{"id":20144057,"updated":"2023-07-28T06:21:47Z","additionalIndexing":"34","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2688,"gender":"m","id":3885,"name":"Grin Jean-Pierre","officialDenomination":"Grin"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-12-03T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4916"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-03-20T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2015-02-18T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1417561200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1426806000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2688,"gender":"m","id":3885,"name":"Grin Jean-Pierre","officialDenomination":"Grin"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"14.4057","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat anerkennt die Wichtigkeit der Sicherstellung einer flächendeckenden und für alle zugänglichen Grundversorgung für die Lebensqualität der Bevölkerung und die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber mit der neuen Postgesetzgebung, die am 1. Oktober 2012 in Kraft getreten ist, den Umfang der Grundversorgung in Gesetz und Verordnung abschliessend geregelt. Damit wird die Definition im Einzelnen nicht mehr durch die Post, sondern durch das Parlament und den Bundesrat vorgenommen. Der Bundesrat hat zudem in seinem Bericht \"Sicherung der staats- und demokratiepolitischen Funktionen der Medien\" vom 5. Dezember 2014 (in Erfüllung der Motion 12.3004) festgestellt, dass die abonnierten Tageszeitungen nach wie vor gut im Alltag der Schweizerinnen und Schweizer verankert sind.<\/p><p>Die Abonnentinnen und Abonnenten von Tageszeitungen bevorzugen im Allgemeinen die möglichst frühe Zustellung am Erscheinungstag. Aus diesem Grund wählt der Grossteil der Verleger von Tageszeitungen die Frühzustellung als Zustellform. Diese ist im Unterschied zur Tageszustellung nicht Teil der Grundversorgung und wird hauptsächlich in den dichtbesiedelten Gebieten angeboten, in denen die Zustellung kostengünstiger als in ländlichen Gebieten ist. Die Frühzustellung erfolgt unabhängig von der ordentlichen Tageszustellung, die im Grundversorgungsauftrag der Schweizerischen Post festgelegt ist.<\/p><p>Die Post ist von Gesetzes wegen verpflichtet, in allen ganzjährig bewohnten Siedlungen an mindestens fünf Wochentagen Postsendungen, d. h. Briefe, Pakete sowie abonnierte Zeitungen und Zeitschriften, zuzustellen. Abonnierte Tageszeitungen sind an sechs Wochentagen zuzustellen. Die Post muss diese gesetzlich verankerten Zustellfrequenzen einhalten und kann nicht einseitig davon abweichen. Das gilt auch für die Tageszustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften, die von der Zustellermässigung profitieren. Beim Versuch mit reduzierter Zustellfrequenz handelt es sich um ein lokal begrenztes Experiment, das eine freiwillige Teilnahme aufseiten der Kundinnen und Kunden voraussetzt. Ohne deren explizite Einwilligung kann die Post keine von der gesetzlichen Vorgabe abweichende Zustellfrequenz einführen. Entsprechend geht der Bundesrat davon aus, dass die Teilnehmenden die Bedingungen des Versuchs kennen und mit einer im Vergleich zur Grundversorgung reduzierten Zustellhäufigkeit bzw. den daraus resultierenden Konsequenzen einverstanden sind.<\/p><p>Diese Vereinbarung einer alternativen Zustellfrequenz entbindet die Post jedoch nicht davon, die gesetzlichen Vorgaben zur Grundversorgung grundsätzlich zu erfüllen. Deren Einhaltung wird von der Eidgenössischen Postkommission (Postcom) beaufsichtigt. Eine Änderung des postalischen Grundversorgungsauftrags würde hingegen eine Gesetzesanpassung erfordern.<\/p><p>Im Rahmen der Totalrevision der Postgesetzgebung ist auch die indirekte Presseförderung angepasst worden. Seit dem 1. Januar 2013 werden vom Bund jährlich 50 Millionen Franken (20 Millionen Franken für die Regional- und Lokalpresse, 30 Millionen Franken für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse) für die Zustellermässigung bereitgestellt. Diese Förderbeträge kommen vollumfänglich den Verlegern der förderberechtigten Titel zu. Die indirekte Presseförderung ist an die Tageszustellung geknüpft, womit sichergestellt ist, dass die Fördergelder sämtlichen Regionen zugutekommen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>In einigen Gebieten unseres Landes haben die Bewohnerinnen und Bewohner vom \"gelben Riesen\" eine Einladung für die Teilnahme an einem Test erhalten, bei dem sie alle Briefe, Zeitungen und die ganze Werbung jeweils an einem Wochentag ihrer Wahl erhalten. <\/p><p>Die Post hat bereits zahlreiche Poststellen auf dem Land geschlossen. Wenn nun dieser Test positiv ausfällt, wird die weitere Entwicklung der Post dazu führen, dass die soziale Einbindung der Bevölkerung in abgelegenen Gebieten durch die Tagespresse verlorengeht. Der Vorschlag der Post gefährdet die freie Verbreitung von Informationen. Denn in gewissen Gebieten würden Abonnentinnen und Abonnenten so nur noch ein- bis zweimal pro Woche mehrere Ausgaben ihrer Tageszeitungen auf einmal erhalten. <\/p><p>Wie motiviert wären diese Personen, Schlagzeilen zu lesen, die mehrere Tage alt sind? <\/p><p>Billigt der Bundesrat durch den Service-public-Auftrag, den er der Post überträgt, einen solchen Vorschlag?<\/p><p>Die Post ist eine unentbehrliche, aber auch unausweichliche Partnerin und wird durch die Beiträge des Bundes zur Presseförderung unterstützt. Muss sie nicht in allen Gebieten eine Grundversorgung sicherstellen?<\/p><p>Wird dieser Vorschlag - wenn er umgesetzt wird - längerfristig nicht zum Aussterben der Regionalpresse führen?<\/p><p>Ist es der Post rechtlich erlaubt, abonnierte Zeitungen und Zeitschriften nur noch à la carte zuzustellen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Zustellung von Briefen und Zeitungen durch die Post nur noch à la carte"}],"title":"Zustellung von Briefen und Zeitungen durch die Post nur noch à la carte"}