﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20143914</id><updated>2023-07-28T06:33:40Z</updated><additionalIndexing>2811;10;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;bilaterale Beziehungen;Kontrolle der Zuwanderungen;bilaterales Abkommen;gegenseitige Anerkennung</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2561</code><gender>m</gender><id>540</id><name>Lombardi Filippo</name><officialDenomination>Lombardi</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2014-09-25T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4915</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0108030601</key><name>Kontrolle der Zuwanderungen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K10020104</key><name>bilaterale Beziehungen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070203030902</key><name>Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1002020103</key><name>bilaterales Abkommen</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0506020501</key><name>gegenseitige Anerkennung</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2014-12-02T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2014-11-19T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2014-09-25T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2014-12-02T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2561</code><gender>m</gender><id>540</id><name>Lombardi Filippo</name><officialDenomination>Lombardi</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>14.3914</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) können die Freizügigkeit von Arbeitnehmern aus den neuen EU-Mitgliedstaaten während einer Übergangsfrist von bis zu sieben Jahren nach dem jeweiligen EU-Beitritt einschränken. Die Übergangsbestimmungen sind für Rumänien und Bulgarien innerhalb der EU Ende 2013 ausgelaufen und gelten nur noch für Kroatien.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gegenwärtig werden die Themen Armutsmigration und Missbrauch des Rechts auf Freizügigkeit in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten diskutiert. Im Unterschied zur Schweiz dreht sich die Diskussion nicht primär um die Beschränkung der Zuwanderung und des Freizügigkeitsrechts an sich. Diese EU-Mitgliedstaaten, allen voran Deutschland und das Vereinigte Königreich, sind besorgt über angeblich missbräuchliche Sozialhilfebezüge, welche an Freizügigkeitsberechtigte ausgerichtet werden, und diskutieren nationale Massnahmen in diesen Bereichen. Die deutsche Bundesregierung hat im August 2014 einen Gesetzentwurf mit Massnahmen wie der Einführung von befristeten Wiedereinreisesperren im Fall von Rechtsmissbrauch oder Betrug, der Befristung des Aufenthaltsrechts zur Arbeitsuche und zur Bekämpfung missbräuchlicher Sozialleistungsbezüge verabschiedet. Auch im Vereinigten Königreich gehen die Initiativen in die Richtung, gewisse Sozialhilfebezüge strikteren Regeln zu unterwerfen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Allgemein bleibt anzumerken, dass die Rechtsgrundlagen und die Rechte im Bereich der Freizügigkeit innerhalb der EU und zwischen der Schweiz und der EU nicht vollkommen identisch sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2./3. Die Schweiz kennt bei der Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens (FZA) auf neue EU-Mitgliedstaaten analog zu den Übergangsbestimmungen in der EU die schrittweise Einführung der Personenfreizügigkeit. Das Übergangsregime, einschliesslich der Anrufung der Ventilklausel, ist Ende Mai 2014 für die EU-17 und die EU-8 abgelaufen. Für EU-2-Staatsangehörige (Bulgarien und Rumänien) gelten bis am 31. Mai 2016 weiterhin Zulassungsbeschränkungen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der Schweiz sind unabhängig von den staatsvertraglich vereinbarten Übergangsbestimmungen hinsichtlich der Zulassung zum Arbeitsmarkt diverse Massnahmen gegen unberechtigte und missbräuchliche Sozialleistungsbezüge und Aufenthaltsansprüche im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit getroffen worden. Zudem wurden, um Erwerbstätige in der Schweiz wirksam vor Lohn- und Sozialdumping zu schützen, am 1. Juni 2004 die flankierenden Massnahmen (Flam) eingeführt und seither mehrfach verstärkt. Des Weiteren hat der Bundesrat am 24. Februar 2010 ein Massnahmenpaket zur Verbesserung des Vollzugs des FZA verabschiedet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Am 2. Juli 2014 hat der Bundesrat schliesslich die Vernehmlassung über zusätzliche Massnahmen zur Vermeidung von Missbräuchen eröffnet. Der Vernehmlassungsentwurf sieht vor, dass ausländische Staatsangehörige keine Sozialhilfe erhalten, wenn sie zur Stellensuche in die Schweiz einreisen. Der Entwurf bestimmt zudem, ab welchem Zeitpunkt EU-/Efta-Staatsangehörige ihr Aufenthaltsrecht als Erwerbstätige verlieren, wenn sie arbeitslos werden. und sieht zur Vermeidung von ungerechtfertigten Leistungsbezügen einen automatischen Informationsaustausch zwischen den für Ergänzungsleistungen zuständigen Behörden und den Migrationsbehörden vor. Mit diesen bundesrechtlichen Regelungen soll die Praxis in den Kantonen vereinheitlicht werden.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Nach dem 9. Februar 2014 steht die Schweiz migrationspolitisch unter starkem Druck. Nun muss eine Lösung gefunden werden, wie die Schweiz die Einwanderung steuern kann, ohne die Bilateralen zu gefährden. In der Presse hört man immer wieder, dass auch andere europäische Länder Massnahmen ergreifen wollen oder dies bereits getan haben, um die Zuwanderung in ihre Länder zu beschränken. Sind diese Massnahmen sinnvoll oder sogar notwendig, so ist eine Einführung auch für die Schweiz zu prüfen. Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Welche Massnahmen zur Zuwanderungsbeschränkung haben andere europäische Länder im Rahmen der Personenfreizügigkeit ergriffen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. In welchem Rahmen sind diese Massnahmen auch für die Schweiz umsetzbar?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Welche Massnahmen wurden bereits für die Schweiz geprüft und allenfalls verworfen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Zuwanderungsbeschränkungen in anderen europäischen Ländern</value></text></texts><title>Zuwanderungsbeschränkungen in anderen europäischen Ländern</title></affair>