{"id":20143856,"updated":"2023-07-28T06:31:08Z","additionalIndexing":"15;44;2811;ambulanter Handel;Arbeitserlaubnis;Fremdarbeiter\/in","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2681,"gender":"f","id":3878,"name":"Flückiger-Bäni Sylvia","officialDenomination":"Flückiger Sylvia"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-09-25T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4915"},"descriptors":[{"key":"L06K070105010101","name":"ambulanter Handel","type":1},{"key":"L05K0702030302","name":"Arbeitserlaubnis","type":1},{"key":"L05K0702020109","name":"Fremdarbeiter\/in","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-12-12T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2014-11-19T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1411596000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1418338800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2681,"gender":"f","id":3878,"name":"Flückiger-Bäni Sylvia","officialDenomination":"Flückiger Sylvia"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"14.3856","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1.\/2. Angehörige der EU-25\/Efta-Mitgliedstaaten benötigen gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen (FZA; SR 0.142.112.681) für eine Dauer von drei Monaten oder 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr keine ausländerrechtliche Bewilligung. Sie unterstehen aber einer Meldepflicht, deren Erfüllung und Richtigkeit durch die tripartiten Kommissionen geprüft wird. Staatsangehörige Rumäniens und Bulgariens (EU-2) und Drittstaatangehörige unterliegen einer ausländerrechtlichen Bewilligungspflicht, deren Prüfung durch die zuständige kantonale Behörde erfolgt.<\/p><p>Die Erteilung einer Bewilligung für gesteigerten Gemeingebrauch untersteht in der Regel kommunalem Recht und wird demnach durch die Gemeindebehörden geprüft. Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe der Gewerbepolizeien, bei der Erteilung einer Bewilligung für gesteigerten Gemeingebrauch zusätzlich noch die ausländerrechtlichen Voraussetzungen für den Aufenthalt in der Schweiz zu überprüfen. Eine solche Regelung wäre wegen Doppelspurigkeiten auch kaum zweckmässig.<\/p><p>3. Gemäss Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA; SR 822.41) liegt Schwarzarbeit dann vor, wenn ausländerrechtliche Melde- und Bewilligungspflichten missachtet werden. Ob eine Bewilligung für die Nutzung des öffentlichen Raums vorliegt oder nicht, ist aus Sicht des BGSA jedoch unerheblich. Die kantonalen Kontrollorgane prüfen die Einhaltung der Melde- und Bewilligungspflichten gemäss Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrecht (Art. 6 BGSA). So erfüllt die Umgehung des ausländerrechtlichen Bewilligungsverfahrens durch Drittstaatangehörige den Tatbestand der rechtswidrigen Erwerbstätigkeit und kann in schweren Fällen zu einer Wegweisung oder der Anordnung eines Einreiseverbots führen. Da der Aufenthalt zur Aufnahme einer kurzfristigen Erwerbstätigkeit durch EU-25-\/Efta-Staatsangehörige nicht bewilligungspflichtig ist, beschränkt sich eine allfällige Verletzung ausländerrechtlicher Vorschriften grundsätzlich auf die Nichtbeachtung von Anmelde- und Meldevorschriften. Die Einhaltung der ausländerrechtlichen Melde- und Bewilligungspflicht wird von den kantonalen Schwarzarbeitskontrollorganen geprüft, und Verstösse werden den kantonalen Migrationsbehörden zur Sanktionierung weitergeleitet.<\/p><p>4.\/5. Bewilligungen für Marktstände auf öffentlichem Grund können von den Gemeinden grundsätzlich unabhängig von einer Kontrolle der ausländerrechtlichen Bewilligung bzw. Meldung erteilt werden (vgl. Antwort auf Frage 1). Entsprechend kann der Bund die Gemeinden in diesem Zusammenhang nicht direkt zur Rechenschaft ziehen, und ein Rückgriff ist ebenfalls ausgeschlossen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Vor allem in grenznahen Regionen werden zunehmend Personen aus dem Ausland auf Märkten tätig (z. B. Lebensmittelmärkte, Handwerkermärkte).<\/p><p>Die Gewerbepolizeien der Gemeinden erteilen Bewilligungen für kommerzielle oder ideelle Benutzung des öffentlichen Grundes (z. B. ein Marktstand) an Markthändler in der Regel mit der Auflage, dass alle ausländerrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Einhaltung der ausländerrechtlichen Auflagen wird bei der Erteilung der Standbewilligung durch die Gemeinden jedoch nicht systematisch überprüft.<\/p><p>In verschiedenen Kantonen wird bei Markthändlern eine fortgesetzte Verletzung ausländerrechtlicher Bestimmungen vermutet. Personen aus dem Ausland betätigen sich als Markthändler, ohne die dafür ausländerrechtlichen Bewilligungen zu haben. <\/p><p>Bezüglich der Überprüfung ausländerrechtlicher Bewilligungen durch die Gemeinden und Kantone bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Trifft es zu, dass eine Gemeinde, die im Rahmen des gesteigerten Gemeingebrauchs eine wirtschaftspolizeiliche Bewilligung auf öffentlichem Grund an ausländische Personen erteilt, nicht dazu verpflichtet ist, die ausländerrechtlichen Voraussetzungen für den Aufenthalt in der Schweiz zu prüfen?<\/p><p>2. Wenn die Gemeinde nicht zur Prüfung verpflichtet ist, welche Stelle ist damit beauftragt, und macht es Sinn, diese Prüfungen mit der Bewilligung zu koordinieren?<\/p><p>3. Schwarzarbeit liegt im Ausländerrecht unter anderem dann vor, wenn ein ausländischer Staatsangehöriger eine nichtbewilligte Erwerbstätigkeit ausübt. Aber auch dann, wenn eine Gemeindebehörde für die Nutzung des öffentlichen Raums im Rahmen des gesteigerten Gemeingebrauchs eine Bewilligung an eine ausländische Person erteilt, die nicht dazu befugt ist, auf dem Markt kommerziell tätig zu werden?<\/p><p>4. Kann nach gültigem Recht eine Gemeindebehörde zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie widerrechtlich oder wider besseres Wissen entsprechende Bewilligungen erteilt?<\/p><p>5. Wie beurteilt er die Möglichkeit eines Rückgriffs auf eine Gemeinde?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Überprüfung der ausländerrechtlichen Bewilligungen durch die Gemeinden"}],"title":"Überprüfung der ausländerrechtlichen Bewilligungen durch die Gemeinden"}