﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20144064</id><updated>2025-11-14T08:28:43Z</updated><additionalIndexing>15;32;2831</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>3031</code><gender>m</gender><id>4126</id><name>Stolz Daniel</name><officialDenomination>Stolz</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-12-04T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4916</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-03-20T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2015-02-25T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2014-12-04T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-03-20T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2702</code><gender>m</gender><id>3899</id><name>Nussbaumer Eric</name><officialDenomination>Nussbaumer</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2745</code><gender>m</gender><id>4032</id><name>Jans Beat</name><officialDenomination>Jans</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2569</code><gender>f</gender><id>806</id><name>Graf Maya</name><officialDenomination>Graf Maya</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2630</code><gender>f</gender><id>1129</id><name>Schenker Silvia</name><officialDenomination>Schenker Silvia</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2748</code><gender>f</gender><id>4040</id><name>Schneider-Schneiter Elisabeth</name><officialDenomination>Schneider-Schneiter</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2750</code><gender>m</gender><id>4042</id><name>Frehner Sebastian</name><officialDenomination>Frehner</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2766</code><gender>f</gender><id>4060</id><name>Schneeberger Daniela</name><officialDenomination>Schneeberger</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3011</code><gender>m</gender><id>4099</id><name>Lehmann Markus</name><officialDenomination>Lehmann</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3036</code><gender>f</gender><id>4134</id><name>Munz Martina</name><officialDenomination>Munz</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3031</code><gender>m</gender><id>4126</id><name>Stolz Daniel</name><officialDenomination>Stolz</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>14.4064</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;In vielen Zentren der Schweiz, aber nicht zuletzt in Basel wird viel in die Entwicklung der Hochschule für Musik Basel mit ihrer Spezialisierung auf neue Musik sowie die Schola Cantorum Basiliensis, weltweit berühmt als spezialisierte Hochschule für alte Musik, investiert. Und nun sollen die Absolventinnen und Absolventen die Schweiz verlassen müssen. Das kann ja nicht sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Deshalb sollte der Aufenthalt von professionellen Musikern ermöglicht werden, die Absolventinnen und Absolventen von Schweizer Kunsthochschulen sind, die als selbstständig Erwerbstätige in regelmässigen Abständen mit Kunstprojekten in der Schweiz sind, deren Arbeitspensum in Kombination verschiedener Erwerbstätigkeiten einem Beschäftigungsgrad von 75 Prozent gleichkommt und deren Engagement auf ihrer bisherigen Karriere (Biografie) für Hauptrollen auf Bühnen bzw. tragende Funktionen im Orchester oder als Mitglied eines bestehenden, in der Schweiz basierten Ensembles basiert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Rolle der Kulturwirtschaft für den Wirtschaftsstandort im sogenannten "war of talents" wird meist unterschätzt. Wer attraktiv für die Besten der Besten sein will, weil er sie in die Schweiz locken möchte, muss viel bieten. Es hat sich gezeigt, dass eine lebendige Musikszene eine der unabdingbaren Voraussetzungen ist, um dabei erfolgreich zu sein. Deshalb sollen die Absolventinnen und Absolventen in der Schweiz bleiben können.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat ist bestrebt, für die Erhaltung und Förderung des international renommierten Kulturplatzes Schweiz möglichst optimale Rahmenbedingungen zu schaffen und zu erhalten. Aufgrund des dualen Zulassungsverfahrens steht der schweizerische Arbeitsmarkt bis auf Weiteres allen Künstlerinnen und Künstlern aus der EU/Efta offen. Die Zulassung von Künstlerinnen und Künstlern aus Drittstaaten ist - wie auch in allen anderen Bereichen - lediglich in Ergänzung zum in der EU und der Schweiz bestehenden Angebot an Fachkräften möglich. Um der Internationalität des Kulturbereichs Rechnung zu tragen, besteht im Rahmen des Ausländergesetzes bereits heute eine Spezialregelung für Künstlerinnen und Künstler. Kulturschaffende können - im Gegensatz zu allen anderen Berufszweigen - bis zu acht Monate im Jahr eine Erwerbstätigkeit ausüben, ohne an die allgemein geltenden Höchstzahlen für Arbeitskräfte aus Drittstaaten angerechnet zu werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. In den letzten drei Jahren erhielten jeweils über 2000 Kulturschaffende eine achtmonatige Bewilligung. Darüber hinaus wurden jährlich rund 130 Arbeitsbewilligungen für Fachkräfte im Kulturbereich zulasten des Drittstaatenkontingents erteilt, unter anderem für Schauspieler, Musiker in Symphonieorchestern oder Lehrpersonal an Konservatorien.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die zahlreichen Künstlerinnen und Künstler, die jeweils über die kontingentsfreie Bewilligung in der Schweiz tätig waren, sind vom Entscheid des Bundesrates vom 28. November 2014 über die Kürzung der Kontingente nicht betroffen. Die Folgen der Kürzung der kontingentierten Bewilligungen auf die unterschiedlichen Bereiche können derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Die Zuteilung der Kontingente liegt in erster Linie in der Kompetenz der Kantone. Nach dem Willen des Bundesrates soll die erfolgte Kürzung durch eine bessere Ausschöpfung des inländischen Potenzials aufgefangen werden. Für die Zulassung von hochqualifizierten Spezialisten, die in der Schweiz dringend benötigt werden und weder hierzulande noch im EU-Raum zu finden sind, bestehen weiterhin Zulassungsmöglichkeiten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Aus Sicht des Bundesrates besteht derzeit keine grundlegende Regelungslücke, wie die vergleichsweise hohen Zulassungszahlen aufzeigen. Der Gesetzgeber hat vor vier Jahren erleichterte Zulassungsbedingungen für Personen mit Schweizer Hochschulabschluss geschaffen und als Kriterium ein hohes wirtschaftliches oder wissenschaftliches Interesse vorausgesetzt, damit kein Überangebot gegenüber dem inländischen Arbeitskräfteangebot entsteht. Bei Musikern kann von einem hohen wissenschaftlichen Interesse ausgegangen werden, wenn sie - analog zu anderen Bereichen - an einer Hochschule mit entsprechendem Pensum beschäftigt sind, das einen effektiven Bedarf widerspiegelt und eine selbstständige Existenzgrundlage sicherstellt. Ein solches liegt in der Regel jedoch nicht vor, wenn sich eine Musikerin oder ein Musiker nach einem Hochschulabschluss in der Schweiz selbstständig machen möchte.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;1. Wie viele Künstlerinnen und Künstler aus Drittstaaten haben in den letzten Jahren eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz erhalten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Welchen Einfluss hat die vom Bundesrat kürzlich beschlossene Kürzung der Drittstaatenkontingente für Künstlerinnen und Künstler? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Können Absolventinnen und Absolventen von Schweizer Hochschulen mit einer erfolgreichen Karriere und regelmässigen Kunstprojekten in der Schweiz Wohnsitz in der Schweiz nehmen? Besteht in diesem Bereich allenfalls eine Regelungslücke?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Erfolg der Musikausbildung nicht zerstören. Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen von Schweizer Hochschulen sollen in der Schweiz bleiben können</value></text></texts><title>Erfolg der Musikausbildung nicht zerstören. Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen von Schweizer Hochschulen sollen in der Schweiz bleiben können</title></affair>