﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20143941</id><updated>2023-07-28T06:22:40Z</updated><additionalIndexing>52;Renaturierung;Schaden;Unwetter;Gewässerschutz</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2572</code><gender>m</gender><id>820</id><name>Schibli Ernst</name><officialDenomination>Schibli</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-09-26T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4915</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L05K0602020604</key><name>Unwetter</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0601040702</key><name>Renaturierung</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K0507020204</key><name>Schaden</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K06010407</key><name>Gewässerschutz</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-12-03T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil die Urheberin / der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist</text><type>42</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2014-11-05T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2014-09-26T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-12-03T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2572</code><gender>m</gender><id>820</id><name>Schibli Ernst</name><officialDenomination>Schibli</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>14.3941</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die verheerenden Unwetter in den Sommermonaten, bei denen grosse Teile der Schweiz betroffen waren, haben aufgezeigt, dass der Gewässerrandpflege in Zukunft eine grössere Bedeutung zukommen muss. Die mitgeschwemmten Baumstämme und das Astmaterial waren vielerorts dafür verantwortlich, dass Wasserdurchläufe verstopften, das Wasser einen anderen Weg suchte und dadurch Schäden in Millionenhöhe verursachte. Dieser unhaltbare Zustand kann mit einem regelmässigen Säubern der Gewässerränder stark verbessert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit solchen Präventivmassnahmen werden die Menschen, die Dörfer und die Regionen bei Unwettern besser geschützt und von Schäden entlastet.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die grosse Bedeutung des Unterhalts der Fliessgewässer für die Hochwassersicherheit ist bereits weitgehend anerkannt. Gemäss Artikel 3 Absatz 1 des Bundesgesetzes über den Wasserbau (WBG; SR 721.100) muss der Hochwasserschutz in erster Linie durch den Unterhalt der Gewässer und durch raumplanerische Massnahmen gewährleistet werden. In der Tat entfalten derartige Massnahmen eine grösstmögliche präventive Wirkung bei verhältnismässig bescheidenen Kosten. Unterhaltsarbeiten werden indessen vom Bund im Rahmen des WBG nicht finanziell unterstützt. Der Unterhalt - etwa der Fliessgewässer - ist Sache der Kantone.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Analysen, die im Anschluss an die Unwetter vom August 2005 durchgeführt wurden, haben gezeigt, dass das Schwemmholz zu einem bedeutenden Teil von Rutschungen stammte und nur zu einem geringeren Teil von Ufererosionen. Überdies machen Tot- und Fallholz nur 20 bis 50 Prozent des Schwemmholzes aus. Eine Verpflichtung, das Fallholz jedes Jahr wegzuräumen, würde das Problem somit nicht lösen. Der Schwemmholzeintrag lässt sich folglich nur durch Massnahmen begrenzen, die über die Uferzonen der Fliessgewässer hinausreichen. Dieser Tatsache wurde bei der Ausscheidung der Schutzwälder Rechnung getragen. Dabei wurden diejenigen Wälder identifiziert, die für den Schwemmholzeintrag massgebend sind. Bund, Kantone und Nutzniesser finanzieren den Unterhalt im Rahmen der Programmvereinbarungen im Bereich Schutzwald gemeinsam. Einige Kantone führen gegenwärtig Projekte für den Unterhalt entlang problematischer Fliessgewässer durch, so etwa die Kantone Tessin (Riali puliti) und Luzern (Nasef). In weiteren Kantonen wie Wallis und Freiburg werden solche Programme derzeit entwickelt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei der Schwemmholzbewirtschaftung muss ein Gleichgewicht gefunden werden zwischen Sicherheitsanliegen (Rückhalt und Entnahme wo nötig bzw. an unproblematischen Stellen belassen), ökologischen Anforderungen (Förderung natürlicher Lebensräume für Tiere und Pflanzen) und wirtschaftlichen Gesichtspunkten (Kontrolle der Unterhaltskosten). Ein undifferenzierter Ansatz, bei dem systematisch alles Holz weggeräumt wird, wäre ineffizient, kostspielig und aus ökologischer Sicht nachteilig.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Kantone mit der Programmvereinbarung im Bereich Schutzwald über ein ausreichendes Instrumentarium verfügen. Die praktische Umsetzung der Programmvereinbarungen ist Sache der Kantone und erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Fachstellen (Wald und Fliessgewässer). Die Entwicklung weiterer Instrumente wird im Rahmen des Berichtes "Naturgefahren Schweiz" (Beantwortung Postulat Darbellay 12.4271) geprüft.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Rechtsgrundlagen in der Waldpflege sind dahingehend anzupassen, dass Fallholz entlang von Gewässern jedes Jahr weggeräumt werden muss.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Fallholz entlang von Gewässern wegräumen</value></text></texts><title>Fallholz entlang von Gewässern wegräumen</title></affair>