{"id":20144121,"updated":"2023-07-28T06:21:08Z","additionalIndexing":"55;15;2846","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2776,"gender":"m","id":4072,"name":"Regazzi Fabio","officialDenomination":"Regazzi"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-12-10T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4916"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-03-20T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2015-02-18T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1418166000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1426806000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2790,"gender":"m","id":4086,"name":"Buttet Yannick","officialDenomination":"Buttet"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2798,"gender":"m","id":4087,"name":"Gschwind Jean-Paul","officialDenomination":"Gschwind"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2776,"gender":"m","id":4072,"name":"Regazzi Fabio","officialDenomination":"Regazzi"},"type":"author"}],"shortId":"14.4121","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Raumplanung der Achtziger- und Neunzigerjahre hat in der Schweiz dazu geführt, dass jede noch so kleine Parzelle einem bestimmten Zweck zugewiesen ist. Die Gesellschaft hat seither neue Bedürfnisse entwickelt und neue Prioritäten gesetzt. Diese Entwicklung ist Teil der Entwicklung unseres Landes. Sie konnte vor dreissig Jahren nicht vorausgesehen werden. Deshalb sind bestimmte Nutzungsbeschränkungen zu überdenken und, wie ich meine, neue Prioritäten zu setzen. <\/p><p>Seinerzeit war es das Ziel des Bundes, mit dem Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF) ackerfähiges Kulturland als Grundlage für die Ernährung der Bevölkerung im Krisenfall zu erhalten. Einer der wichtigsten Bestandteile dieses Sachplans war und ist das Kontingent an FFF, das jeder Kanton sowohl im Richtplan als auch in den Nutzungsplänen sichern muss. Die Gebirgskantone hatten bei der Erfüllung dieser Aufgabe nicht wenige Probleme, weil das ackerfähige Kulturland in den Talsohlen sehr begrenzt ist. Die Aufgabe wird noch schwieriger für Tourismuskantone, wenn sie ihr Angebot anpassen wollen und dazu neue Infrastrukturen bauen können müssen, die viel ebenes Gelände beanspruchen und die nicht mit irgendwelchen Nutzungsbeschränkungen kollidieren. Verschiedene Mittellandkantone, aber auch Bergkantone konnten unbebautes Land in einem bestimmten Umfang beispielsweise zur Errichtung eines Golfplatzes nutzen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Grundsätzlich sind Flächen, die die Qualitätskriterien für Fruchtfolgeflächen (FFF) weiterhin erfüllen, dem Mindestumfang anrechenbar, den die Kantone zu sichern haben. Teile eines Golfplatzes, für die nachgewiesen wird, dass sie die FFF-Qualitätskriterien erfüllen, können dem kantonalen Kontingent angerechnet werden. In jüngster Zeit wurde bei der Planung von Golfplätzen der Erhaltung der natürlichen Bodenfruchtbarkeit und den FFF mehr Beachtung geschenkt, und die Eingriffe in den Boden wurden so weit als möglich auf Flächen beschränkt, die für die Ausübung des Sports (Putts, Tees usw.) benutzt werden. Die restlichen Flächen werden nach wie vor im FFF-Inventar aufgeführt, und manche davon werden noch immer landwirtschaftlich genutzt. Diese landwirtschaftliche Nutzung kann sich auf die extensive Mahd beschränken. Auf jeden Fall aber bleibt die Bodenqualität intakt.<\/p><p>2. Die Kantone pflegen unterschiedliche Praktiken: Eine im Sommer 2014 vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) durchgeführte Befragung hat ergeben, dass sieben Kantone FFF in Golfanlagen und Erholungszonen im Inventar aufführen. In den übrigen Kantonen werden diese Flächen aus dem Inventar gestrichen. FFF im Perimeter von Infrastrukturanlagen wie Flugplätzen werden in sechs Kantonen im Inventar aufgeführt.<\/p><p>Für die Erstellung und Nachführung der Inventare sind die Kantone zuständig. Sie haben dafür zu sorgen, dass ihre Kontingente mit den im Inventar aufgeführten Flächen abgedeckt sind. Spezifische Auswertungen der Kantone über die Zahl der Golfplätze sowie der Freizeit- und Tourismusanlagen, die FFF einschliessen, liegen dem Bund nicht vor.<\/p><p>3. Für Sportplätze gelten grundsätzlich die gleichen Vorschriften wie für Golfplätze und andere Freizeiteinrichtungen. Allerdings erfordern Sportanlagen häufig Eingriffe in den Boden (Planierungen, Drainagen, Bewässerungsanlagen usw.) und eine Unterteilung des Geländes in kleine Einheiten, die keine mechanisierte landwirtschaftliche Bearbeitung zulassen. In der Regel können nur noch beschränkte Teile solcher Anlagen im FFF-Inventar angerechnet werden.<\/p><p>Wie bereits unter Punkt 2 erwähnt, ist es Aufgabe jedes Kantons, sein FFF-Inventar zu erstellen und nachzuführen. Damit Flächen im Inventar aufgenommen werden können, müssen sie so genutzt werden, dass die Qualität des Bodens erhalten bleibt. Als Grundlage zur Beurteilung steht die Vollzugshilfe 2006 zum Sachplan FFF des ARE zur Verfügung.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:<\/p><p>1. In den letzten zehn Jahren wurden in der ganzen Schweiz zahlreiche touristische oder sportliche Infrastrukturen errichtet, die grosse Flächen beanspruchen (Dutzende von Hektaren) und klar von allgemeinem Interesse sind, wie Golfplätze. Wurden solche Einrichtungen auf Flächen errichtet, die zu den kantonalen FFF-Kontingenten gehören? Wenn ja, wie hat der Bund die neue Situation beurteilt?<\/p><p>2. Wie viele Golfplätze und andere touristische oder sportliche Einrichtungen, die grosse unbebaute Flächen beanspruchen, wurden in der Schweiz in den letzten zehn Jahren auf Boden erstellt, der zu den FFF gehört?<\/p><p>3. Der Kanton Tessin musste einen Teil des nationalen Sportzentrums von Tenero und der Grünflächen des Flughafenareals an sein FFF-Kontingent anrechnen. Wie viele Hektaren FFF wurden in der Schweiz in den kantonalen FFF-Kontingenten belassen, obwohl sie nicht landwirtschaftlich genutzt werden oder obwohl sie Teil eines Flughafenareals sind?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Sachplan Fruchtfolgeflächen und touristische oder sportliche Aktivitäten von allgemeinem Interesse in der Landwirtschaftszone"}],"title":"Sachplan Fruchtfolgeflächen und touristische oder sportliche Aktivitäten von allgemeinem Interesse in der Landwirtschaftszone"}