﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20143994</id><updated>2023-07-28T06:28:33Z</updated><additionalIndexing>66;nuklearer Unfall;nukleare Sicherheit;Eidgenössisches Nuklear-Sicherheitsinspektorat;Kernkraftwerk</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2727</code><gender>m</gender><id>3924</id><name>van Singer Christian</name><officialDenomination>van Singer</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-09-26T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4915</session></deposit><descriptors><descriptor><key>L04K17030201</key><name>Kernkraftwerk</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K08040707</key><name>Eidgenössisches Nuklear-Sicherheitsinspektorat</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L04K17030106</key><name>nukleare Sicherheit</name><type>1</type></descriptor><descriptor><key>L05K1703010601</key><name>nuklearer Unfall</name><type>1</type></descriptor></descriptors><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-12-12T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-12-03T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil die Urheberin / der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist</text><type>42</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2014-11-19T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2014-09-26T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-12-03T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2727</code><gender>m</gender><id>3924</id><name>van Singer Christian</name><officialDenomination>van Singer</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>14.3994</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Das Ensi hat angekündigt, die Schweiz lobbyiere für strengere Sicherheitsvorgaben für Kernkraftwerke, um deren Sicherheit zu erhöhen. Laut seiner Medienmitteilung vom 24. September 2014 sieht der Vorschlag der Schweiz vor, dass neue Kernkraftwerke nach den neuesten Sicherheitsstandards und Technologien gebaut sein müssen, dass sich die Sicherheit der bestehenden Kernkraftwerke an diesen Massstäben orientieren soll und dass eine verbindliche Nachrüstungspflicht international eingeführt werden soll.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Unabhängig davon, dass Kernkraftwerke eine grosse Gefahr darstellen, auch wenn sie nach den modernsten Sicherheitsvorgaben ausgerüstet sind, muss man diese Ziele positiv werten. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Was den Vorschlag, neue Kernkraftwerke nach den neuesten Sicherheitsstandards zu bauen, anbelangt, verhält sich die Schweiz vorbildlich: Um die Gefahr zu beseitigen, verzichtet sie nämlich auf den Bau neuer Anlagen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wie steht es aber mit der Erhöhung der Sicherheit der bestehenden Anlagen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In anderen Bereichen werden die Sicherheitsvorgaben relativ kurzfristig angepasst. So beispielsweise beim Transport von Schülerinnen und Schülern: Da hat man verlangt, dass die Fahrzeuge relativ rasch vollständig an die Sicherheitsvorgaben angepasst wurden. Andernfalls drohte die Ausserbetriebnahme ohne jegliche finanzielle Entschädigung. Gilt das Gleiche für die Kernkraftwerke? Bisher fordert die Schweiz nicht, dass die fünf Kernkraftwerke den neuesten Sicherheitsstandards angepasst werden oder so umgerüstet werden, dass sie diesen Vorgaben entsprechen - daher meine Fragen. Ist der Bundesrat bereit, das Ensi in diesem Sinn anzuweisen, oder muss dazu die Gesetzgebung geändert werden? Sollte dies dem Willen des Gesetzgebers entsprechen, welche Anpassungen müssten vorgenommen werden?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. In der Schweiz ist die Nachrüstungspflicht für bestehende Anlagen mit dem Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1) gesetzlich verankert worden. Gemäss Artikel 22 Absatz 1 KEG ist der Bewilligungsinhaber für die Sicherheit der Anlage und des Betriebs verantwortlich. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) wacht als von der Politik und Wirtschaft unabhängige Aufsichtsbehörde des Bundes darüber, dass der Betreiber diese Verantwortung wahrnimmt (Art. 18 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat vom 22. Juni 2007; SR 732.2). Entsprechend dem Prinzip "Sicherheit ist ein Prozess" verlangt die Schweizer Kernenergiegesetzgebung - anders als in vielen anderen Ländern -, dass die Sicherheit der Kernkraftwerke laufend verbessert wird. Die Betreiber sind verpflichtet, ihre Anlagen insoweit nachzurüsten, als dies nach der Erfahrung und dem Stand der Nachrüstungstechnik notwendig ist, und darüber hinaus, soweit dies zu einer weiteren Verminderung der Gefährdung beiträgt und angemessen ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Ensi überprüft im Rahmen der Begutachtung der von den Bewilligungsinhabern alle zehn Jahre durchgeführten periodischen Sicherheitsüberprüfungen, ob diese Nachrüstungspflicht erfüllt wird. In der Praxis haben alle Schweizer Kernkraftwerke im Laufe ihrer Betriebsdauer auf eigene Initiative oder aufgrund von Forderungen des Ensi umfangreiche Nachrüstungen umgesetzt. Dieses Prinzip des ständigen Nachrüstens, verbunden mit betrieblichen und organisatorischen Verbesserungen, hat dazu geführt, dass insbesondere die älteren Kraftwerke heute deutlich sicherer sind als zur Zeit ihrer Inbetriebnahme.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist überzeugt, dass das Ensi seine Aufsichtstätigkeit gemäss den gesetzlichen Anforderungen und gestützt auf den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik ausübt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2./3. Der Bundesrat erachtet den aktuellen Artikel 22 KEG als ausreichend, um sicherzustellen, dass die verantwortlichen Betreiber ihre Kernkraftwerke nachrüsten, weshalb sich eine Gesetzesrevision erübrigt.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Gestützt auf Artikel 125 des Parlamentsgesetzes frage ich den Bundesrat:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist der Bundesrat bereit, das Ensi so anzuweisen, dass es von den fünf Kernkraftwerken eine Änderung oder eine Umrüstung verlangt, dank der sie und damit auch die Schweiz den neuesten Sicherheitsstandards genügen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Müssen dazu Gesetze geändert werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wenn der Gesetzgeber dies wollte, welche Anpassungen müssten vorgenommen werden?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Welche Sicherheitsvorgaben für Schweizer Kernkraftwerke?</value></text></texts><title>Welche Sicherheitsvorgaben für Schweizer Kernkraftwerke?</title></affair>