{"id":20143825,"updated":"2023-07-28T06:22:13Z","additionalIndexing":"08;2831;1236;internationale Beziehungen;Minderheitenschutz;Religionsfreiheit;Menschenrechte","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2792,"gender":"m","id":4076,"name":"Hadorn Philipp","officialDenomination":"Hadorn"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-09-25T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4915"},"descriptors":[{"key":"L04K05020509","name":"Religionsfreiheit","type":1},{"key":"L04K05020406","name":"Minderheitenschutz","type":1},{"key":"L03K050202","name":"Menschenrechte","type":1},{"key":"L02K1002","name":"internationale 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Die Religionsfreiheit ist ein solches Menschenrecht, das in den letzten Jahren verstärkt unter Druck gekommen ist.<\/p><p>Es scheint, dass es bei Bundesrat und Verwaltung nur vereinzelt Aktivitäten zur Erfüllung dieses Verfassungsauftrags und im Speziellen zugunsten des Grund- und Menschenrechts auf Religionsfreiheit gibt. Diese Zurückhaltung steht in einem Missverhältnis zur beunruhigenden Lage, wie sie sich in vielen Staaten präsentiert. Schockierende Informationen belegen die Verfolgung von Minderheiten ganz verschiedener Religionen. Es ist deshalb notwendig, dass der Bundesrat und die Verwaltung vermehrt aktiv werden. Mit dieser Motion wird dazu der Auftrag erteilt, die Umsetzung der bestehenden Rechtsgrundlagen wie beispielsweise im Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe, im Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte oder die Organisationsverordnung für das EDA verstärkt an dieser Zielsetzung auszurichten. Das Engagement für Religionsfreiheit muss auch in den Jahreszielen des Bundesrates und in der Folge in seiner Geschäftsberichterstattung sowie in seinen jährlichen Berichten über die Aussenpolitik aufgenommen werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Laut Artikel 54 der Bundesverfassung trägt der Bund zur Achtung der Menschenrechte wie auch zur Linderung von Not und Armut in der Welt, zur Förderung der Demokratie, zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen bei. Die Förderung der Menschenrechte ist ein Ziel der Schweizer Aussenpolitik. Die Religionsfreiheit sowie der Schutz religiöser und ethnischer Minderheiten sind ein integraler Teil der Schweizer Menschenrechtspolitik. Wie der Bundesrat bereits in seinen Antworten auf verschiedene parlamentarische Vorstösse (Interpellation 11.3340, Interpellation 11.3207, Interpellation 12.3067, Anfrage 13.1052 und notabene Postulat Graber Jean-Pierre 11.3197) festgehalten hat, ist er besorgt über Verletzungen der Religionsfreiheit, welche in zahlreichen Ländern zu beobachten sind.<\/p><p>Zum Schutz und zur Förderung der Religionsfreiheit, aber auch zur Vorbeugung gegen jede Form religiöser Intoleranz bringt sich die Schweiz aktiv in die zuständigen Gremien internationaler Organisationen wie der Uno und der OSZE ein und unterstützt in diesem Kontext Resolutionen im Menschenrechtsrat und in der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Auf bilateraler Ebene nimmt die Schweiz die Themen Religionsfreiheit und Minderheitenrechte regelmässig auf, namentlich in verschiedenen Menschenrechtsdialogen.<\/p><p>Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass die Glaubwürdigkeit der Schweizer Menschenrechtsaussenpolitik eng mit der Ratifikation der entsprechenden internationalen Übereinkommen und deren konsequente Anwendung im Rahmen der nationalen Rechtsordnung zusammenhängt. Die Schweiz unterstützt daher die Reformmassnahmen zur Stärkung der internationalen Kontrollorgane der Uno-Menschenrechtsübereinkommen (UN-Treaty Bodies) und setzt sich dabei v. a. für die Unabhängigkeit der Experten der Vertragsorgane ein und unterstützt das Ziel, eine bessere Umsetzung der Empfehlungen der Überwachungsgremien auf nationaler Ebene zu erreichen.<\/p><p>Die Schweizer Entwicklungszusammenarbeit orientiert sich ebenfalls an den Menschenrechtsnormen und besteht auf dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung. Die Einhaltung der Menschenrechte, einschliesslich der Religionsfreiheit, gilt als ein Schlüsselelement für eine nachhaltige Entwicklung, die allen Bevölkerungsgruppen zugutekommt. Im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit bietet die Schweiz auch direkte Unterstützung an, um gegen die Ausgrenzung von Minderheiten zu kämpfen. Es ist nicht das Ziel der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit, Regierungen zu unterstützen, sondern die benachteiligten Bevölkerungsgruppen sollen in ihren eigenen Entwicklungsbestrebungen unterstützt werden. Wenn eine Regierung nicht über die erforderlichen demokratischen Strukturen für eine wirksame Zusammenarbeit verfügt, erfolgt die Zusammenarbeit grösstenteils mit Nichtregierungsorganisationen. Häufig ist die Unterstützung von benachteiligten und ausgeschlossenen Bevölkerungsgruppen besonders nötig und angebracht, namentlich wenn in Bezug auf Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit grosse Defizite bestehen.<\/p><p>Die humanitäre Hilfe der Schweiz basiert ihre Tätigkeit in Syrien und Irak auf einer strikten Anwendung der vier humanitären Prinzipien der Menschlichkeit, der Unabhängigkeit, der Neutralität und der Unparteilichkeit. Die humanitäre Hilfe richtet sich nach den Bedürfnissen der vulnerabelsten Bevölkerungsgruppen ohne Unterscheidung von Politik, Hautfarbe, Ethnie oder Religion. Keine religiöse Gruppe wird deshalb im Voraus als besondere Zielgruppe betrachtet, doch kann jede bedrohte Minderheit zu den Empfängern von Unterstützung gehören.<\/p><p>Aus den obenskizzierten Gründen erkennt der Bundesrat aktuell keinen Bedarf für die Annahme der Motion. Der Bundesrat ist bereit, die Situation bedrohter religiöser Minderheiten sowie diesbezüglich ergriffener Massnahmen im Rahmen des aussenpolitischen Berichtes in Zukunft stärker zu beleuchten, dies in Erfüllung des Postulates von Siebenthal 14.3823, welches er zur Annahme empfiehlt.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, sich verstärkt für den Schutz religiöser und anderer Minderheiten in ihrem Heimatland einzusetzen und dazu eine mehrdimensionale Strategie zu entwickeln, die aussenpolitische Initiativen zur Weiterentwicklung und konsequenten Umsetzung des Völkerrechts und den vermehrten Einsatz bestehender Instrumente wie der humanitären Hilfe, der Entwicklungszusammenarbeit und zur Stärkung der Menschenrechte umfasst. In den Jahreszielen des Bundesrates wie auch in seiner Berichterstattung ist dieses Thema vermehrt zu berücksichtigen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Schutz religiöser und anderer Minderheiten als wichtiges Ziel der schweizerischen Aussenpolitik"}],"title":"Schutz religiöser und anderer Minderheiten als wichtiges Ziel der schweizerischen Aussenpolitik"}