{"id":20143861,"updated":"2023-07-28T06:27:19Z","additionalIndexing":"2841;44;finanzieller Verlust;Taggeldversicherung;Pflichtversicherung;Arbeitskräfte","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2580,"gender":"f","id":1071,"name":"Humbel Ruth","officialDenomination":"Humbel"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-09-25T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4915"},"descriptors":[{"key":"L05K0104010904","name":"Taggeldversicherung","type":1},{"key":"L06K070302010205","name":"finanzieller Verlust","type":1},{"key":"L04K11100111","name":"Pflichtversicherung","type":1},{"key":"L04K07020201","name":"Arbeitskräfte","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-09-29T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2014-12-05T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1411596000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1475100000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2580,"gender":"f","id":1071,"name":"Humbel Ruth","officialDenomination":"Humbel"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"}],"shortId":"14.3861","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Bereits vor zehn Jahren mit dem Bericht \"Reformvorschläge zur Taggeldversicherung\" vom 16. Januar 2004 hat der Bundesrat festgestellt, dass im Bereich der Erwerbsausfallversicherung Lücken bestehen. Taggeldversicherungen nach KVG und VVG sind freiwillige Versicherungen. Die Krankenversicherer müssen die Taggeldversicherung zwar anbieten und haben Aufnahmezwang. Der Versicherungsschutz ist indes eine Farce, weil Taggelder bei grossen Krankenversicherern zwischen 6 und 40 Franken liegen. Während Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Regel einer kollektiven Taggeldversicherung angeschlossen sind, haben selbstständig Erwerbstätige keinen Anspruch auf einen Versicherungsschutz bei Krankheit. Im Falle einer Krankheit gewährt die KVG-Taggeldversicherung keinen ausreichenden Schutz, und bei einer VVG-Lösung wird der Vertrag bei Krankheit in der Regel gekündigt. Erwerbstätige ohne Taggeldschutz bei Krankheit werden damit in die IV gedrängt. Arbeitsstellen sind heute nicht mehr Lebensstellen; häufiger wird zwischen selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit gewechselt. Ein ausreichender Versicherungsschutz kann nur durch ein Obligatorium für alle Erwerbstätigen garantiert werden. Damit würde die Lücke im Versicherungsschutz bei Krankheit geschlossen; IV-Fälle würden vermieden, und die interinstitutionelle Zusammenarbeit im Sinne von Artikel 68bis IVG würde auf eine bessere Basis gestellt. Im erwähnten Bericht hat der Bundesrat einen konkreten Ausgestaltungsvorschlag gemacht. Das Obligatorium würde für alle erwerbstätigen Personen im Sinne der AHV gelten. Leistungsbeginn, die Begrenzung der Leistungsdauer sowie die prozentuale Taggeldhöhe des versicherten Verdienstes werden definiert, wie auch die Höchstgrenze des obligatorisch versicherten Verdienstes (gemäss Bundesrat etwa beim halben UVG-Betrag). Weiter gehende Leistungen könnten mit Zusatzversicherungen abgedeckt werden. Ob für das Obligatorium eine KVG- oder eine VVG-Lösung in Betracht kommt, ist zu prüfen. Mit einer KVG-Lösung könnten Behandlungskosten und Taggeld zusammengeführt und analog zur Unfallversicherung ganzheitlich beurteilt werden, was volkswirtschaftlich gewünscht und sinnvoll wäre.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Erwerbsausfall bei Krankheit kann einerseits nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) und andererseits nach dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG; SR 221.229.1) freiwillig versichert werden. In seinem Bericht \"Evaluation und Reformvorschläge zur Taggeldversicherung bei Krankheit\" (2009) hat der Bundesrat die Auswirkungen der geltenden Gesetzgebung evaluiert und festgestellt, dass der Erwerbsausfall bei vorübergehender Krankheit auch ohne eine obligatorische Versicherung weitgehend durch Taggeldversicherungen abgedeckt wird und dass sich die geltende Regelung, die insbesondere auf sozialpartnerschaftlichen Lösungen basiert, für den überwiegenden Teil der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden grundsätzlich bewährt hat. Der Bundesrat war insbesondere aus Kostengründen der Auffassung, dass die Taggeldversicherung im bestehenden Rahmen beizubehalten ist. Diese Haltung bekräftigte er zuletzt in seiner Stellungnahme zur Motion Poggia 12.3072, welche eine obligatorische Erwerbsausfallversicherung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer forderte, und schon früher in seiner Stellungnahme zur Motion Humbel 10.3821, welche eine obligatorische Erwerbsausfallversicherung für alle Erwerbstätigen forderte. Der Bundesrat ist sich aber bewusst, dass im Bereich der Erwerbsausfallversicherung auch Lücken bestehen.<\/p><p>Daher hat sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Postulat Nordmann 12.3087 bereiterklärt, die Koordination zwischen den Taggeldversicherungen und den Regelungen für Invalidität der ersten und zweiten Säule zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten. Der Bundesrat ist bereit, in diesem Bericht auch auf die Frage der bestehenden Lücke in der Abdeckung des Erwerbsausfalls infolge Krankheit bei der Frühintervention der Invalidenversicherung einzugehen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Gesetzesrevision vorzulegen, welche allen Erwerbstätigen einen wirksamen Versicherungsschutz bei Erwerbsausfall durch Krankheit garantiert.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Wirksame Taggeldversicherung bei Erwerbsausfall durch Krankheit"}],"title":"Wirksame Taggeldversicherung bei Erwerbsausfall durch Krankheit"}