{"id":20143905,"updated":"2023-07-28T06:36:23Z","additionalIndexing":"34;1216;04;Strafbarkeit;politische Kommunikation;Meinungsfreiheit;Internet","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":3020,"gender":"m","id":4115,"name":"Schwaab Jean Christophe","officialDenomination":"Schwaab"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-09-25T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4915"},"descriptors":[{"key":"L05K1202020105","name":"Internet","type":1},{"key":"L04K05020504","name":"Meinungsfreiheit","type":1},{"key":"L04K08020346","name":"politische Kommunikation","type":1},{"key":"L04K05010110","name":"Strafbarkeit","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-12-12T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2014-11-19T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1411596000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1418338800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2738,"gender":"m","id":4018,"name":"Maire Jacques-André","officialDenomination":"Maire Jacques-André"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2648,"gender":"m","id":1279,"name":"Nordmann Roger","officialDenomination":"Nordmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2726,"gender":"f","id":3923,"name":"Marra Ada","officialDenomination":"Marra"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2778,"gender":"m","id":4074,"name":"Fridez Pierre-Alain","officialDenomination":"Fridez"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2792,"gender":"m","id":4076,"name":"Hadorn Philipp","officialDenomination":"Hadorn"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2795,"gender":"m","id":4091,"name":"Reynard Mathias","officialDenomination":"Reynard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3014,"gender":"f","id":4107,"name":"Amarelle Cesla","officialDenomination":"Amarelle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3018,"gender":"m","id":4106,"name":"Naef Martin","officialDenomination":"Naef"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3009,"gender":"f","id":4109,"name":"Piller Carrard Valérie","officialDenomination":"Piller Carrard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3007,"gender":"m","id":4113,"name":"Tornare Manuel","officialDenomination":"Tornare"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3035,"gender":"f","id":4131,"name":"Friedl Claudia","officialDenomination":"Friedl Claudia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3045,"gender":"f","id":4143,"name":"Ruiz Rebecca Ana","officialDenomination":"Ruiz Rebecca"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3020,"gender":"m","id":4115,"name":"Schwaab Jean Christophe","officialDenomination":"Schwaab"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"14.3905","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>In Internetforen ergiesst sich eine wahre Flut an Hassnachrichten (mit rassistischem, antisemitischem, homo- oder transphobem, frauen- oder islamfeindlichem Inhalt oder gefärbt von religiösem Fundamentalismus), dies sogar dann, wenn das diskutierte Thema mit den Kommentaren nichts zu tun hat; dasselbe lässt sich in Kommentaren zu Artikeln in Online-Medien beobachten. Manchmal wird in diesen Kommentaren zur Gewalt aufgerufen (und es kommt vor, dass dann jemand zur Tat schreitet, z. B. in Form von Cyberstalking). Solche Taten sind häufig illegal (vgl. z. B. Art. 173ff. oder 261bis StGB). In einer Vielzahl von Fällen ist die Identifizierung der Verfasserin oder des Verfassers ein mühseliges und kostspieliges Unterfangen. Die Mehrzahl der gängigen Identifizierungsverfahren (Pseudonym und E-Mail-Adresse, die nur einmal oder zeitlich befristet benutzt werden) verdient diese Bezeichnung nicht, und die Identifizierung kann einfach umgangen werden. Es wäre deshalb angezeigt, die heute gebräuchlichen Systeme zu ersetzen durch Systeme, die eine echte Identifkation erlauben, dies beispielsweise durch die Benützung von SMS.<\/p><p>Auf der Kommentarflut reiten auch allerhand Gruppierungen oder hasserfüllte Individuen; sie erhalten damit eine Plattform, die jeglicher Kontrolle durch den Betreiber entzogen ist. Solche Kommentare tragen weder zur Meinungsbildung bei, noch können sie als unter die freie Meinungsäusserung fallend bezeichnet werden. Im Gegenteil, sie schaden ihr sogar, lassen Hassnachrichten auf Websites, die sich an ein breites Publikum richten, doch den Schluss zu, dass solche Nachrichten tolerierbar sind, dass man sie gefahrlos hinterlassen kann und dass durch sie das geschützte Rechtsgut eines anderen nicht verletzt wird.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat ist sich der Problematik in Zusammenhang mit den sozialen Netzwerken bewusst. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass der Schutz vor rechtsverletzenden Äusserungen überall gilt, auch im Internet. Sofern der Verdacht auf eine strafbare Handlung vorliegt, können die Strafverfolgungsbehörden beim (technischen oder redaktionellen) Betreiber des Diskussionsforums oder des Blogs sämtliche Informationen einholen, die zur Identifikation der verdächtigen Person erforderlich sind. Eine besonders wichtige Rolle spielen dabei die IP-Adressen. Anonyme Publikationen mit journalistischem (d. h. mit informationsvermittelndem) Charakter geniessen allerdings nach Massgabe von Artikel 28a des Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) Quellenschutz. Dieser Schutz greift auch auf sozialen Plattformen wie Blogs, falls sie von professionellen Medienschaffenden betrieben werden. Der Quellenschutz führt indessen nicht zu einer Strafverfolgungslücke, denn anstelle des Autors kann die für die Veröffentlichung verantwortliche Person bzw. der Redaktor bestraft werden (vgl. Art. 28 StGB und 322bis StGB). Zudem können sich nach der Praxis des Bundesgerichtes bei rassendiskriminierenden Äusserungen (Art. 261bis StGB), harter Pornografie (Art. 197 Abs. 3 StGB) und Gewaltdarstellungen (Art. 135 StGB) alle an der Publikation Beteiligten als Gehilfen oder Mittäter strafbar machen. Bei Äusserungen, die strafrechtlich relevant sind, besteht deshalb schon heute ein ausgewogenes Instrumentarium zur Identifikation und zur Sanktionierung der Urheberschaft. Zudem durchsucht die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik) das Internet aktiv nach Websites mit strafrechtlich relevanten Inhalten, nimmt Meldungen entgegen und leitet diese an die zuständigen Behörden im In- und Ausland weiter. Vor diesem Hintergrund erscheint die Einführung einer Pflicht zur Identifikation der Verfasserinnen und Verfasser von Kommentaren durch die Plattformbetreiber derzeit nicht angezeigt.<\/p><p>Die eigentliche Herausforderung stellt nicht primär die Identifikation der Täterschaft dar, sondern die Internationalität des Internets. Die meisten strafbaren Inhalte, die in der Schweiz im Internet entdeckt oder gemeldet werden, befinden sich auf ausländischen Servern, weshalb die Schweizer Behörden nicht direkt dagegen vorgehen können (vgl. hierzu die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Naef 14.3888, \"Internationale Bekämpfung von Hasspropaganda im Internet\"). Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden und den Nachrichtendiensten ist in diesem Zusammenhang ein wichtiges Instrumentarium. Sie erfolgt nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (SR 351.1), nach dem Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS; SR 120) und nach internationalen Übereinkommen, namentlich nach dem Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (SR 0.104) sowie dem Übereinkommen des Europarates über die Cyberkriminalität (SR 0.311.43). Dabei ist stets den Grundrechten wie der Meinungsäusserungsfreiheit Rechnung zu tragen, damit staatliche Vorgaben nicht zu Zensur führen. Die internationalen Bezüge lassen die Einführung einer auf die Schweiz beschränkten Identifikationspflicht wenig wirkungsvoll erscheinen, denn sie dürfte auch mit Durchsetzungsproblemen behaftet sein.<\/p><p>Ergänzend ist auf die laufenden Arbeiten der interdepartementalen Arbeitsgruppe zur Providerhaftung hinzuweisen. Diese untersucht aus Sicht des Zivilrechts (u. a. des Persönlichkeitsschutzes) den gesetzgeberischen Handlungsbedarf und wird gegebenenfalls bis Ende 2015 eine Vernehmlassungsvorlage erarbeiten. Diesen Arbeiten sollte nicht vorgegriffen werden.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat ergreift die notwendigen Massnahmen, damit die Identifizierung der Verfasserinnen und Verfasser von Kommentaren zu Artikeln oder in Foren, die auf Websites verfasst werden, die sich an ein grosses Publikum richten und die ein hohes Besucheraufkommen haben, gewährleistet werden kann. Es soll weiterhin möglich sein, anonyme Kommentare abzugeben, solange der Betreiber der Site die Verfasserin oder den Verfasser des Kommentars identifizieren kann. Gegebenenfalls unterbreitet der Bundesrat dem Parlament eine Gesetzesänderung, die die angesprochenen Forderungen aufgreift.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Identifizierung der Verfasser von Hassnachrichten im Internet gewährleisten"}],"title":"Identifizierung der Verfasser von Hassnachrichten im Internet gewährleisten"}