﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20144024</id><updated>2023-07-28T06:23:41Z</updated><additionalIndexing>2446</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-11-26T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4916</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-09-22T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2015-02-18T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2014-11-26T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2016-09-22T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>3043</code><gender>m</gender><id>4141</id><name>Portmann Hans-Peter</name><officialDenomination>Portmann Hans-Peter</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>14.4024</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Einführung von Einheitssätzen würde die Transparenz gegenüber dem Steuerzahlenden betreffend die zu erwartende Steuerbelastung erhöhen. Ein weiterer Effekt wäre die gleichmässige Entlastung aller Steuerzahlenden aufgrund der Pauschalabzüge mit sozial-gesellschaftlichem Bezug (mehr Steuergerechtigkeit). Sie würden auch durch das Optimieren des steuerbaren Einkommens eine prozentual ungerechtfertigte tiefere Steuerbelastung verunmöglichen (mehr Steuergerechtigkeit).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Pauschalabzüge führten zu weniger Aufwand für die Besteuerten bei der Steuerdeklaration und gleichzeitig auch zu weniger Aufwand für die Steuerbehörden bei den Kontrollen. Sie würden auch zu einer gleich hohen Entlastung für alle Besteuerten führen sowie die Selbstverantwortung zu ökonomischem und ökologischem Verhalten fördern (mehr Steuergerechtigkeit). Steuerhinterziehung über ungerechtfertigte Abzüge wäre nicht mehr möglich (mehr Steuergerechtigkeit).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei all diesen Vereinfachungen bleiben die kantonale Steuerhoheit bei der Festlegung innerhalb der maximalen Zulässigkeit von Anzahl und Höhe bei den Einheitstarifen bzw. den Einheitssätzen sowie die Anzahl und Höhe bei den Steuerabzügen bestehen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Motion zielt auf eine Vereinfachung der Einkommenssteuer ab, ein Ziel, das der Bundesrat seit je unterstützt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;So legte das Eidgenössische Finanzdepartement im Februar 2010 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates - im Sinne einer ersten Etappe zur Umsetzung der Motion Pfisterer Thomas 07.3607, "Vereinfachung der Besteuerung der natürlichen Personen" - einen Bericht vor. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat darüber hinaus im Oktober 2010 eine noch umfassendere Studie auf ihrer Website veröffentlicht. Bericht und Studie beschreiben verschiedene Reformmodule, welche bei der Bemessungsgrundlage, d. h. bei den Einkünften und Abzügen, beim Tarif und bei der Erhebungsmethode (Quellenbesteuerungsmethode versus Veranlagungsmethode) ansetzen. Die einzelnen Reformmodule bzw. die auf ihnen beruhenden Untervarianten sind aufgrund ihrer Auswirkungen auf das Vereinfachungs-, das Gerechtigkeits- und das Effizienzziel bewertet. Aufgrund der auf diesen drei Kriterien beruhenden Gesamtbeurteilung wurden verschiedene Ansätze zur Weiterverfolgung empfohlen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Weil der Bundesrat letztlich feststellen musste, dass kein politischer Konsens über die einzuschlagende Stossrichtung besteht, beantragte er mittels Bericht vom 16. Mai 2012 (BBl 2012 5579), gemäss Artikel 122 Absatz 3 Buchstabe a des Parlamentsgesetzes die beiden Motionen Pfisterer Thomas 07.3607 und der FDP-Liberalen Fraktion 08.3854, "Für einen schlanken Staat. Steuersystem vereinfachen", abzuschreiben. Der Ständerat stimmte der Abschreibung am 4. Dezember 2013 zu, der Nationalrat am 19. März 2014.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aufgrund der jüngsten Erfahrungen im Zusammenhang mit den beiden Vereinfachungsmotionen und in Würdigung der gesamten Sachlage beurteilt der Bundesrat die politischen Realisierungschancen der in der Motion angelegten umfassenden Steuerreformstrategie skeptisch. Ohne das Vereinfachungsziel aus den Augen zu verlieren, setzt sich der Bundesrat jedoch weiterhin für konkrete Massnahmen ein, welche steuersystematisch sinnvoll sind und der Vereinfachung dienen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten, welche ein neues Steuersystem für natürliche Personen beinhaltet. Dabei sind natürliche Personen ohne Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit einfach und transparent sowohl bei der direkten Bundessteuer als auch bei den Kantons- und Gemeindesteuern zu besteuern. Die föderalen Steuerhoheiten in Bezug auf die Höhe der Einheitssätze und auf die Höhe der Pauschalabzüge sind zu gewährleisten. Verfassung und Gesetze sind dahingehend zu ändern, dass folgende Ziele erreicht werden können:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. die Besteuerung auf der Basis von maximal drei nichtprogressiven Einheitssätzen;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. nur wenige Abzüge für Gewinnungskosten (Berufsauslagen und Kinderfremdbetreuungskosten);&lt;/p&gt;&lt;p&gt;c. Pauschalabzüge für Aufwendungen, die typischerweise oder für Mehrbelastungen aufgrund der persönlichen oder familiären Lebenssituation anfallen;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;d. weitere Abzugsmöglichkeiten für Spenden, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Easy Swiss Tax. Vereinfachung des Steuersystems für natürliche Personen</value></text></texts><title>Easy Swiss Tax. Vereinfachung des Steuersystems für natürliche Personen</title></affair>