{"id":20143955,"updated":"2023-07-28T06:37:44Z","additionalIndexing":"2446;28;44;Steuerabzug;Steuererklärung;Bericht;Kinderbetreuung","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2788,"gender":"m","id":4079,"name":"Derder Fathi","officialDenomination":"Derder"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-09-26T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4915"},"descriptors":[{"key":"L04K11070304","name":"Steuerabzug","type":1},{"key":"L04K01040207","name":"Kinderbetreuung","type":1},{"key":"L03K020206","name":"Bericht","type":1},{"key":"L04K11070603","name":"Steuererklärung","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-09-22T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2014-11-19T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1411682400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1474495200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2598,"gender":"m","id":1117,"name":"Germanier Jean-René","officialDenomination":"Germanier"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2698,"gender":"m","id":3895,"name":"Lüscher Christian","officialDenomination":"Lüscher"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2691,"gender":"m","id":3888,"name":"Hiltpold Hugues","officialDenomination":"Hiltpold"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2682,"gender":"m","id":3879,"name":"Français Olivier","officialDenomination":"Français"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2675,"gender":"m","id":3872,"name":"Bourgeois Jacques","officialDenomination":"Bourgeois"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2660,"gender":"f","id":1346,"name":"Moret Isabelle","officialDenomination":"Moret Isabelle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2725,"gender":"m","id":3922,"name":"Favre Laurent","officialDenomination":"Favre Laurent"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2789,"gender":"m","id":4077,"name":"Feller Olivier","officialDenomination":"Feller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2703,"gender":"f","id":3900,"name":"Perrinjaquet Sylvie","officialDenomination":"Perrinjaquet"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2788,"gender":"m","id":4079,"name":"Derder Fathi","officialDenomination":"Derder"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"14.3955","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Nach der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative müssen die Karten neu ausgespielt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz nicht zu gefährden. Insbesondere ist durch die verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf das inländische Arbeitskraftpotenzial zu stärken. Die Erhöhung der Abzüge für die Kosten der Drittbetreuung von Kindern ist ein sehr guter Ansatz dafür. Damit wird die steuerliche Benachteiligung jener Eltern behoben, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen, um zusätzliches Einkommen zu erzielen. In der Praxis hat sich nämlich herausgestellt, dass der derzeit maximal mögliche Drittbetreuungsabzug weitaus tiefer veranschlagt ist als die effektiv anfallenden Fremdbetreuungskosten. Arbeit kostet immer noch mehr, als sie einbringt, weshalb oftmals Frauen nach der Geburt eines Kindes aus dem Erwerbsprozess ausscheiden. Dieses wertvolle Arbeitskraftpotenzial darf jetzt erst recht nicht verlorengehen. Der maximale Abzug für Kinderbetreuung ist daher an die effektiv anfallenden Kosten anzupassen und auf maximal 24 000 Schweizerfranken zu erhöhen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>2009 verabschiedete das Parlament eine Vorlage (in Kraft seit 2011), welche einen Elterntarif und einen Kinderbetreuungsabzug vorsah. Bei Letzterem wurde auf Bundesebene ein Maximalabzug von 10 000 Franken pro Kind vorgesehen (heute aufgrund des Ausgleichs der kalten Progression 10 100 Franken); die Kantone können die Höhe des Maximalabzuges selbst festlegen. Diese beträgt je nach Kanton zwischen 3000 und 17 500 Franken pro Kind (Stand: 31. Dezember 2013).<\/p><p>Diese Massnahmen haben dazu geführt, dass bei der direkten Bundessteuer eine substanzielle Entlastung von Familien stattgefunden hat, sodass mittlerweile rund die Hälfte aller Haushalte mit Kindern (etwa 430 000 Haushalte) aufgrund ihres steuerbaren Einkommens keine direkte Bundessteuer mehr bezahlt (Simulation auf Basis der Steuerstatistik für das Steuerjahr 2009).<\/p><p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zur Motion der FDP-Liberalen Fraktion 11.3801, mit welcher ebenfalls die Erhöhung des Kinderdrittbetreuungsabzuges auf 24 000 Franken verlangt wurde, festgehalten hat, deckt der bei der direkten Bundessteuer (DBG; SR 642.11) vorgesehene Kinderdrittbetreuungsabzug von derzeit 10 100 Franken für die meisten Haushalte die effektiv anfallenden Kosten für die Kinderdrittbetreuung. Gemäss dem statistischen Bericht 2008 des Bundesamtes für Statistik \"Familien in der Schweiz\" betragen die durchschnittlichen Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung 400 bis 500 Franken pro Monat und Kind bzw. 4800 bis 6000 Franken pro Jahr und Kind. Diese Kosten dürften heute etwas höher liegen. Gemäss neuen Befragungsdaten aus dem Jahr 2013 (Evaluationsbericht \"Anstossfinanzierung\" des BSV) bezahlen die Eltern von Kindern in Kindertagesstätten für die Betreuung pro Kind und Monat im Durchschnitt 825 Franken. Eltern, die für ihre Kinder schulergänzende Betreuungseinrichtungen in Anspruch nehmen, haben hingegen lediglich Betreuungsausgaben von durchschnittlich 314 Franken pro Kind und Monat. Der Nationalrat hat die erwähnte Motion im Jahr 2013 deutlich abgelehnt.<\/p><p>Die Tarife für die familienergänzende Kinderbetreuung hängen stark von der Einkommenshöhe der Steuerpflichtigen ab. Bei vollzeitlicher Drittbetreuung können die Kosten für Kinderkrippen ohne Subventionen mehr als 2000 Franken pro Monat und Kind ausmachen, was dazu führen kann, dass die Kosten für die vollzeitliche Drittbetreuung von Kindern den maximalen Steuerabzug tatsächlich überschreiten und somit in diesen Fällen ein negativer Erwerbsanreiz besteht. Dies betrifft Steuerpflichtige mit höheren Erwerbspensen und mittleren oder höheren Einkommen und damit in der Regel besonders gut ausgebildete Fachkräfte. Der Bundesrat hat im Rahmen der Fachkräfteinitiative beschlossen, diverse Massnahmen zu prüfen, welche einen Erwerbsanreiz für Fachkräfte beinhalten. In diesem Sinne wurde das EFD vom Bundesrat am 19. September 2014 beauftragt, die Arbeiten zur Beseitigung der Heiratsstrafe weiterzuführen und bis Ende Juni 2015 Bericht zu erstatten. In diesem Rahmen soll auch vertieft geprüft werden, inwieweit durch eine Änderung im Bereich der steuerlichen Behandlung der Betreuungskosten sowohl auf Bundes- als auch auf kantonaler Ebene negative Erwerbsanreize beseitigt werden können. Weitere negative Erwerbsanreize wie die Ausgestaltung der Krippentarife sowie das Betreuungsangebot sollen ebenfalls analysiert werden.<\/p><p>Bisherige grobe Schätzungen der Mindereinnahmen bei einer Erhöhung des Kinderbetreuungsabzuges auf 24 000 Franken bei der direkten Bundessteuer ergaben etwa 10 bis 20 Millionen Franken. Im erwähnten Bericht sollen, basierend auf einer zwischenzeitlich besseren Datenlage, die finanziellen Folgen einer Änderung aufgezeigt werden.<\/p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Evaluierung von Massnahmen zur Beseitigung von negativen Arbeitsanreizen in einem Gesamtzusammenhang im Rahmen der Fachkräfteinitiative vorgenommen werden sollte. Die isolierte Umsetzung dieser Motion erscheint daher nicht zielführend und deren Beschränkung auf die direkte Bundessteuer zu eng.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament Anpassungen des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer vorzulegen, die zu einer Erhöhung des maximalen Abzuges für die Drittbetreuung von Kindern von heute 10 000 Franken auf 24 000 Franken pro Kind führen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Erhöhung des Abzuges für die Fremdbetreuung von Kindern auf 24 000 Franken"}],"title":"Erhöhung des Abzuges für die Fremdbetreuung von Kindern auf 24 000 Franken"}