﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20143925</id><updated>2023-07-28T06:27:56Z</updated><additionalIndexing>04;15;Bundesverwaltung;gemischtwirtschaftliches System;Outsourcing</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2565</code><gender>m</gender><id>801</id><name>Abate Fabio</name><officialDenomination>Abate</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2014-09-25T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4915</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0704060103</key><name>gemischtwirtschaftliches System</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08060103</key><name>Bundesverwaltung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L06K070304030402</key><name>Outsourcing</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2014-12-10T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2014-11-05T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2014-09-25T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2014-12-10T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2565</code><gender>m</gender><id>801</id><name>Abate Fabio</name><officialDenomination>Abate</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>14.3925</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Public Private Partnership (PPP) ist ein möglicher Ansatz, mit dem zusätzliches Kapital für Investitionen mobilisiert werden kann. Der partnerschaftliche Einbezug von privatem Know-how kann dem Staat auch zu einer effizienteren Aufgabenerfüllung verhelfen. Deshalb hat der Bundesrat die Verwaltungseinheiten in Artikel 52a der Finanzhaushaltverordnung (FHV) verpflichtet, in geeigneten Fällen PPP-Lösungen zu prüfen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1./2. Neue PPP-Vorhaben mit einem grösseren und längerfristigen finanziellen Engagement des Bundes sind in den vergangenen Jahren auf Bundesebene nicht entstanden. Dennoch wird dem FHV-Artikel, der die Prüfung, nicht aber zwingend die Umsetzung des PPP-Ansatzes verlangt, grundsätzlich Folge geleistet. Teils wird die Eignung des PPP-Ansatzes für ganze Aufgabengebiete geprüft (z. B. Studie vom 1. Dezember 2010 im Auftrag des Bundesamtes für Verkehr zur Eignung des PPP-Ansatzes zur Realisierung von Projekten im Bahnsektor), teils projektbezogen (z. B. Sanierung Gotthard-Strassentunnel, Beschaffung eines neuen Kampfflugzeugs). In den genannten Fällen ergab die Prüfung nach Artikel 52a FHV, dass der PPP-Ansatz nicht geeignet war, das betreffende Vorhaben durchzuführen. PPP-ähnliche Konstrukte entstehen aus heutiger Sicht vor allem dort, wo der Staat und Private gemeinsame Interessen verfolgen, z. B. im Bereich E-Government. Staat und Private gehen bei solchen Kooperationen allerdings - im Vergleich zu den grossen Infrastrukturvorhaben, die im Ausland teilweise mit PPP finanziert werden - nur relativ geringe finanzielle Risiken ein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. In der Regel zeigt der Wirtschaftlichkeitsvergleich nach Artikel 52a FHV für grössere Vorhaben, dass der PPP-Ansatz für den Bund über den ganzen Lebenszyklus betrachtet teurer ist als eine herkömmliche Beschaffung, dies nicht zuletzt, weil der Bund in vielen Bereichen bereits sehr eng mit der Privatwirtschaft zusammenarbeitet (wobei die Verträge heute meist nur den Bau oder die Beschaffung und nicht - wie bei PPP - den ganzen Lebenszyklus des Objekts betreffen). Namentlich bei Netzinfrastrukturen kommt hinzu, dass sich gewisse Risiken nicht auf Private überwälzen lassen; ohne angemessene Aufteilung der Risiken zwischen dem privaten und dem staatlichen Partner schneidet der PPP-Ansatz aber in der Bewertung meist schlechter ab als eine herkömmliche Beschaffung. Sodann dürften sich die gegenwärtig sehr tiefen Finanzierungskosten des Bundes nachteilig auf die Entfaltung von PPP-Lösungen auswirken. Teilweise werden auch sicherheitspolitische Bedenken geltend gemacht, beispielsweise bei den Kernkompetenzen der Armee. Möglicherweise stellen auch die Transaktionskosten der teilweise sehr langfristigen PPP-Verträge ein Hindernis dar.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Es ist kein primäres Ziel des Bundesrates, den PPP-Ansatz speziell zu fördern. PPP ist nur ein möglicher Ansatz, ein Vorhaben durchzuführen und zu finanzieren; er darf nicht diskriminiert werden, muss aber ebenso kritisch geprüft werden wie andere Ansätze. Im Vordergrund steht aus Sicht des Bundesrates das Ziel einer möglichst wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Nach Artikel 52a der Finanzhaushaltverordnung können die Verwaltungseinheiten in geeigneten Fällen eine längerfristige Zusammenarbeit mit privaten Partnern vertraglich regeln. Diese Bestimmung kommt aber offenbar nicht oft zur Anwendung. Sie scheint auch bei den Verwaltungseinheiten, die sie allenfalls anwenden könnten, wenig beliebt zu sein. Deshalb stellen sich die folgenden Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie häufig schliessen Verwaltungseinheiten gestützt auf diese Bestimmung Verträge der Public Private Partnership (PPP) ab?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. In welchen Bereichen genau wurden solche Verträge abgeschlossen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Welches sind die Hindernisse und Schwierigkeiten, die einer entschlosseneren Anwendung der PPP im Wege stehen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Trifft die Behauptung zu, dass es in den Verwaltungseinheiten ein Misstrauen gegenüber solchen PPP gibt?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Wie weit verbreitet ist die Zusammenarbeit mit Privaten in der Bundesverwaltung?</value></text></texts><title>Wie weit verbreitet ist die Zusammenarbeit mit Privaten in der Bundesverwaltung?</title></affair>