{"id":20143881,"updated":"2023-07-28T06:24:02Z","additionalIndexing":"2836;24;44;Arbeitslose\/r;öffentliche Finanzierung;Gewerkschaft;Arbeitslosenversicherung","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2750,"gender":"m","id":4042,"name":"Frehner Sebastian","officialDenomination":"Frehner"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-09-25T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4915"},"descriptors":[{"key":"L06K070204010203","name":"Gewerkschaft","type":1},{"key":"L04K01040102","name":"Arbeitslosenversicherung","type":1},{"key":"L06K070202010401","name":"Arbeitslose\/r","type":1},{"key":"L04K11090209","name":"öffentliche Finanzierung","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-12-12T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2014-11-19T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1411596000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1418338800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2750,"gender":"m","id":4042,"name":"Frehner Sebastian","officialDenomination":"Frehner"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"14.3881","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Das Führen einer Arbeitslosenkasse ist für Gewerkschaften gemäss Recherchen der \"Weltwoche\" offenbar ein rentables Geschäft. Daraus geht hervor, dass eine Unia-Sektion Verwaltungskostenentschädigungen vom Bund (Seco) in Höhe von rund einer Million Franken bezog. Die Ausgaben beliefen sich jedoch auf nur 850 000 Franken, womit sich ein Überschuss von 150 000 Franken (15 Prozent Rendite) ergab.<\/p><p>Je mehr Arbeitslose es also gibt, desto mehr Geld erhalten Gewerkschaften vom Bund für die genannten Tätigkeiten, und desto mehr Profit erwirtschaften sie. Dieses System scheint fragwürdig, profitieren Gewerkschaften doch damit von höheren Arbeitslosenzahlen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Avig, SR 837.0) legt fest, dass die öffentlichen und die anerkannten privaten Arbeitslosenkassen mit dem Vollzug beauftragt sind. Gegenwärtig bestehen 25 kantonale und 9 private Kassen. Eine arbeitslose Person macht ihren Entschädigungsanspruch bei einer Arbeitslosenkasse geltend, welche sie frei wählen kann. Das Avig regelt ebenfalls die Vergütung der Verwaltungskosten der Arbeitslosenkassen.<\/p><p>Die Verwaltungskostenentschädigung an die Kassenträger dient der Finanzierung der Aufgaben, welche die Arbeitslosenkassen gemäss Artikel 81 Avig wahrnehmen. Die Arbeitslosenkassen haben die Pflicht, die relevanten Geschäftsfälle bei der Erbringung von Leistungen vollständig und ordnungsgemäss in der Bezügerbewirtschaftung zu erfassen. Diese Geschäftsfälle generieren Leistungspunkte, und Letztere bilden die Grundlage für die Festlegung der Höhe der Verwaltungskostenentschädigung. <\/p><p>Artikel 92 Avig schreibt die Vergütung der Kosten in Abhängigkeit von der erbrachten Leistung vor. Bei der Abrechnung der Verwaltungskosten können die Kassenträger zwischen zwei Abrechnungssystemen wählen: einem Bonus-Malus-System oder der pauschalen Abrechnung.<\/p><p>2.\/3. Die Festlegung der Pauschale auf der Basis der durchschnittlichen Leistung der Nichtpauschalkassen stellt sicher, dass der ALV keine überdurchschnittlichen Kosten entstehen. Bei den Pauschalkassen steht der Möglichkeit eines allfälligen jährlichen Überschusses das Risiko eines möglichen Verlustes gegenüber. In beiden Fällen muss sich der Kassenträger mit der Pauschale begnügen, ob die effektiven Kosten seiner Arbeitslosenkasse nun unter oder über der Pauschale liegen. Der Bundesrat verfügt deshalb über keine detaillierten Zahlen zu allfälligen Über- oder Unterdeckungen der Kassen mit Pauschalentschädigung.<\/p><p>4. Das aktuelle System der privaten und öffentlichen Arbeitslosenkassen hat sich bewährt. Die über leistungsorientierte Anreize gesteuerte Konkurrenz zwischen den Kassen hat nachweislich zu einer Strukturbereinigung und zu Effizienzsteigerung im Avig-Vollzug geführt. Der qualitative Wettbewerb der Arbeitslosenkassen um die Bezüger ist durchaus erwünscht. Das Entschädigungssystem der Arbeitslosenkassen wird durch das Seco periodisch überprüft und angepasst. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass in Erfüllung des Postulates der WAK NR 13.3361 die Effizienz der Vollzugstellen aktuell überprüft wird.<\/p><p>5. Der Bundesrat trennt die gesetzlich vorgegebenen Aufgaben der Arbeitslosenkassen im Avig-Vollzug von möglichen politischen Tätigkeiten ihrer Träger. Er gibt zudem zu bedenken, dass der Entschädigungsansatz pro Leistungspunkt sinkt, wenn die Gesamtbezügerzahl in einem Kanton zunimmt.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:<\/p><p>1. Ist ihm bekannt, dass Gewerkschaften mit dem Führen von Arbeitslosenkassen eine nicht unerhebliche Rendite erzielen?<\/p><p>2. Sind ihm konkrete Zahlen bekannt, wie die Rendite und das Verhältnis zwischen Ausgaben und Überschuss bei den einzelnen vom Bund mitfinanzierten Arbeitslosenkassen aussehen?<\/p><p>3. Falls ja, bitte ich um Auflistung dieser Zahlen.<\/p><p>4. Erachtet er es nicht auch als problematisch, dass Gewerkschaften mit Arbeitslosen Geld verdienen, weil damit Erstere ein Interesse an möglichst vielen Arbeitslosen haben müssten? Denn je mehr Arbeitslose es gibt, desto höher der Profit für die Gewerkschaften.<\/p><p>5. Besteht die Gefahr, dass Gewerkschaften vor diesem Hintergrund ein Interesse an möglichst radikalen und wirtschaftsschädigenden Vorlagen haben (z. B. Mindestlohn, 1:12 usw.), um damit zusätzliche \"Kunden\" für ihre Kassen zu generieren und die Rendite zu steigern?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Fördert die Gewerkschaft Unia die Arbeitslosigkeit?"}],"title":"Fördert die Gewerkschaft Unia die Arbeitslosigkeit?"}