{"id":20144106,"updated":"2023-07-28T06:25:11Z","additionalIndexing":"52","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2735,"gender":"m","id":4008,"name":"Landolt Martin","officialDenomination":"Landolt"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion BD","code":"BD","id":136,"name":"Fraktion BD"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-12-10T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4916"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-03-20T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2015-02-25T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1418166000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1426806000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2536,"gender":"m","id":514,"name":"Stahl Jürg","officialDenomination":"Stahl"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2689,"gender":"m","id":3886,"name":"Grunder Hans","officialDenomination":"Grunder"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2646,"gender":"f","id":1288,"name":"Amherd Viola","officialDenomination":"Amherd"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2512,"gender":"m","id":490,"name":"Lustenberger Ruedi","officialDenomination":"Lustenberger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2497,"gender":"m","id":473,"name":"Hassler Hansjörg","officialDenomination":"Hassler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2598,"gender":"m","id":1117,"name":"Germanier Jean-René","officialDenomination":"Germanier"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2592,"gender":"m","id":1133,"name":"Darbellay Christophe","officialDenomination":"Darbellay"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2627,"gender":"m","id":1119,"name":"Rime Jean-François","officialDenomination":"Rime"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2757,"gender":"m","id":4051,"name":"de Courten Thomas","officialDenomination":"de Courten"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2754,"gender":"m","id":4052,"name":"Ritter Markus","officialDenomination":"Ritter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2779,"gender":"f","id":4066,"name":"Quadranti Rosmarie","officialDenomination":"Quadranti"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2772,"gender":"m","id":4067,"name":"Brand Heinz","officialDenomination":"Brand"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2764,"gender":"m","id":4071,"name":"Gasche Urs","officialDenomination":"Gasche"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2776,"gender":"m","id":4072,"name":"Regazzi Fabio","officialDenomination":"Regazzi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2770,"gender":"m","id":4070,"name":"Candinas Martin","officialDenomination":"Candinas Martin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2785,"gender":"m","id":4082,"name":"Guhl Bernhard","officialDenomination":"Guhl"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2790,"gender":"m","id":4086,"name":"Buttet Yannick","officialDenomination":"Buttet"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2799,"gender":"m","id":4094,"name":"Hess Lorenz","officialDenomination":"Hess Lorenz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3002,"gender":"m","id":4103,"name":"Hausammann Markus","officialDenomination":"Hausammann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3008,"gender":"m","id":4105,"name":"Ziörjen Lothar","officialDenomination":"Ziörjen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2798,"gender":"m","id":4087,"name":"Gschwind Jean-Paul","officialDenomination":"Gschwind"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3039,"gender":"m","id":4137,"name":"Golay Roger","officialDenomination":"Golay Roger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3048,"gender":"m","id":4146,"name":"Siegenthaler Heinz","officialDenomination":"Siegenthaler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2735,"gender":"m","id":4008,"name":"Landolt Martin","officialDenomination":"Landolt"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion BD","code":"BD","id":136,"name":"Fraktion BD"},"type":"author"}],"shortId":"14.4106","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Nachdem der Bundesrat die Motion 14.3830, \"Jagdbanngebiete in Wildtierschutzgebiete umbenennen\", zur Annahme empfiehlt, werden entsprechende Ausführungsbestimmungen anzupassen sein. Die Revision der VEJ dürfte zudem schon seit einiger Zeit ein Thema sein. Dabei ist unbedingt eine differenziertere Lösung anzustreben als bisher. So kann und muss den unterschiedlichen Charakteren der betroffenen Gebiete ebenso Rechnung getragen werden wie den saisonalen Unterschieden. Dies gilt für die Schutzfunktion einerseits, aber auch für die Nutzungsmöglichkeiten andererseits. Im Rahmen der vielfältigen und teilweise sehr unterschiedlichen Nutzungsansprüche kann eine Aufwertung der Schutzfunktion gleichermassen erreicht werden wie beispielsweise die sanfte touristische Nutzung. Dazu sind aber pauschale Regelungen möglichst zu vermeiden, es sind die Fachleute aller relevanten Interessengruppen mit einzubeziehen, und Zielsetzung, Verfahren und Zeitplan der Revision sind transparent zu machen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die eidgenössischen Jagdbanngebiete wurden ehemals ausgeschieden, um für den damals stark dezimierten Bestand an Wildhuftieren in der Schweiz Rückzugsgebiete zu schaffen. Mit der Inkraftsetzung der Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ, SR 922.31) wurde 1991 die Zielsetzung der Jagdbanngebiete dahingehend erweitert, dass darin nicht nur die Jagd gebannt ist, sondern dass sie insbesondere auch dem Schutz und der Erhaltung von seltenen und bedrohten Säugetieren und Vögeln und ihren Lebensräumen dienen. Die Motion 14.3830, \"Jagdbanngebiete in Wildtierschutzgebiete umbenennen\", verfolgt das Ziel, den nicht mehr zeitgemässen Begriff \"Jagdbanngebiet\" zu ändern. Dem Wandel vom alleinigen Schutz vor jagdlichen Eingriffen hin zum Schutz vor weiteren Störungen und Eingriffen soll besser Rechnung getragen werden.<\/p><p>Die eidgenössischen Jagdbanngebiete leisten einen Beitrag für den langfristigen Erhalt der Biodiversität. Als Teil der ökologischen Infrastruktur werden sie mit dem Namenswechsel zudem auch in der breiten Öffentlichkeit besser bekanntwerden.<\/p><p>1. Den Namenswechsel in den Ausführungsbestimmungen aufzunehmen und zu präzisieren macht eine Revision der VEJ notwendig. Das Ziel einer solchen Revision muss sein, das Potenzial der Wildtierschutzgebiete für den Erhalt und die Förderung von national prioritären Arten und Lebensräumen zu steigern. Der Zeitplan zur notwendigen VEJ-Revision kann erst nach der Verabschiedung der entsprechenden Teilrevision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz von wildlebenden Säugetieren und Vögeln (JSG, SR 922.0) erstellt werden.<\/p><p>2. Perimeteranpassungen im Sinne von quantitativ und qualitativ zumindest gleichwertigem Ersatz sind im Sinne von Artikel 11 Absatz 3 JSG bereits heute möglich.<\/p><p>3. Eine Änderung der Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen oder eine Anpassung der Rechtsmittel sind aus heutiger Sicht weder notwendig noch vorgesehen. Es gibt eine Ausnahme: die Umsetzung der Entscheide von Parlament und Bundesrat zum neuen Ordnungsbussensystem.<\/p><p>4.\/5. Die Berücksichtigung von landschaftlichen und topografischen Unterschieden respektive der jahreszeitlich unterschiedlichen Verhältnisse erfolgt heute gemäss den Objektblättern des Inventars der eidgenössischen Jagdbanngebiete (Art. 2 Abs. 3 VEJ). Der Bundesrat erachtet diese Regelung als zweckmässig.<\/p><p>6.\/7. Der Einbezug von Interessengruppen bei Perimeteranpassungen sowie der Erarbeitung von objektspezifischen Zielen und Massnahmen liegt heute in der Verantwortung der Kantone. Dem Bundesrat ist es wichtig, dass im Rahmen dieser Partizipationsprozesse neben den zuständigen Amtsstellen die direkt betroffenen Bevölkerungsgruppen und Interessenvertreter, aber insbesondere auch die Grundeigentümer beziehungsweise die das Grundeigentum bewirtschaftenden Personen frühzeitig einbezogen werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Im Nachgang zur Umsetzung der Motion 14.3830 wird eine Revision der Verordnung über die eidgenössischen Jagdbanngebiete (VEJ) notwendig sein. Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Welche Ziele bezüglich Aufwertung und Revision werden verfolgt, und wie sieht der Zeitplan aus?<\/p><p>2. Wie und inwiefern werden auch Perimeteranpassungen geprüft?<\/p><p>3. Wird auch die Frage nach den Kompetenzen und den Rechtsmitteln bei Perimeteranpassungen einbezogen?<\/p><p>4. Wie und inwiefern wird den unterschiedlichen Charakteren, beispielsweise der landschaftlichen und topografischen Vielfalt, Rechnung getragen?<\/p><p>5. Wie und inwiefern wird zwischen Sommer- und Winteraktivitäten unterschieden?<\/p><p>6. Welche Interessengruppen werden einbezogen, zu welchem Zeitpunkt und auf welche Art?<\/p><p>7. Welche Mitwirkungsmöglichkeiten durch die betroffenen Interessengruppen sind beim Vollzug durch die Kantone vorgesehen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Revision der Verordnung über eidgenössische Jagdbanngebiete"}],"title":"Revision der Verordnung über eidgenössische Jagdbanngebiete"}