{"id":20143848,"updated":"2023-07-28T06:34:11Z","additionalIndexing":"28;1211;Konkubinat;Familienrecht;Familienpolitik;Kinderbetreuung;Erziehung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2710,"gender":"f","id":3907,"name":"Thorens Goumaz Adèle","officialDenomination":"Thorens Goumaz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-09-25T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4915"},"descriptors":[{"key":"L03K010301","name":"Familienrecht","type":1},{"key":"L04K01030304","name":"Familienpolitik","type":1},{"key":"L04K01030302","name":"Erziehung","type":1},{"key":"L04K01030504","name":"Konkubinat","type":1},{"key":"L04K01040207","name":"Kinderbetreuung","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-12-12T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2014-11-12T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1411596000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1418338800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2684,"gender":"f","id":3881,"name":"Gilli Yvonne","officialDenomination":"Gilli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2654,"gender":"m","id":1318,"name":"Schelbert Louis","officialDenomination":"Schelbert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2615,"gender":"m","id":1112,"name":"Müller Geri","officialDenomination":"Müller Geri"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2569,"gender":"f","id":806,"name":"Graf Maya","officialDenomination":"Graf Maya"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2685,"gender":"m","id":3882,"name":"Girod Bastien","officialDenomination":"Girod"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2635,"gender":"m","id":1110,"name":"Vischer Daniel","officialDenomination":"Vischer Daniel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2579,"gender":"m","id":1065,"name":"Leuenberger Ueli","officialDenomination":"Leuenberger-Genève"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2650,"gender":"f","id":1293,"name":"John-Calame Francine","officialDenomination":"John-Calame"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3003,"gender":"m","id":4093,"name":"Glättli Balthasar","officialDenomination":"Glättli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3000,"gender":"f","id":4095,"name":"Rytz Regula","officialDenomination":"Rytz Regula"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2727,"gender":"m","id":3924,"name":"van Singer Christian","officialDenomination":"van Singer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3032,"gender":"f","id":4128,"name":"Trede Aline","officialDenomination":"Trede"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3038,"gender":"f","id":4136,"name":"Mahrer Anne","officialDenomination":"Mahrer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2710,"gender":"f","id":3907,"name":"Thorens Goumaz Adèle","officialDenomination":"Thorens Goumaz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"14.3848","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1.\/4.\/5. Der Bundesrat hat vom in der Interpellation erwähnten Bericht \"Le droit face aux nouvelles valeurs de responsabilité générationnelle\" Kenntnis genommen, den die Arbeitsgruppe \"Filiation, origine, parentalité\" unter der Leitung der Soziologin Irène Théry erarbeitet hat. Dieser Bericht wurde vom französischen Sozial- und Gesundheitsministerium, das auch für Familienbelange zuständig ist, in Auftrag gegeben und im April 2014 veröffentlicht.<\/p><p>Auch in der Schweiz wird über das Verhältnis zwischen der Entwicklung der Familienstrukturen und jener des Rechts, insbesondere des Familienrechts, diskutiert. Nach der Annahme des Postulates Fehr Jacqueline 12.3607, \"Zeitgemässes kohärentes Zivil- und insbesondere Familienrecht\", das den Bundesrat beauftragt, einen Bericht über dieses Thema vorzulegen, hat das Bundesamt für Justiz (BJ) 2013 drei Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Zudem hat es am 24. Juni 2014 in Zusammenarbeit mit der Universität Freiburg das Symposium \"Avenir Familles\" durchgeführt, an dem Bundesrätin Simonetta Sommaruga sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Justiz, Politik und Gesellschaft teilnahmen. Nach einer Einführung aus soziologischer Sicht wurde über die drei Themenschwerpunkte \"Ehe und Partnerschaft\", \"Stellung des Kindes\" und \"Familienunterhalt\" diskutiert. Der Bundesrat wird seinen Bericht Anfang 2015 vorlegen.<\/p><p>2.\/3.\/5. Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB; SR 210) kennt zwei Kategorien von Personen, die, obwohl kein Kindesverhältnis zu ihnen besteht, de facto im Alltag Pflege-, Erziehungs- und Betreuungsaufgaben übernehmen und somit das Recht haben, die Eltern bei der Ausübung der elterlichen Sorge zu vertreten, wenn dies die Umstände erfordern. Es sind dies die Stiefeltern (Art. 299 ZGB) und die Pflegeeltern (Art. 300 ZGB). Diese beiden Artikel wurden im Zuge der Revision des Kindesrechts vom 25. Juni 1976, die am 1. Januar 1978 in Kraft trat (AS 1977 237), in das Zivilgesetzbuch aufgenommen. In Bezug auf den Zweck von Artikel 299 ZGB hält die Botschaft vom 5. Juni 1974 Folgendes fest: \"Geht der ... Inhaber der elterlichen Gewalt eine Ehe ein, so nimmt der Ehegatte unvermeidlich in grösserem oder kleinerem Umfang an der Pflege und Erziehung des Kindes teil. Er ist hiezu auf Grund der ehelichen Beistandspflicht (Art. 159 Abs. 3 ZGB) auch verpflichtet. Indessen kommt ihm keine elterliche Gewalt zu. Damit ist die rechtliche Stellung des Stiefelternteils gegenüber dem Kind, dem Ehegatten und Dritten schwach und unsicher. Artikel 299 ... hilft dem ab: Jeder Ehegatte hat dem andern in Ausübung der elterlichen Gewalt gegenüber Stiefkindern in angemessener Weise beizustehen und ihn, wenn die Umstände dies erfordern, zu vertreten. Darin liegt nicht nur eine Pflicht, sondern zugleich auch ein Recht. Der Stiefelternteil hat somit in dem Umfang, wie ihm die Umstände die Pflege und Erziehung des Kindes überbinden, auch Anteil an der elterlichen Gewalt. Damit wird der Zusammenhalt der durch die neue Ehe gegründeten Familie gefördert\" (BBl 1974 II 75). Das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (PartG; SR 211.231) räumt der eingetragenen Partnerin oder dem eingetragenen Partner des Inhabers der elterlichen Sorge das gleiche Recht ein (Art. 27 Abs. 1 PartG). Anders sieht es bei der Konkubinatspartnerin oder dem Konkubinatspartner aus: Ihnen gesteht das Schweizer Recht nicht den Status der \"Stiefeltern\" zu.<\/p><p>Der Bundesrat hat jedoch erkannt, wie wichtig die Beziehung zwischen dem Kind und der Konkubinatspartnerin oder dem Konkubinatspartner des Inhabers der elterlichen Sorge sein kann. Deshalb schlägt er im Vorentwurf zur Revision des Adoptionsrechts u. a. eine Öffnung der Stiefkindadoption vor: Neu soll sie nicht mehr nur Ehepaaren offenstehen, sondern auch eingetragenen Paaren und - als Variante - zusätzlich auch Paaren in faktischen Lebensgemeinschaften.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Im Rahmen einer Reform des Familienrechts hat die französische Regierung die Soziologin Irène Théry beauftragt, über den laufenden Wandel der Familienstrukturen und Verwandtschaftsbeziehungen einen Bericht zu erstellen. Dieser Bericht geht unter anderem auf die Situation derer ein, die ausserhalb der direkten Verwandtschaftsbeziehungen im Rahmen der zahlreichen Patchwork-Familien eine Erziehungsrolle wahrnehmen, namentlich auf die Stiefeltern. In Frankreich hat ein Stiefvater oder eine Stiefmutter grundsätzlich weder Rechte noch Pflichten gegenüber dem Kind seiner Ehefrau bzw. ihres Ehemanns oder dem Kind der Person, mit der er oder sie eine Lebensgemeinschaft führt. Die \"faktische Elternschaft\" wird somit weder anerkannt noch gewürdigt, obwohl sie ein grosses Engagement, sowohl materiell wie emotional, zwischen der erwachsenen Person und dem Kind bedeuten kann. In diesem Zusammenhang können sich zudem heikle Fragen zur Ausübung der elterlichen Sorge, zum Umgang mit Behörden und medizinischen Stellen, aber auch zum Erbrecht stellen. Der im Rahmen der Reform ausgearbeitete Gesetzentwurf sieht für Stiefeltern einen Status vor, der ihre Situation klären und den Familienalltag vereinfachen soll. Insbesondere könnte ein Erziehungsauftrag in Form eines notariell beglaubigten Vertrags die Rechte und Pflichten jedes oder jeder Einzelnen innerhalb der Patchwork-Familie regeln, dies im Einvernehmen mit den Eltern des Kindes und in dessen Interesse.<\/p><p>Aufgrund dessen stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:<\/p><p>1. Kennt der Bundesrat den obenerwähnten Bericht? Welche Denkanstösse gewinnt er daraus für die Schweiz?<\/p><p>2. Welchen Status haben Drittpersonen, die eine Erziehungsrolle ausserhalb direkter Verwandtschaftsbeziehungen wahrnehmen, in der Schweiz?<\/p><p>3. Können sich im Alltag der betroffenen Familien Probleme im Zusammenhang mit der Ausübung der elterlichen Sorge, dem Umgang mit Behörden und medizinischen Stellen, dem Erbrecht oder in anderer Hinsicht ergeben?<\/p><p>4. Ist der Bundesrat bereit zu untersuchen, ob eine Klärung der Situation derer angezeigt ist, die eine \"faktische Elternschaft\" ausüben? Ist er bereit, Vorschläge auszuarbeiten, um den Schwierigkeiten zu begegnen, auf die die betroffenen Familien stossen können? Ist er sogar bereit, Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auf Wunsch der Betroffenen diese \"faktische Elternschaft\" in eine rechtliche Form gebracht werden könnte?<\/p><p>5. Könnte der Bundesrat seine Überlegungen dazu in seinen Bericht in Erfüllung des Postulates Tornare 13.3135, \"Familienpolitik\", oder sogar in die laufenden Arbeiten zur Revision des Familienrechts einfliessen lassen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Anerkennung und Status Dritter, die eine \"faktische Elternschaft\" ausüben, namentlich von Stiefeltern"}],"title":"Anerkennung und Status Dritter, die eine \"faktische Elternschaft\" ausüben, namentlich von Stiefeltern"}