{"id":20144145,"updated":"2023-07-28T06:31:49Z","additionalIndexing":"2841;2446","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2647,"gender":"m","id":1267,"name":"Stöckli Hans","officialDenomination":"Stöckli"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2014-12-10T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4916"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2015-03-11T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2015-02-11T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1418166000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1426028400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2647,"gender":"m","id":1267,"name":"Stöckli Hans","officialDenomination":"Stöckli"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"14.4145","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Vernehmlassung zum neuen Tabakproduktegesetz ist am 12. September 2014 abgeschlossen worden. Verlautbarungen von Verbänden und Medien lassen darauf schliessen, dass die Ergebnisse sehr kontrovers ausfallen. Diverse Vernehmlassungsteilnehmer betonen die Notwendigkeit, im Tabakproduktegesetz sei die Beschaffung eines tabakindustrieunabhängigen Rückverfolgbarkeitssystems zu verankern - wie dies WHO und EU fordern bzw. vorschreiben. Im bundesrätlichen Vernehmlassungsentwurf wurde diese Frage nicht behandelt. Demnach ist es von Bedeutung zu wissen, welche Haltung der Bundesrat in dieser Frage einnimmt, welchen Handlungsbedarf er feststellt und was er zu unternehmen gedenkt.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Bereits beim Entscheid des Bundesrates vom 18. Mai 2004 zur Unterzeichnung des WHO-Rahmenabkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) war klar, dass im Bereich der Tabaksteuergesetzgebung keine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen notwendig ist. Die Anforderungen von Artikel 15 (Unerlaubter Handel mit Tabakerzeugnissen) FCTC waren bereits damals erfüllt und sind es auch heute noch. Ein Rückverfolgungssystem für Tabakprodukte gehört nicht zwingend dazu, dieses wurde erst in dem am 12. November 2012 verabschiedeten \"Protokoll gegen den illegalen Handel mit Tabakprodukten\" der WHO spezifiziert. Das Protokoll ist noch nicht in Kraft und wurde von der Schweiz bisher auch nicht unterzeichnet. Der Bundesrat bestätigt deshalb seine Antwort zur Interpellation Diener Lenz 14.3062, \"Bekämpfung von Schmuggel und Fälschungen. Tabakproduktegesetz als Basis\", vom 11. März 2014 vorliegend nochmals.<\/p><p>2. Die Kontrolle, ob Tabakprodukte korrekt versteuert sind oder nicht, liegt bei der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV), die das Tabaksteuergesetz vollzieht. Sie entscheidet grundsätzlich, welche Mittel sie zur Kontrolle als notwendig und geeignet erachtet. Die EZV prüft im Rahmen eines Markenschutzantrages oder eines Schmuggelfalles (zur Herkunftsermittlung) ebenfalls die Echtheit von Produkten und überlässt dies nicht ausschliesslich der Tabakindustrie. Für eine abschliessende Beurteilung ist die EZV jedoch auf die Produktionsinformationen des Markeninhabers angewiesen. Auch in diesem Punkt teilt der Bundesrat die Schlussfolgerungen des erwähnten Gutachtens nicht.<\/p><p>3.\/4. Das Tabaksteuergesetz und dessen Vollzug zielen darauf ab, die Steuer möglichst umfassend zu erheben und Schmuggel zu verhindern. Es ist sachgerecht, Regelungen über Informatiksysteme, welche dieses Ziel unterstützen sollen, im Tabaksteuergesetz zu verankern. Dieses befindet sich derzeit ebenfalls im Änderungsprozess. Wie bereits in der Antwort zur Interpellation Diener Lenz 14.3062 erläutert, wird die EU aufgrund der neuen Tabakprodukterichtlinie (2014\/40\/EU) ein Rückverfolgungssystem einführen. Zur Festlegung der technischen Ausführungsbestimmungen evaluiert die Europäische Kommission derzeit die bestehenden Lösungen. Informationen über diesen Prozess sollen im ersten Halbjahr 2015 folgen. Diese Entwicklungen bzw. die Umsetzung in der EU ist daher zwingend abzuwarten, bevor man über allfällige Massnahmen in der Schweiz befinden kann. Eine Schweizer Einzellösung macht aufgrund der internationalen Handelsverknüpfungen keinen Sinn und ist auch nicht das Ziel der WHO.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Ist er heute nicht auch der Meinung, entgegen seiner Antwort vom 21. Mai 2014 auf Ziffer 4 der Interpellation Diener Lenz 14.3062, dass die Anforderungen von Artikel 15 des WHO-Rahmenabkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) in der geltenden Schweizerischen Gesetzgebung bezüglich der Bekämpfung des Zigarettenschmuggels, illegalen Herstellens und der Fälschung von Tabakprodukten zurzeit noch nicht erfüllt werden? Wie will er die Ratifizierungsvoraussetzungen der von der Schweiz am 25. Juni 2004 unterzeichneten WHO-Tabakkonvention erfüllen?<\/p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat die Schlussfolgerung der Professoren Krista Nadakavukaren Schefer und Mark Pieth in ihrem Rechtsgutachten \"Den unerlaubten Handel mit Tabakerzeugnissen unterbinden\" vom 6. Juni 2014, wonach die Schweiz unter Berücksichtigung der internationalrechtlichen Regelung die Kontrolle, ob Tabakprodukte echt und versteuert sind, nicht der Tabakindustrie überlassen könne?<\/p><p>3. Anlässlich der Fragestunde vom 15. September 2014 hat Herr Bundesrat Alain Berset auf eine entsprechende Frage Feller 14.5319 in Aussicht gestellt, zu prüfen, ob die Regelungen über ein unabhängiges Rückverfolgbarkeitssystem statt ins Tabaksteuergesetz ins Tabakproduktegesetz aufgenommen werden sollten. Ist diese Prüfung erfolgt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?<\/p><p>4. Wenn die entsprechende Regelung nicht ins Tabakproduktegesetz aufgenommen werden sollte, in welchem Prozess und in welcher Weise würden diese Normen ins Tabaksteuergesetz aufgenommen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Kampf gegen Zigarettenschmuggel sowie illegales Herstellen und Fälschen von Tabakprodukten. Unabhängiges Kontrollsystem"}],"title":"Kampf gegen Zigarettenschmuggel sowie illegales Herstellen und Fälschen von Tabakprodukten. Unabhängiges Kontrollsystem"}