﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20144105</id><updated>2023-07-28T06:28:39Z</updated><additionalIndexing>2446;08;10</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2752</code><gender>m</gender><id>4046</id><name>Quadri Lorenzo</name><officialDenomination>Quadri</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-12-09T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4916</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-03-20T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2015-02-25T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2014-12-09T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-03-20T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2773</code><gender>f</gender><id>4073</id><name>Pantani Roberta</name><officialDenomination>Pantani</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2752</code><gender>m</gender><id>4046</id><name>Quadri Lorenzo</name><officialDenomination>Quadri</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>14.4105</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Schweiz und Italien haben am 23. Februar 2015 ein Zusatzprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen von 1976 für eine Informationsaustauschklausel nach OECD-Standard und eine Roadmap mit politischen Verpflichtungen zu einzelnen Punkten (u. a. Grenzgänger) unterzeichnet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Mit dem Postulat 12.4048 vom 16. September 2014 hat der Nationalrat den Bundesrat beauftragt, die Möglichkeit der Besteuerung von in der Schweiz erwerbstätigen italienischen Grenzgängern nach italienischen Steuersätzen zu prüfen. Der Bundesrat ist diesem Auftrag nachgekommen, und die Frage wurde daraufhin in Gesprächen mit Italien intensiv erörtert. Nach einer Voranalyse hatte der Bundesrat 2013 ein System, wie es im Postulat vorgeschlagen wird, insofern als nicht wünschenswert erachtet, als kantonale Steuerbehörden dadurch ausländische Steuersätze anwenden müssten. Die Notwendigkeit einer mit den italienischen Steuersätzen vergleichbaren Grenzgängerbesteuerung wurde im Rahmen der Verhandlungen mit Italien thematisiert. Es ist deshalb vorgesehen, dass die Grenzgängerinnen und Grenzgänger künftig einer beschränkten Besteuerung im Staat, in welchem sie die Arbeit ausüben, und auch einer ordentlichen Besteuerung im Ansässigkeitsstaat unterliegen; damit soll ihre Steuerbelastung künftig schrittweise angehoben werden. Der Anteil im Staat des Arbeitsorts soll maximal 70 Prozent des Totals der Quellensteuer ausmachen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2./3. Die Schweiz und Italien haben sich politisch in einer Roadmap auf die Eckwerte eines neuen Besteuerungssystems für Grenzgängerinnen und Grenzgänger geeinigt. Die neue Besteuerung der Grenzgänger soll Gegenstand eines Abkommens sein, das in der ersten Hälfte 2015 verhandelt werden soll. Die neue Lösung wurde im engen Dialog mit den Behörden der drei Grenzkantone erarbeitet und trägt den Interessen der Schweiz sowie des Kantons Tessins Rechnung. Die Roadmap wurde gleichzeitig mit dem Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen, das den Informationsaustausch nach internationalem Standard enthält, unterzeichnet.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Nachdem der italienische Senat vor Kurzem das Gesetz über die Rückführung von Kapital verabschiedet hat, hat Italien der Schweiz bekanntlich 60 Tage Zeit gegeben, um den Austausch von Bankinformationen nach Artikel 26 des OECD-Musterabkommens zu regeln. Falls bis dann keine Einigung zustande kommt, würde unser Land auf einer schwarzen Liste bleiben. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nicht nur, dass Italien widersprüchlich handelt, wenn es einerseits seit 1974 als Ersatz für die Bankinformationen einen Teil der Quellensteuergelder aus der Schweiz einkassiert und andererseits die Schweiz ausgerechnet wegen des Bankgeheimnisses auf schwarze Listen setzt (auch wenn dies für die Schweizer Seite kein Problem zu sein scheint ...). Es überrascht auch, dass Italien, welches seinen Verpflichtungen in verschiedenen Bereichen nicht nachkommt (z. B. bei der Baustelle Stabio-Arcisate oder der Anwendung des Dublin-Abkommens), glaubt, es könne der Schweiz seine Bedingungen diktieren. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es ist offensichtlich, dass Italien, sobald das Land erhält, was es wünscht, kein Interesse mehr an einem verbesserten Abkommen über die Grenzgängerbesteuerung haben wird, das die veraltete Vereinbarung aus dem Jahr 1974 ablösen würde, die dem Tessin seit 40 Jahren schadet. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;In Locarno hat Bundesrätin Widmer-Schlumpf erklärt, dass man noch vor Ablauf der Frist von zwei Monaten auch eine Einigung über die Grenzgängerbesteuerung finden werde, die auch das Tessin zufriedenstellt. Es fällt schwer, das zu glauben, da die Verhandlungen bereits vor sechs Monaten in der "Schlussphase" hätten sein sollen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie beabsichtigt der Bundesrat den Auftrag des Parlamentes zu berücksichtigen, wonach die Grenzgängerbesteuerung durch die Anwendung von italienischen Steuersätzen merklich erhöht werden soll?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wodurch ist garantiert, dass die Revision der Grenzgängerbesteuerung nicht dem Bemühen, der Forderung Italiens schnellstens nachzukommen, zum Opfer fällt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Würde der Bundesrat auch dann der Forderung Italiens nachkommen und ein Abkommen zum Informationsaustausch unterzeichnen, wenn kein Abkommen über die Grenzgängerbesteuerung zustande kommt, oder kann diese Hypothese ausgeschlossen werden?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Abkommen mit Italien. Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger</value></text></texts><title>Abkommen mit Italien. Besteuerung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger</title></affair>