﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20143928</id><updated>2023-07-28T06:28:34Z</updated><additionalIndexing>32;2841;44;Arbeitskräftebedarf;Weiterbildung;medizinischer Unterricht</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2799</code><gender>m</gender><id>4094</id><name>Hess Lorenz</name><officialDenomination>Hess Lorenz</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion BD</abbreviation><code>BD</code><id>136</id><name>Fraktion 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der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2014-09-26T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2016-09-29T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2735</code><gender>m</gender><id>4008</id><name>Landolt Martin</name><officialDenomination>Landolt</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2728</code><gender>m</gender><id>3931</id><name>Weibel 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ist seit längerem ein Thema von grösster Bedeutung für unsere Gesellschaft. Nach dem Volksentscheid vom 9. Februar 2014 wird sich die Problematik weiter zuspitzen. Mit der in vielen Kantonen unterdotierten Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und der universitären Gesundheitsberufe ist eine Schmälerung des Weiterbildungsangebots absehbar. In den verschiedenen Universitätskantonen droht eine Wettbewerbsverzerrung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die UniversitätsKliniken sind mit Abstand die wichtigsten Weiterbildungszentren. Sie bilden über 30 Prozent der Assistenzärzte und -ärztinnen in der Schweiz aus. Solange die Kantone die Defizite der öffentlichen Spitäler übernahmen, konnten die Aufwendungen für die ärztliche Weiterbildung und die universitären Gesundheitsberufe so übernommen werden. Seit der Einführung des neuen Abgeltungssystems Swiss DRG im Jahr 2012 gelten neue Bedingungen. Private und öffentliche Spitäler sind nun gleichgestellt. Manche Kantone bezahlen schon heute jährliche Beiträge, welche jedoch von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind (die Unterschiedsspanne reicht von 10 000 Franken pro Assistenz und Jahr in Bern bis zu 90 000 Franken in Genf). Zudem öffnet sich eine Gehaltsschere zwischen öffentlichen und privaten Spitälern, die die Attraktivität im öffentlichen Sektor für Fachärzte und sich weiterbildende Ärzte abnehmen lässt (u. a. fehlende Anreize für Aufgaben in der Weiterbildung). Schon heute reicht die Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und universitären Gesundheitsberufe an den meisten Ausbildungsstätten nicht aus. Das führt zu einem Abbau der Weiterbildungsstellen und bewirkt, dass bis zu 40 Prozent der Auszubildenden keine Stellen finden. Dies trägt dazu bei, dass der Fachkräftemangel sich noch weiter verschärft und die Versorgungssicherheit nicht mehr sichergestellt werden kann. Diese Situation wird sich in den nächsten drei bis vier Jahren noch verschärfen, wenn nun nicht mit einer bundesweiten Regelung entgegengewirkt wird.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat anerkennt die wichtige Rolle der Weiterbildung und ihrer Finanzierung für eine nachhaltige Bildung der Ärztinnen und Ärzte. Dementsprechend setzte sich die erste Themengruppe der Plattform "Zukunft ärztliche Bildung" (ZäB), die im Auftrag des Dialogs Nationale Gesundheitspolitik (NGP) vom BAG betrieben wird, in den Jahren 2011 und 2012 einlässlich mit der Thematik der Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung auseinander. Die Themengruppe, die von der GDK und dem BAG geleitet wurde und bei der alle involvierten Akteure (BFS, SUK, VSAO, Santésuisse, VLSS, Mebeko) mitarbeiteten, erhielt den Auftrag, die Situation bei der Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung zu analysieren, mögliche Finanzierungsmodelle zu diskutieren und konkrete Lösungsvorschläge zu präsentieren. In der Folge wurde das Finanzierungsmodell "PEP" (pragmatisch, einfach, pauschal) erarbeitet, um die Qualität und Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung langfristig zu sichern. Dieses Modell verpflichtet im Grundsatz alle auf der Spitalliste aufgeführten Spitäler und Kliniken, die ihrem Potenzial entsprechende Anzahl Assistenzärztinnen und -ärzte weiterzubilden. Die Kantone sollen wiederum die Spitäler mit Pauschalbeträgen pro Assistenzärztin bzw. -arzt und Jahr unterstützen. Die Auszahlung ist dabei abhängig von der Erfüllung bestimmter Qualitätskriterien. In Bezug auf die Pauschalbeträge wurde dem Dialog NGP als Richtgrösse folgende Empfehlung gemacht: 20 000 Franken pro Kopf und Jahr für Assistenzärztinnen und -ärzte in einem nichtuniversitären Spital und 30 000 Franken in einem universitären Spital. Demnach war vorgesehen, dass die Kantone den Spitälern je nachdem, ob die Weiterbildung an einem Universitätsspital, einem Zentrumsspital oder einem anderen Spital erfolgt, unterschiedliche finanzielle Beiträge für die ärztliche Weiterbildung gewähren. Die Umsetzung der Empfehlungen und insbesondere der interkantonale Ausgleich liegen nun bei den Kantonen. Die GDK bemüht sich aktuell um eine Lösung auf dem Konkordatsweg. Die Konkretisierung der Empfehlungen in den Kantonen selbst liegt danach in deren Verantwortung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Artikel 49 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) hält fest, dass die Vergütungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für die stationäre Behandlung im Spital keine Kostenanteile für Forschung und universitäre Lehre enthalten dürfen. Ausgangspunkt dieser Bestimmung war die in der parlamentarischen Diskussion zur Revision der Spitalfinanzierung vertretene Meinung, dass die Aus- und Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte sowie des übrigen akademischen Personals wie bisher grundsätzlich nicht Sache der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sei. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Regelung in seinen Urteilen vom 7. April 2014 (C-1698/2013) und 11. September 2014 (C-2283/2013 und C-3617/2013) bestätigt. Entsprechend sind die Kosten der Aus- und Weiterbildung auszuscheiden und dürfen nicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherung belastet werden. Einziger offener Punkt nach den Urteilen ist die einheitliche Ausscheidung bzw. der Umfang dieser auszuscheidenden Kostenanteile. Das EDI/BAG prüft in diesem Zusammenhang den Bedarf einer Konkretisierung auf Verordnungsebene.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Hinsichtlich der Umsetzung von Artikel 117a BV, namentlich Absatz 2 Buchstabe a, hat das EDI/BAG Arbeiten eingeleitet, um das weitere Vorgehen bzw. die konkreten Umsetzungsmöglichkeiten zu klären. Der Bundesrat erachtet es deshalb als verfrüht, die Frage nach konkreten Massnahmen im Bereich der Finanzierung zu beantworten, bevor diese Klärung stattgefunden hat.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat lehnt es vor diesem Hintergrund ab, einen verbindlichen Auftrag für eine bundesweit einheitliche Finanzierungsregelung für diese Aufgabe anzunehmen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Basierend auf dem Verfassungsartikel 117a Absatz 2 Buchstabe a, der die Aus- und Weiterbildung für Berufe der medizinischen Grundversorgung und damit die Handhabe der Versorgungssicherheit sowie die Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung der universitären Gesundheitsberufe regelt, wird der Bundesrat beauftragt, Lösungsvorschläge für eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise zu präsentieren.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Anpassung der Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und der universitären Gesundheitsberufe</value></text></texts><title>Anpassung der Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und der universitären Gesundheitsberufe</title></affair>