{"id":20144102,"updated":"2025-11-14T07:38:55Z","additionalIndexing":"66","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3604,"gender":"f","id":4108,"name":"Chevalley Isabelle","officialDenomination":"Chevalley"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion GL","code":"GL","id":137,"name":"Grünliberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-12-09T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4916"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-03-20T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2015-02-11T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1418079600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1426806000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3604,"gender":"f","id":4108,"name":"Chevalley Isabelle","officialDenomination":"Chevalley"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion GL","code":"GL","id":137,"name":"Grünliberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"14.4102","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die erste Voraussetzung, damit das Ensi seine Aufgabe wirkungsvoll erfüllen kann, ist Fachkompetenz. Dabei spielt Erfahrungswissen eine ebenso wichtige Rolle wie theoretisches Know-how. Es ist erwünscht, dass im Ensi Personen mit spezifischem Detailwissen über die schweizerischen Kernanlagen arbeiten. Gleichzeitig ist von Mitarbeitenden des Ensi, die zuvor bei einem Schweizer Kernanlagenbetreiber beschäftigt waren, zu erwarten, dass sie den Rollenwechsel, der mit dem Übertritt zur Aufsichtsbehörde verbunden ist, konsequent vollziehen. Alle Mitarbeitenden des Ensi haben sich ungeachtet ihrer persönlichen Ansichten und unbeeinflusst von sachfremden Erwägungen ihrer Aufgabe zu widmen. Um dies sicherzustellen, können formelle Anforderungen an die Unabhängigkeit helfen (siehe Antwort auf Frage 4), ausschlaggebend ist aber letztlich die innere Einstellung und Motivation jedes Einzelnen. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Mitarbeitenden des Ensi diesbezüglich den höchsten Ansprüchen gerecht werden. Zu unterstreichen ist, dass sicherheitstechnisch relevante Entscheide niemals von Einzelpersonen, sondern stets nach dem \"Mehraugenprinzip\" gefällt werden.<\/p><p>2. Rund 6 Prozent der derzeitigen Belegschaft des Ensi waren vorher bei einer vom Ensi beaufsichtigten Kernanlage oder bei der Nagra angestellt.<\/p><p>3. Ein beruflicher Wechsel von Ensi-Mitarbeitenden zu Betreibern von Schweizer Kernanlagen kam seit 2008 im Durchschnitt weniger als einmal pro Jahr vor.<\/p><p>4. Ja. Gemäss dem Leitbild des Ensi üben die Mitarbeitenden ihre Aufsichtstätigkeit wachsam, selbstständig und unabhängig aus. Ein Verhaltenskodex regelt den Umgang mit allfälligen Interessenkonflikten, Bestechungsversuchen und internen Missständen. Die Anstellungsprozesse sehen vor, dass Mitarbeitende von Kernanlagenbetreibern nicht in eine Kaderfunktion beim Ensi wechseln können und in den ersten zwei Jahren keine Dossiers betreuen dürfen, die ihren ehemaligen Arbeitgeber betreffen. Für die Mitglieder des Ensi-Rates, des internen Strategie- und Aufsichtsorgans des Ensi, gelten strenge formale Anforderungen an die Unabhängigkeit (vgl. Art. 4ff. der Verordnung vom 12. November 2008 über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat, SR 732.21). Unabhängigkeit ist nicht nur bei der Anstellung ein Thema, sondern auch Gegenstand der laufenden internen Weiterbildung im Ensi.<\/p><p>5. Nein. Generell stellt die Rekrutierung von geeignetem Personal eine Herausforderung für das Ensi dar, umso mehr, als der Ausstieg aus der Kernenergie die beruflichen Perspektiven im Bereich der Nukleartechnik nicht verbessert hat. Dank guter Arbeitsbedingungen ist das Ensi aber in der Lage, erstklassige Fachleute sowohl aus dem In- als auch aus dem Ausland zu gewinnen. Seit der Gründung des Ensi im Jahr 2008 hat der Personalbestand um rund einen Drittel auf aktuell rund 150 zugenommen, wobei der Anteil ausländischer Mitarbeitender bei gut einem Drittel konstant geblieben ist. Damit verfügt das Ensi über ausreichende personelle Ressourcen. Einer forcierten Steigerung des Anteils an ausländischen Mitarbeitenden steht der Bundesrat skeptisch gegenüber, zumal das Ensi eine hoheitliche Aufgabe erfüllt. Er begrüsst jedoch die breite Mitwirkung des Ensi in internationalen Expertengruppen, welche den grenzüberschreitenden Wissens- und Erfahrungsaustausch sicherstellt.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Mehrere Personen, die nun für das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) tätig sind, haben vorher für die Atomindustrie gearbeitet. Die Welt dieser Branche ist klein, und man kennt sich. Zwischen Personen, die Inspektionen durchführen, und solchen, die in der Industrie arbeiten, bestehen enge Verbindungen, und es kann nicht von Unabhängigkeit gesprochen werden.<\/p><p>Expertinnen und Experten für Atomenergie gibt es bekanntlich auch ausserhalb der Schweiz. Würde das Ensi sein geografisches Rekrutierungsgebiet erweitern, so hätte es die Möglichkeit, Personen zu rekrutieren, die der Schweizer Atomindustrie weniger nahestehen. Dadurch könnte die Unabhängigkeit des Ensi gestärkt und vor allem seine Glaubwürdigkeit zurückgewonnen werden, die in letzter Zeit aufgrund mehrerer Ereignisse gelitten hat. <\/p><p>Wir kommen in eine entscheidende Phase, in der es Mut brauchen wird, um einer mächtigen Industrie mit eindeutigen finanziellen Interessen entgegenzutreten. Es wird nicht leicht sein, anzuordnen, dass ein Atomkraftwerk aus Sicherheitsgründen abgestellt werden muss. <\/p><p>In den Berichten, in denen der Unfall von Fukushima untersucht wurde, wird auf das \"nuclear village\" (die Atomlobby) sowie auf die \"revolving doors\" (den Drehtür-Effekt) verwiesen, die eine Ursache für das nachlässige Verhalten der Regulierungsbehörden waren, das zum Unfall geführt hatte. <\/p><p>Man muss dem Ensi also Mittel und Personal zur Verfügung stellen, damit es seine Arbeit ausüben kann. <\/p><p>Ich stelle dem Bundesrat die folgenden Fragen: <\/p><p>1. Wie kommt es, dass die Personen, die in der Schweizer Atomindustrie gearbeitet haben, plötzlich ebendiese Industrie beaufsichtigen müssen, obwohl sie sich der engen Verbindungen bewusst sind, die zwischen den verschiedenen Akteuren bestehen können?<\/p><p>2. Wie viele Angestellte des Ensi haben für die Schweizer Atomindustrie gearbeitet?<\/p><p>3. Wie viele ehemalige Angestellte des Ensi arbeiten mittlerweile für die Schweizer Atomindustrie?<\/p><p>4. Ist Unabhängigkeit eine Bedingung bei der Rekrutierung von Personal?<\/p><p>5. Gibt es rechtliche Gründe, die die Anstellung von mehr internationalen Expertinnen oder Experten verhindern würden?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Wie unabhängig ist das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat wirklich?"}],"title":"Wie unabhängig ist das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat wirklich?"}