{"id":20144143,"updated":"2023-07-28T06:32:32Z","additionalIndexing":"2841;52","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2795,"gender":"m","id":4091,"name":"Reynard Mathias","officialDenomination":"Reynard"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-12-10T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4916"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-03-20T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-12-16T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2015-02-11T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1418166000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1481842800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2751,"gender":"m","id":4045,"name":"Pardini Corrado","officialDenomination":"Pardini"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2738,"gender":"m","id":4018,"name":"Maire Jacques-André","officialDenomination":"Maire Jacques-André"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2417,"gender":"f","id":354,"name":"Semadeni Silva","officialDenomination":"Semadeni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2759,"gender":"m","id":4057,"name":"Wermuth Cédric","officialDenomination":"Wermuth"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2778,"gender":"m","id":4074,"name":"Fridez Pierre-Alain","officialDenomination":"Fridez"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3007,"gender":"m","id":4113,"name":"Tornare Manuel","officialDenomination":"Tornare"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3020,"gender":"m","id":4115,"name":"Schwaab Jean Christophe","officialDenomination":"Schwaab"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3028,"gender":"f","id":4123,"name":"Schneider Schüttel Ursula","officialDenomination":"Schneider Schüttel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3036,"gender":"f","id":4134,"name":"Munz Martina","officialDenomination":"Munz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3045,"gender":"f","id":4143,"name":"Ruiz Rebecca Ana","officialDenomination":"Ruiz Rebecca"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2795,"gender":"m","id":4091,"name":"Reynard Mathias","officialDenomination":"Reynard"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"14.4143","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Das Oberwallis ist durch eine grosse Quecksilberverschmutzung betroffen. Während Jahrzehnten hat die Chemiefirma Lonza über einen Kanal Quecksilber abgeleitet. Die aus diesem Kanal ausgebaggerten Sedimente waren stark verseucht und wurden, ohne dass die Bevölkerung betreffend die Gefährlichkeit des Materials informiert wurde, auf angrenzende Parzellen verfrachtet. Quecksilberbelastetes Material wurde aber auch für Aufschüttungen und dergleichen gebraucht, sodass beispielsweise im Zentrum von Visp und weit weg vom Kanal hohe Konzentrationen zu finden sind (75 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erde).<\/p><p>Böden mit Quecksilberwerte von 0,5 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erde gelten als nicht verschmutzt. Und der Bundesrat ist gegenwärtig daran, den Sanierungswert von 5 auf 2 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erde herabzusetzen, was zu begrüssen ist. <\/p><p>Ein Problem bilden die Parzellen, die mit Werten zwischen 0,5 und 2 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erde belastet sind. Diese müssen gemäss derzeitiger Gesetzgebung nicht saniert werden. Sie bleiben aber in einem Kataster für belastete Böden eingetragen. Das hat weitreichende Folgen: So kann ein im Kataster eingetragenes Grundstück nur mit Bewilligung der zuständigen Behörde veräussert werden. Auch eine Parzellierung ist ohne Zustimmung nicht möglich. Und der Umstand, dass ein Grundstück in einem solchen Kataster eingetragen ist, ist ein ökonomisch relevanter Schaden und verringert den Wert der Liegenschaft in erheblichem Masse.<\/p><p>Dieser Schaden darf nicht auf die Eigentümer abgewälzt werden, die ja an der Quecksilberverschmutzung ihres Bodens nicht schuld sind. Es muss eine Lösung gefunden werden, damit die Liegenschaften mit einem Verschmutzungsgrad zwischen 0,5 und 2 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erde nicht in ein Kataster eingetragen werden. Oder dass diese Parzellen ebenfalls saniert werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat ist generell daran interessiert, dass im Rahmen der schweizerischen Altlastenbearbeitung auch die Quecksilberbelastungen im Kanton Wallis saniert werden, soweit diese - gemäss Umweltschutzgesetzgebung - eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Der Bund arbeitet deshalb aktiv mit dem für den Vollzug zuständigen Kanton Wallis zusammen. Mit dem Inkrafttreten der gegenwärtig laufenden Revision der Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, SR 814.680) werden Haus- und Familiengärten und Spielplätze mit Belastungen über 2 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erde saniert werden müssen.<\/p><p>1. Böden mit Belastungen zwischen 0,5 und 2 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erde stellen keine Gefahr für Mensch und Umwelt dar und bedürfen somit keiner weiteren Massnahmen. Sie sind aber belastet und müssen daher in den Kataster der belasteten Standorte eingetragen werden.<\/p><p>2. Die Umweltschutzgesetzgebung, also das öffentliche Recht, regelt die Kostentragung für Untersuchungs-, Überwachungs- und Sanierungsmassnahmen, die zum Schutze von Mensch und Umwelt geboten sind. Die Kosten für darüber hinausgehende Massnahmen oder von Entschädigungsforderungen können grundsätzlich privatrechtlich bzw. zivilrechtlich geltend gemacht werden.<\/p><p>3. Die Altlasten-Verordnung legt schweizweit fest, dass belastete Standorte in den Kataster der belasteten Standorte einzutragen sind (Art. 5 AltlV). In der Praxis geschieht dieser Eintrag bei belasteten Böden - welche belastete Standorte sind - gemäss der Vollzugshilfe \"Erstellung des Katasters der belasteten Standorte\" (Bafu, 2001) bei einer Überschreitung des Grenzwerts für unverschmutztes Aushub-, Abraum- und Ausbruchmaterial gemäss Anhang 3 der Technischen Verordnung über Abfälle (SR 814.600). Bei Quecksilber beträgt dieser Wert 0,5 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erde. Generell soll mit einem Katastereintrag gewährleistet werden, dass die Kenntnis über Belastungen im Untergrund bestehen bleibt und somit niemand ungewollt einen belasteten Standort erwirbt oder belastetes Material auf saubere Bereiche verschiebt. Aus diesen Gründen sieht der Bundesrat diesbezüglich keinen Handlungsspielraum.<\/p><p>4. Wie unter der Antwort zu Frage 2 erläutert, steht es den Grundstückbesitzern frei, zivilrechtlich Kosten geltend zu machen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:<\/p><p>1. Wie gedenkt er das Problem von quecksilberverseuchten Parzellen zu lösen, die eine Belastung zwischen 0,5 und 2 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erde aufweisen?<\/p><p>2. Ist er der Meinung, dass die an der Bodenverschmutzung unschuldigen Grundstückseigentümer die negativen Folgen eines Katastereintrags tragen müssen?<\/p><p>3. Welche Möglichkeiten sieht er, einen Eintrag der Parzellen mit einem Quecksilbergehalt zwischen 0,5 und 2 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erde überflüssig zu machen?<\/p><p>4. Können die Grundstücksbesitzer allenfalls zivilrechtlich gegen die Verantwortlichen der Quecksilberverschmutzung vorgehen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Quecksilber-Problematik im Oberwallis. Unschuldige Bodenbesitzer dürfen nicht belastet werden"}],"title":"Quecksilber-Problematik im Oberwallis. Unschuldige Bodenbesitzer dürfen nicht belastet werden"}