﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20144070</id><updated>2023-07-28T06:22:11Z</updated><additionalIndexing>2836;44;28</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-12-04T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4916</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-09-29T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2015-02-18T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2014-12-04T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2016-09-29T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>2728</code><gender>m</gender><id>3931</id><name>Weibel Thomas</name><officialDenomination>Weibel</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>14.4070</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Sozialhilfe ist ein wichtiges Element unseres Systems der sozialen Sicherung. Die heutige Regelung der Sozialhilfe weist jedoch einige Schwächen auf.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Den heute in der Sozialhilfe geltenden Richtlinien und Standards mangelt es an demokratischer Legitimität: Die Richtlinien der Skos werden von Privaten erlassen, obwohl sie gesetzesähnlichen Charakter haben. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;In verschiedenen Kantonen und Gemeinden wurde der Ruf nach dem Austritt aus der Skos und der Schaffung eigener kantonaler Regelwerke laut. Fangen aber die Kantone und Gemeinden an, sich in den Leistungen für Sozialhilfeempfänger zu unterbieten, führt dies nur zu Sozialhilfetourismus und einer Art Negativwettbewerb unter den Kantonen und Gemeinden. Bevor sich solche Bestrebungen mehren, ist es an der Zeit, die Schaffung eines schlanken Rahmengesetzes für die Sozialhilfe auf Bundesebene anzugehen. Denn der Erlass eines Rahmengesetzes beugt dieser Entwicklung vor.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zwischen den bestehenden Gesetzen und Erlassen gibt es Unstimmigkeiten, welche zu Schwelleneffekten führen. Die Tatsache, dass eine Familie weniger Geld zur Verfügung hat, wenn die Erwerbstätigkeit gesteigert wird, wirkt als Negativanreiz und ist ein Hindernis für die Arbeitsintegration.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dass oftmals Mehrspurigkeiten in den administrativen Prozessen bestehen, generiert unnötigen Mehraufwand für die Verwaltung wie für die Bezugsberechtigten. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auch wenn, wie der Bundesrat ausführte, Vorbehalte bezüglich der Verfassungsmässigkeit bzw. der fehlenden Bundeskompetenz für ein solches Rahmengesetz bestehen, ist darauf hinzuweisen, dass das Anliegen auch von der Sozialdirektorenkonferenz (SODK) begrüsst wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei der Ausarbeitung des Rahmengesetzes ist unbedingt darauf zu achten, dass die Leistungen nicht ausgeweitet werden. Vielmehr soll die Bürokratie abgebaut, sollen bestehende Schwellenwerte eliminiert und soll vernetzt gehandelt werden. Das vom Staat zur Verfügung gestellte Geld muss zielgerichtet eingesetzt werden, um eine optimale Wirkung bei den Berechtigten zu erzielen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Aufgrund der bestehenden verfassungsmässigen Kompetenzen der Kantone lehnte der Bundesrat die verbindliche Forderung der Motion nach Vorlage eines Rahmengesetzes für Sozialhilfe in der Vergangenheit immer ab (Motion Weibel 11.3714, Motion SGK-N 12.3013). Der Bundesrat hat sich aber im Rahmen des Postulates der SGK-N 13.4010, "Rahmengesetz für die Sozialhilfe" vom 6. November 2013 bereiterklärt, in einem Bericht konkrete Möglichkeiten für ein Rahmengesetz Sozialhilfe zu skizzieren und insbesondere auch die Frage der notwendigen Verfassungsgrundlage zu prüfen. Der ausgearbeitete Postulatsbericht soll im Frühjahr 2015 dem Parlament unterbreitet werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat wird darin prüfen, welche Antworten ein Rahmengesetz auf die Herausforderungen und Erwartungen an die Sozialhilfe geben könnte und welche verfassungsmässigen Fragen sich stellen. Dargelegt wird auch, ob bzw. auf welcher Ebene und mit welchen Instrumenten eine Harmonisierung erfolgen könnte. Der Bericht befasst sich auch mit ausgewählten weiteren Bedarfsleistungen wie der Alimentenbevorschussung, Ausbildungsbeiträgen oder Ergänzungsleistungen für Familien und diskutiert deren Harmonisierung und die Koordination mit der Sozialhilfe sowie die damit angestrebte Reduktion der Schwelleneffekte und der negativen Erwerbsanreize.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Vor diesem Hintergrund erachtet es der Bundesrat als sinnvoll, die Diskussion um den Inhalt und den Umfang einer allfälligen Harmonisierung der Sozialhilfe in Kenntnis der möglichen Varianten und auf Basis der im Postulatsbericht (13.4010) getätigten Auslegeordnung zu führen. Er lehnt einen verbindlichen Auftrag, wie in der vorliegenden Motion verlangt, aus diesen Gründen ab.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, ein schlankes Rahmengesetz für Sozialhilfe vorzulegen. Ziel ist, ohne Leistungsausweitung die demokratische Legitimität der angewendeten Richtlinien zu erhöhen. Zudem sollen Schwelleneffekte, welche als Negativanreiz für die Integration in die Arbeitswelt wirken, eliminiert und Mehrspurigkeiten in der Verwaltung abgebaut werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Rahmengesetz für die Sozialhilfe</value></text></texts><title>Rahmengesetz für die Sozialhilfe</title></affair>