﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20144111</id><updated>2025-11-14T07:37:01Z</updated><additionalIndexing>04;24</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2758</code><gender>m</gender><id>4053</id><name>Aeschi Thomas</name><officialDenomination>Aeschi</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-12-10T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4916</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-03-20T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-12-16T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2015-02-25T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2014-12-10T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2016-12-16T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2758</code><gender>m</gender><id>4053</id><name>Aeschi Thomas</name><officialDenomination>Aeschi</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>14.4111</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die erwähnten Presseartikel beziehen sich auf den Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) über die Prüfungen 2014 bei den beteiligten kantonalen und eidgenössischen Ämtern. Diese Prüfungen werden durch die EFK jährlich durchgeführt und bilden ein wichtiges Element im regulären Qualitätssicherungsprozess für die Berechnung der Finanzausgleichszahlungen. Die EFK prüft dabei u. a. anhand von Stichproben die Datenextraktion in den Kantonen. In einer Vierjahresperiode werden sämtliche Kantone einer Prüfung unterzogen. Pro Jahr werden sechs bis sieben Kantone geprüft. Der Bericht zeigt allfällige Mängel auf und formuliert Empfehlungen. Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) führt selbst keine Prüfungen in den Kantonen durch. Hingegen unterzieht die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die gelieferten Daten vor dem Berechnungsprozess verschiedenen Plausibilitätsprüfungen. In ihrem Bericht 2014 kommt die EFK zum Schluss, dass "die Prüfarbeiten zur Erhebung und Bearbeitung der Daten, die der Berechnung des Ressourcenausgleichs zugrunde liegen, keine bedeutenden Fehler oder Schwächen zu Tage gefördert (haben). ... Aufgrund der durchgeführten Prüfungshandlungen beurteilt die EFK insgesamt die Datenqualität als gut." Der erwähnte Fehler bezog sich auf die Gewinne von Statusgesellschaften im Kanton Freiburg. Die Fachgruppe Qualitätssicherung (bestehend aus Experten von Bund und Kantonen) entschied an ihrer Sitzung vom 17. April 2014, dass die Steuerverwaltung des Kantons Freiburg die Daten korrekt nachzuliefern hat, was fristgerecht geschah. Angesichts der Vielzahl der Daten, die jedes Jahr für die Berechnungen der Finanzausgleichszahlungen zur Verfügung gestellt werden müssen, sind Fehler kaum völlig vermeidbar. Es wäre wohl verfehlt, den Kantonen bei den festgestellten Mängeln Mutwilligkeit zu unterstellen, zumal sich manche Fehler zuungunsten des betreffenden Kantons ausgewirkt hätten. Insgesamt ist zu unterstreichen, dass sich die Datenextraktionsprozesse in den Kantonen seit Einführung der NFA massgeblich verbessert haben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die in der Interpellation erwähnte Beurteilung durch die EFK entstammt dem Bericht 2013. Bei der ESTV sind noch zwei Empfehlungen pendent. Die Empfehlung betreffend das interne Kontrollsystem (IKS) soll 2015 umgesetzt werden. Die zweite Empfehlung betreffend einen Teil des Projektes Fiscal-IT soll gemäss Projektplanung bis 2018 realisiert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3./4./6. Die von der EFK erkannten Mängel werden - sofern von der Fachgruppe Qualitätssicherung so beschlossen - jeweils korrigiert, bevor die Finanzausgleichszahlungen berechnet und den Kantonen im Rahmen der Anhörung zur Stellungnahme unterbreitet werden. Die Prüfungen der EFK und deren Empfehlungen zur Behebung von festgestellten Mängeln bei den Datenlieferungen bilden einen wichtigen Teil des Qualitätssicherungsprozesses. Die EFV führt die Berechnung der Finanzausgleichszahlungen erst dann durch, wenn die mangelhaften Daten korrigiert worden sind. Es handelt sich dabei folglich nicht um nachträglich festgestellte Korrekturen, sondern um Behebung von Mängeln im Rahmen des jährlichen Prozesses. Da die Berechnung der Finanzausgleichszahlungen zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt ist, kann damit auch nicht die Auswirkung der Korrektur auf die Zahlungen quantifiziert werden. Aus diesem Grund stammen die in den Presseberichten aufgeführten Zahlen auch nicht von der EFV.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die erwähnten Mängel wurden vor dem Berechnungsprozess behoben. Eine nachträgliche Berichtigung der Ausgleichszahlungen gemäss Artikel 9a des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) war daher nicht nötig.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Gemäss den gesetzlichen Grundlagen werden die für den Finanzausgleich massgebenden Daten festgelegt aufgrund der Informationen der Kantone, nach Überprüfung durch den Bund und nach Rückbestätigung durch die Kantone. Die Frage, welche Dokumente dieses Verfahrens Urkundenqualität aufweisen, erfordert vertiefte strafrechtliche Abklärungen. Im Weiteren ist zu beachten, dass - wenn denn bei objektiv falschen Angaben ein Urkundendelikt vorliegen sollte - nur die verantwortliche natürliche Person und diese nur bei vorsätzlicher Tatbegehung verurteilt werden kann. Diese Beurteilungen sind durch die zuständige Strafverfolgungsbehörde vorzunehmen. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, eine Gesetzesrevision vorzuschlagen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Gemäss Artikel 9a FiLaG berichtigt der Bundesrat fehlerhafte Ausgleichszahlungen im Bereich des Ressourcen- und Lastenausgleichs nachträglich, wenn der Fehler auf einer unrichtigen Erfassung, Übermittlung oder Verarbeitung der Daten beruht und für mindestens einen der Kantone mit erheblichen finanziellen Auswirkungen verbunden ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Artikel 42 FiLaV beschreibt die Massnahmen, die durch die ESTV und die EFV bei fehlerhaften, fehlenden oder nicht verwertbaren Daten getroffen werden:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Die ESTV korrigiert angemessen qualitativ ungenügende, aber weiterverwertbare Daten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Bei fehlenden oder nichtweiterverwertbaren Daten schätzt die EFV das Ressourcenpotenzial.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) führt regelmässig Kontrollen der Datenmeldungen der Kantone an den Bund betreffend den Ressourcenausgleich (NFA) durch. Im jährlichen EFK-Bericht "Prüfung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen - Resultate der Prüfungen bei den beteiligten kantonalen und eidgenössischen Ämtern" werden die "wesentlichen festgestellten Fehler" präsentiert. Im Zusammenhang mit den diesbezüglichen Berichten der Jahre 2012 und 2013 wird der Bundesrat gebeten, die folgenden Anfragen zu beantworten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Gemäss Presseberichten "vergass" der Kanton Freiburg, Unternehmensgewinne in Millionenhöhe zu melden, und der Kanton Graubünden hat einen zweistelligen Millionenbetrag an Einnahmen nicht gemeldet. Weshalb wurden diese "wesentlichen Fehler" nicht durch die EFV festgestellt und behoben?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die EFK beurteilt "die Beschreibung der Prozesse und Kontrollen, insbesondere bezüglich der Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit, als verbesserungswürdig". Was unternimmt die EFV, um ihre Prozesse und Kontrollen zu verbessern? Welche Meilensteine sollen bis wann erreicht werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Gemäss Presseberichten hätten für das Jahr 2013 der Kanton Freiburg 6 Millionen Franken und der Kanton St. Gallen 5 Millionen Franken zu Unrecht erhalten, falls die "wesentlichen festgestellten Fehler" nicht durch die EFK entdeckt worden wären. Der Bundesrat wird gebeten auszuweisen, um wie viele Franken die Zahlungen für die geprüften Kantone jeweils korrigiert wurden (Summe der Korrekturen pro Kanton für die in den Jahren 2012 und 2013 geprüften Kantone)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie hoch ist die Summe der Korrekturen seit Einführung des NFA? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wurden sämtliche Falschmeldungen nachträglich korrigiert? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Welche Kantone hätten für die Jahre 2012 und 2013 mit welchen absoluten Beträgen durch Falschmeldungen profitiert, und welche Kantone wären mit welchen absoluten Beträgen durch Falschmeldungen anderer Kantone benachteiligt worden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Haben Formulare für die NFA-Meldungen der Kantone an den Bund Urkundenqualität im strafrechtlichen Sinne? Könnten diese Falschmeldungen den Strafrechtstatbestand der Urkundenfälschung oder des Betrugs erfüllen? Werden diese Vorfälle durch die Bundesanwaltschaft als Offizialdelikt untersucht? Falls die NFA-Meldungen der Kantone an den Bund noch keine Urkundenqualität im strafrechtlichen Sinne haben, ist der Bundesrat bereit, der Bundesversammlung eine Gesetzesrevision zur Verschärfung der Pflichten der Kantone vorzulegen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Welche anderen Sanktionsmöglichkeiten ausserhalb des Strafrechts stehen dem Bund zur Verfügung, um fahrlässige oder vorsätzliche Falschmeldungen der Kantone zu untersuchen und zu ahnden?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>NFA. Falschmeldungen der Kantone an den Bund</value></text></texts><title>NFA. Falschmeldungen der Kantone an den Bund</title></affair>