{"id":20144131,"updated":"2023-07-28T06:38:42Z","additionalIndexing":"32;34","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2790,"gender":"m","id":4086,"name":"Buttet Yannick","officialDenomination":"Buttet"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-12-10T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4916"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-03-20T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2015-02-11T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1418166000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1426806000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2790,"gender":"m","id":4086,"name":"Buttet Yannick","officialDenomination":"Buttet"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"}],"shortId":"14.4131","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat misst der Integration von Menschen mit Benachteiligungen in das Alltagsleben eine hohe Bedeutung bei. Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Förderung der Gleichbehandlung sind dabei zentrale Anliegen.<\/p><p>Obligatorische Schule: In diesem Bereich hat der Bund keine Kompetenzen. Die Kantone sind für die schulische Integration sowie für sonderpädagogische Massnahmen verantwortlich. Mit der 2008 in Kraft getretenen Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) ging zudem die Gesamtverantwortung im Sonderschulbereich an die Kantone über.<\/p><p>Die Kantone legen die Lehrpläne und Stundentafeln für die obligatorische Schule fest und sorgen dafür, dass mit lehrplankonformen sowie fachlich und didaktisch zeitgemässen Lehrmitteln unterrichtet wird. Die Verwendung der Lehrmittel im Unterricht regeln die obersten Lehrmittelbehörden der einzelnen Kantone. Die Beschaffung erfolgt bei kantonalen oder privaten Verlagen. Bei Bedarf werden eigene Lehrmittel entwickelt. Auch die Abgeltung der Urheberrechte übernehmen die Kantone. Entsprechend fallen für Privatpersonen keine Kosten an. Die in Frage 2 angesprochene automatische Bereitstellung einer kostenlosen digitalisierten Lehrmittelversion für Benachteiligte durch die Verlage hat sich bislang nicht aufgedrängt.<\/p><p>Im Rahmen der Finanzhilfe zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderung (Art. 16 BehG) unterstützt der Bund Projekte zur Förderung der schulischen Integration durch barrierefreie digitalisierte Lehrmittel.<\/p><p>Berufsbildung: In diesem Bereich setzen sich Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt gemeinsam für die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung ein (vgl. Art. 3 des Berufsbildungsgesetzes, BBG; SR 412.10). Der Bund kann via Projektförderung entsprechende Massnahmen im Bereich der Bildung und berufsorientierten Weiterbildung unterstützen (Art. 55 BBG).<\/p><p>Dazu gehört beispielsweise das Projekt \"Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung in der Berufsbildung\". Der 2013 veröffentlichte dreisprachige Schlussbericht kann beim Schweizerischen Dienstleistungszentrum für Berufsbildung sowie Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (SDBB) inklusive einer barrierefreien PDF-Datei für Sehbehinderte bezogen werden. Der Schlussbericht enthält Vorschläge für geeignete Massnahmen des Nachteilsausgleichs und praktische Beispiele. Lernende in der Berufsbildung haben einen gesetzlich verankerten Anspruch auf entsprechende Massnahmen. Um Benachteiligungen auszugleichen, werden die Ausbildungsprozesse und Qualifikationsverfahren angepasst. Im Rahmen seiner Zuständigkeiten sieht der Bundesrat aufgrund der genannten Ausführungen derzeit keinen weiteren Handlungsbedarf.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Mit Schulmaterial in Papierform ist eine optimale Integration von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen (Dyslexie, Dyspraxie, Myopathie usw.) in Regelklassen nicht möglich. Wenn hingegen digitalisierte Lehrmittel zur Verfügung gestellt werden, die mit geeigneten Computern bearbeitet werden können, ist eine wirksame Integration dieser Schülerinnen und Schüler in Regelklassen garantiert; auch ist es damit möglich, die Schulaufgaben zu Hause selbstständig zu erledigen.<\/p><p>1. Warum sind für Personen mit Behinderungen und für entsprechende Institutionen, die im rechtmässigen Besitz des Originals eines Lehrmittels sind, digitalisierte Fassungen dieses Lehrmittels zum privaten Gebrauch nicht vom Urheberrechtsschutz ausgenommen?<\/p><p>2. Warum werden die Verlage nicht dazu ermuntert, digitalisierte Versionen ihrer Lehrmittel Personen mit Behinderungen und entsprechenden Institutionen, die im rechtmässigen Besitz des Originals sind, gratis zur Verfügung zu stellen?<\/p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, an der heutigen Situation etwas zu ändern?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Mit einer \"digitalen Schulmappe\" für alle den Zugang zur Bildung schaffen"}],"title":"Mit einer \"digitalen Schulmappe\" für alle den Zugang zur Bildung schaffen"}