{"id":20144047,"updated":"2023-07-28T06:30:46Z","additionalIndexing":"2841","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2624,"gender":"m","id":1134,"name":"Recordon Luc","officialDenomination":"Recordon"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2014-12-01T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4916"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2015-03-17T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2015-02-11T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1417388400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1426546800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2624,"gender":"m","id":1134,"name":"Recordon Luc","officialDenomination":"Recordon"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"14.4047","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Triclosan ist ein Biozid, das sich auch im Nabelschnurblut und in der Muttermilch nachweisen lässt und von dort an den Embryo beziehungsweise den Säugling weitergegeben wird. Als Infektionsmittel wird es in vielen Gebrauchsprodukten eingesetzt. Triclosan steht im Verdacht, das Hormonsystem zu beeinträchtigen, Brustkrebs auszulösen, Keimzellen, Leber und Muskeln zu beschädigen, Antibiotikaresistenzen hervorzurufen und die Haut zu reizen. Die amerikanische Gesundheitsbehörde (Food and Drug Administration) setzt sich schon lange mit Triclosan auseinander; ein US-Bundesstaat hat das Biozid sogar verboten. Nun wird die Substanz aber immer öfter in Kosmetik- und Körperpflegeprodukten sowie für Kleider und Waschmittel verwendet. Nichts deutet jedoch auf einen signifikanten Nutzen hin. Der gesunde Menschenverstand würde also verlangen, dass der Einsatz von Triclosan stark eingeschränkt wird oder - was noch besser wäre - dass die Substanz zumindest für Alltagsgegenstände verboten wird oder dass andernfalls für den Gebrauch strenge Bedingungen eingeführt werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Triclosan ist ein chemischer Stoff mit antibakterieller Wirkung, der je nach Verwendungszweck unterschiedlichen Regulierungen untersteht. Der Einsatz von Triclosan als Biozid ist in der Biozidprodukteverordnung geregelt, seine Verwendung in Kosmetika in der Verordnung über kosmetische Mittel. Die mit der Anwendung von Triclosan einhergehenden Risiken werden gestützt auf die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse von den auf nationaler und europäischer Ebene zuständigen Behörden regelmässig bewertet. Vertreterinnen und Vertreter der Behörden arbeiten aktiv in verschiedenen internationalen Expertengruppen mit, die mit der eingehenden Prüfung dieses Stoffes beauftragt sind. Aufgrund dieser Risikobewertungen rechtfertigt der technische Wissensstand für Triclosan, wegen seiner potenziellen Toxizität für die Umwelt (potenziell persistent, bioakkumulierbar und toxisch) und für die Gesundheit (potenziell störende Wirkung auf das Hormonsystem), ab bestimmten Konzentrationen gewisse Restriktionen.<\/p><p>2. Als desinfizierender biozider Wirkstoff unterliegt Triclosan in der Schweiz den Vorschriften der Biozidprodukteverordnung. Biozidprodukte unterstehen einer staatlichen Bewilligungspflicht. Auf europäischer Ebene wurde Triclosan für bestimmte Anwendungen bei der Europäischen Chemikalienagentur notifiziert. Zurzeit wird die Verwendung von Triclosan als Desinfektionsmittel für die menschliche Hygiene hinsichtlich Human- und Umwelttoxizität bewertet. Nach dem jetzigen Stand der Bewertung könnte Triclosan nur zur Verwendung in desinfizierenden Seifen für medizinische Fachpersonen in einer Konzentration von höchstens 1 Prozent und mit Spülung nach der Desinfektion definitiv zugelassen werden. Die übrigen Verwendungen von Triclosan als Biozid, z. B. in Kleidern oder anderen Materialien zur Vermeidung von Geruchsbildung, sind ab dem 14. November 2015 in der EU verboten. Das schweizerische Recht soll aufgrund der Erkenntnisse zu Triclosan in einer der neuen europäischen Regelung entsprechenden Weise anpasst werden. Damit wird die Verwendung von Triclosan insbesondere in den Desinfektionsmitteln stark reduziert werden und damit auch die Exposition der Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Umwelt.<\/p><p>Als Konservierungsmittel in Kosmetika ist Triclosan in der Schweiz in einer Konzentration von höchstens 0,3 Prozent zugelassen. Diese Höchstkonzentration gewährleistet eine grosse Sicherheitsmarge. Infolge der Ergebnisse neuer toxikologischer Studien und der Aktualisierung der Risikobewertung hat die EU die Produktearten, in denen Triclosan in einer Höchstkonzentration von 0,3 Prozent zugelassen ist, spezifisch eingegrenzt (z. B. Zahnpasta und Seifen) und die zulässige Höchstkonzentration in Mundspüllösungen auf 0,2 Prozent gesenkt. Die Schweiz wird diese Anpassungen der EU in der nächsten Revision der Verordnung über kosmetische Mittel, die 2015 vorgesehen ist, übernehmen.<\/p><p>3. Gestützt auf die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse ist der Bundesrat der Ansicht, dass ein totales Verbot von Triclosan als Biozid sowie als Konservierungsmittel in Kosmetika nicht gerechtfertigt ist. Er ist der Meinung, dass mit den geplanten Verwendungsbeschränkungen von Triclosan in Biozidprodukten und kosmetischen Mitteln seine Anwendung genügend eingeschränkt und somit ein hoher Gesundheitsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten gewährleistet ist.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Wie schätzt der Bundesrat die Risiken von Triclosan für die Bevölkerung ein?<\/p><p>2. Welche Massnahmen sind vorgesehen, um diesen Risiken entgegenzuwirken?<\/p><p>3. Wäre es angesichts der ernsten Lage nicht angebracht, Triclosan schlicht und einfach zu verbieten?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Grosse Risiken bei der Verwendung von Triclosan"}],"title":"Grosse Risiken bei der Verwendung von Triclosan"}