (Tierzucht, Viehwirtschaft, Milchwirtschaft, Absatzförderung, Pflanzenbau) in der Höhe von 0,47 Milliarden Franken. Im Gegensatz zu den Ausgaben für Produktion und Absatz ist eine detaillierte Aufteilung der Direktzahlungen auf die Pflanzen- und Tierproduktion nicht möglich. Grund dafür ist, dass über die Hälfte der Direktzahlungen pro Fläche ausgerichtet wurden und die Flächen sowohl für die Tier- als auch für die Pflanzenproduktion genutzt werden können. Das auf Naturwiesen und Weiden produzierte Futter wird ausschliesslich für die Tierfütterung verwendet. Die Unterstützung für die tierische Produktion lässt sich somit abschätzen, indem man die für diese Flächen ausbezahlten Flächenbeiträge (inklusive Hangbeiträge) sowie die eindeutig der Tierproduktion zuzuordnenden Direktzahlungen und Ausgaben für Produktion und Absatz zusammenzählt. Aufgrund dieser Schätzung flossen 2013 rund 70 Prozent der Mittel in die tierische Produktion und rund 30 Prozent in die pflanzliche Produktion. Dieses Verhältnis lässt sich dadurch erklären, dass die Schweiz ein typisches Grasland ist. Rund 60 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche sind Naturwiesen und Weiden. Sie bilden die ideale Grundlage für die Haltung von Raufutterverwertern wie Rindern, Ziegen, Schafen, Pferden und Neuweltkameliden, die das Raufutter in wertvolle Nahrungsmittel umwandeln. Hinzu kommen noch die Sömmerungsflächen, die ebenfalls mit Raufutterverwertern bewirtschaftet werden.<\/p><p>6. Im Rahmen der bewilligten Kredite können anerkannte Zuchtorganisationen mit Beiträgen zugunsten der Züchterinnen und Züchter für erbrachte züchterische Massnahmen unterstützt werden. Darunter fallen die Herdebuchführung, die Durchführung von Leistungsprüfungen und von Projekten zur Erhaltung der Schweizer Rassen. Zuchtorganisationen, welche Tiere der Rindvieh-, Schweine-, Schaf- und Ziegengattung sowie Equiden, Wasserbüffel, Kaninchen, Geflügel, Neuweltkameliden und Honigbienen betreuen, können Beiträge geltend machen. Im Jahr 2013 wurden den anerkannten Zuchtorganisationen rund 34 Millionen Franken zugunsten der Züchterinnen und Züchter ausbezahlt. In der Schweinezucht unterstützte der Bund die züchterischen Massnahmen (Herdebuchführung, Feld- und Stationsprüfungen) im Jahr 2013 mit gut 3 Millionen Franken.<\/p><p>7. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) informiert die Öffentlichkeit auf mehreren Wegen über Tierschutzfragen, sei es über Internet, Social Media, Printprodukte oder in direktem Kontakt mit der Bevölkerung. Hervorzuheben ist insbesondere die informative Homepage des BLV (<a href=\"http:\/\/www.blv.admin.ch\/themen\/tierschutz\/index.html?lang=de\">http:\/\/www.blv.admin.ch\/themen\/tierschutz\/index.html?lang=de<\/a>). Zudem werden aktuelle Informationen via elektronische Newsletter (\"Nutztier News\" und \"Heimtier News\") Interessierten gratis zugestellt.<\/p><p>8. Der Bund unterstützt schon heute, gestützt auf Artikel 12 des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1), den Absatz von Schweizer Gemüse, Obst, Getreide und Kartoffeln mit Beiträgen. Zudem wird der Konsum von pflanzlicher Nahrung mittels Information der Bevölkerung über eine gesunde Ernährung gefördert. Die Schweizer Lebensmittelpyramide, die auf der Homepage des BLV zu finden ist, veranschaulicht bildlich, was zu einer gesunden und abwechslungsreichen Ernährung gehört, wobei der Anteil an Früchten und Gemüse ungleich grösser ist als derjenige an tierischen Produkten. Zudem unterstützt der Bund die Schweizerische Gesellschaft für Ernährung mit einem jährlichen Beitrag (264 700 Franken im Jahr 2014) für die Sensibilisierung und die Information der Schweizer Bevölkerung über eine gesunde Ernährung.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Schweine-Report von tier-im-fokus.ch dokumentiert in vier Kantonen (Luzern, Waadt, Bern, Friburg) grobe Missstände. Gemäss Experten sind viele Schweine krank, verletzt, verhaltensgestört oder tot. Trotzdem erklärte der Schweizer Tierschutz gegenüber der Zeitung \"Blick\" (Ausgabe vom 21. August 2014), dass die Aufnahmen mehrheitlich tierschutzkonform seien. Gemäss Artikel 1 des Tierschutzgesetzes (TschG) ist das Wohl der Tiere zu schützen. Der Schweine-Report lässt an der Umsetzung dieses Artikels Zweifel aufkommen. Die flächendeckend eingesetzten Hochleistungsrassen sind besonders krankheitsanfällig, wodurch das Tierwohl über das nötige Mass hinaus tangiert wird. Der dafür nötige Antibiotikaeinsatz kann zu Multiresistenzen führen. Gleichzeitig wird die Tierproduktion gegenüber dem Pflanzenbau subventionspolitisch bevorzugt, dies obwohl die Produktion tierlicher Produkte die Umwelt durch Treibhausgase stark belastet und dies der Empfehlung der Schweizer Gesellschaft für Ernährung widerspricht, die zu einem hohen pflanzlichen Anteil rät. Gemäss Artikel 5 Absatz 2 TschG ist der Bund verpflichtet, die Bevölkerung über Tierschutzfragen zu informieren. Dennoch weiss sie nachweislich wenig darüber, wie Tiere gehalten werden.<\/p><p>Vegane Ernährung liegt derzeit im Trend. Sie ist gesund, nachhaltig und tierfreundlich. Die Förderung von veganen Alternativen käme deshalb zahlreichen Handlungsfeldern zugute. Der Bund kann hier Vorarbeit zur Förderung kulinarischer Vielfalt leisten.<\/p><p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:<\/p><p>1. Wie ist die gesetzlich verankerte Tierwürde, die als Eigenwert des Tieres definiert ist (Art. 3 Bst. a TschG), mit den geschilderten Missständen in der Schweinehaltung zu vereinbaren?<\/p><p>2. Wieso werden Hochleistungsrassen trotz mit der Tierwürde resultierenden Konflikten gefördert?<\/p><p>3. Welche Massnahmen zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes in der Tierproduktion wurden bereits umgesetzt? <\/p><p>4. In welchem Verhältnis stehen Agrarsubventionen zu der Pflanzen- und Tierproduktion?<\/p><p>5. Wieso wird bei der Subventionierung die Tierproduktion gegenüber dem Pflanzenbau bevorzugt?<\/p><p>6. Welche Leistungen werden bei der Tierzucht im Allgemeinen und der Schweinezucht im Speziellen gefördert?<\/p><p>7. Wie will der Bund seine Informationspflicht in Tierschutzfragen wahrnehmen?<\/p><p>8. Wie plant er den Konsum von pflanzlicher Nahrung zu fördern?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Schweine-Report. Welche Konsequenzen ziehen?"}],"title":"Schweine-Report. Welche Konsequenzen ziehen?"}