﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20144117</id><updated>2023-07-28T06:24:25Z</updated><additionalIndexing>2846;09</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2455</code><gender>f</gender><id>405</id><name>Fehr Jacqueline</name><officialDenomination>Fehr Jacqueline</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-12-10T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4916</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-03-20T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-12-03T00:00:00Z</date><text>Der Vorstoss wird übernommen durch Frau Badran Jacqueline.</text><type>90</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-12-16T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2015-02-25T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>VBS</abbreviation><id>6</id><name>Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2014-12-10T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2016-12-16T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2455</code><gender>f</gender><id>405</id><name>Fehr Jacqueline</name><officialDenomination>Fehr Jacqueline</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role><role><councillor><code>2762</code><gender>f</gender><id>4058</id><name>Badran Jacqueline</name><officialDenomination>Badran Jacqueline</officialDenomination></councillor><type>assuming</type></role></roles><shortId>14.4117</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat hat am 17. Dezember 2014 den Bericht der Arbeitsgruppe betreffend wohnungspolitischen Dialog Bund, Kantone und Städte vom 2. Dezember 2014 zur Kenntnis genommen und das WBF mit der Weiterführung des Dialogs beauftragt. Der überwiegende Teil der Empfehlungen der Arbeitsgruppe richtet sich an Kantone, Gemeinden und private Dritte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Der Bundesrat erteilt der Armasuisse keinen Auftrag für die Verhandlungen mit der Stadt Winterthur. Es ist Aufgabe der Stadt, zu definieren, welche Entwicklung sie für das Areal des Bundes anstrebt. Die Zuständigkeit für die raumplanerischen Festlegungen liegt bei ihr und nicht beim Bund. Falls die Stadt auf dem Areal den gemeinnützigen Wohnungsbau ermöglichen will, wird Armasuisse dazu Hand bieten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bundesrat hat im August 2014 vom Bericht zur Förderung des gemeinnützigen oder preisgünstigen Wohnungsbaus mit nicht mehr benötigten Grundstücken des VBS Kenntnis genommen. Dieser hat gezeigt, dass rund 95 Prozent der überzähligen Grundstücke von Armasuisse ausserhalb der Bauzone liegen. Wie bereits unter Ziffer 1 ausgeführt, bietet Armasuisse Hand, wenn Gemeinden preisgünstigen Wohnraum und die raumplanerischen Voraussetzungen dafür schaffen wollen. So sind in touristischen Gebieten auf Grundstücken von Armasuisse bereits Wohnzonen für Einheimische geschaffen worden. Aufgrund des Berichtes des VBS hat der Bundesrat keinen Handlungsbedarf erkannt. Auch der Bericht der Arbeitsgruppe betreffend wohnungspolitischen Dialog Bund, Kantone und Städte vom 2. Dezember 2014 sieht keinen Handlungsbedarf beim Bund für die Abgabe der nicht mehr benötigten Grundstücke.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Bund fördert den gemeinnützigen Wohnungsbau mit zinsgünstigen Darlehen aus einem Fonds de Roulement und mit Bürgschaften zugunsten der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW). Für die Grundstücke von Armasuisse sieht er keinen spezifischen Regelungsbedarf. Von den 5 Prozent der Grundstücke innerhalb der Bauzone liegt der grösste Teil in einer Zone für öffentliche Nutzungen. Deshalb braucht es für den Wohnungsbau eine Zonenplanänderung, wofür die Gemeinden zuständig sind.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Am 22. September 2013 hat die Winterthurer Bevölkerung den Verkauf eines städtischen Areals und die Umzonung eines Geländes der Armasuisse (Zeughausareal) deutlich abgelehnt. Am 30. November 2014 hat die Winterthurer Bevölkerung einer Vorlage zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus deutlich zugestimmt. Damit scheint klar, dass das Volk einen Neustart beim Zeughausareal begrüssen würde. Dieser sollte nun angegangen werden. Dies umso mehr, als der Bundesrat am 15. Mai 2013 "eine Optimierung der Wohnungspolitik beschlossen hat, die darauf abzielt, das Angebot an preisgünstigem Wohnungsbau auszuweiten" (Zitat aus der Antwort des Bundesrates im Rahmen der Interpellation 13.3757). Damit rückt die Frage ins Zentrum, welchen Beitrag die Armasuisse an die bundesrätliche Politik leistet. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. In welcher Art mandatiert er die Armasuisse im Sinne des Beschlusses vom 15. Mai 2013 für die neuen Verhandlungen mit der Stadt Winterthur? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Was hat die Prüfung ergeben, die er in der Fragestunde vom 3. Juni 2014 (Frage 14.5202) in Aussicht gestellt hat ("Gestützt darauf hat der Bundesrat das VBS beauftragt zu prüfen, wie nicht mehr benötigte Grundstücke von Armasuisse vermehrt für den gemeinnützigen oder preisgünstigen Wohnungsbau eingesetzt werden könnten.")?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist er bereit, für die 5 Prozent der Grundstücke bei der Armasuisse, die in Bauzonen liegen, Bestimmungen zu erlassen, damit diese Areale vorzugsweise für gemeinnützigen oder preisgünstigen Wohnungsbau genutzt werden können?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Zeughausareal Winterthur und gemeinnütziger Wohnungsbau. Beitrag von Armasuisse</value></text></texts><title>Zeughausareal Winterthur und gemeinnütziger Wohnungsbau. Beitrag von Armasuisse</title></affair>