{"id":20144147,"updated":"2023-07-28T06:33:49Z","additionalIndexing":"55","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2061,"gender":"f","id":466,"name":"Fetz Anita","officialDenomination":"Fetz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2014-12-10T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4916"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2015-03-03T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2015-02-11T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1418166000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1425337200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2061,"gender":"f","id":466,"name":"Fetz Anita","officialDenomination":"Fetz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"14.4147","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bundesrat verfügt über keine Daten, die zeigen, an welche Betriebe welches Futter verkauft wird. Der Schweizer Bauernverband publiziert jährlich Vieh- und Geflügelbestände nach Kantonen und eine schweizerische Futtermittelbilanz im statistischen Sammelwerk \"Statistische Erhebungen und Schätzungen über Landwirtschaft und Ernährung\". Eine Differenzierung dieser Daten nach Produktionszonen ist jedoch nicht möglich. Insgesamt werden in der Schweiz 1,3 Millionen GVE-Nutztiere gehalten, wovon 36 Prozent in den Bergzonen 1 bis 4. Von den rund 250 000 GVE-Monogastriern werden 14 Prozent in den Bergzonen 1 bis 4 gehalten.<\/p><p>2. Seit dem 1. Januar 2014 müssen schweizweit alle Landwirtschaftsbetriebe sowie Biogas- und Kompostanlagenbetreiber Lieferungen von Hof- und Recyclingdünger in der Internetanwendung Hoduflu verbuchen. Diese Nährstoffverschiebungen müssen auf Jahresende bilanziert werden. Erste Auswertungsresultate zu den Nährstoffflüssen werden 2015 publiziert. Im Bericht \"Ausgeglichene Düngerbilanz im Zusammenhang mit Abnahmeverträgen für Hofdünger und Hofdüngertransporten. Bericht in Erfüllung des Postulates der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates vom 10. November 2006 (06.3637)\" hat der Bundesrat präzisiert, dass 2008 rund 16 800 Verträge abgeschlossen wurden. Mit einer durchschnittlichen Anzahl von 2,91 Verträgen pro Abgeber ergibt sich eine Zahl von 5871 Abgebern.<\/p><p>3. Mit wenigen Ausnahmen sind alle Kantone von interkantonalen Hof- und Recyclingdüngerverschiebungen betroffen (Abgeber oder Abnehmer). Erst eine Auswertung von Hoduflu erlaubt eine abschliessende Antwort zum Umfang und zu den regionalen Distanzen der Verschiebungen. Eine solche Auswertung wird im Laufe des Jahres 2015 erstellt.<\/p><p>4. Die rund 5900 Tonnen ausgewiesenen Phosphorüberschüsse stützen sich auf die international anerkannte Hoftor-Bilanz gemäss Ospar, welche die Schweiz als einen einzigen Betrieb betrachtet. Inputgrössen sind vor allem importierte Futtermittel, Mineraldünger und Recyclingdünger. Der Output wird in Form von pflanzlichen und tierischen Nahrungsmitteln berechnet. Mit dieser Bilanzierungsmethode kann die Entwicklung der Nährstoffflüsse der Schweiz aufgezeigt werden. Die Nährstoffbilanz im ÖLN wird auf Stufe Einzelbetrieb berechnet. Es wird die Methode Suisse-Bilanz verwendet. Diese Bilanzierungsmethode unterscheidet sich grundsätzlich von der Ospar-Methode, indem die innerbetrieblichen Abläufe berücksichtigt und die Standortbedingungen mit dem entsprechenden Ertragspotenzial in die Bilanzierung einbezogen werden.<\/p><p>Die Nichtvergleichbarkeit der beiden Methoden wurde im Bericht \"Überprüfung der Methode Suisse-Bilanz: Schlussbericht\" von Agroscope (2012) untersucht. Dieser Bericht und der Agrarbericht 2010 (BLW, 2010) nennen als mögliche Gründe für den Phosphorüberschuss die Selbstdeklarationen in den Bereichen Mineraldüngereinsatz sowie im Zu- und Verkauf von Grundfutter und den erlaubten Fehlerbereich von 10 Prozent.<\/p><p>Im Gegensatz zu Phosphor ist Stickstoff (N) meist limitierend für den Ertrag der Kulturen. Der Einsatz von stickstoffhaltigen Düngern weist unvermeidbare Verluste in die Atmosphäre und ins Grundwasser auf. Aus diesen Gründen sind für Stickstoff in den Düngungsnormen höhere Verluste berücksichtigt.<\/p><p>5. Der Bund verfügt über keine Daten, die zeigen, in welcher Zone die landwirtschaftlichen Betriebsgebäude bzw. Maststallungen stehen. Nach Artikel 36 der Raumplanungsverordnung gilt die Tierhaltung grundsätzlich als bodenunabhängig, wenn die Tiere überwiegend oder vollständig mit zugekauften Futtermitteln ernährt werden. Im Jahr 2013 gab es in der Schweiz 45 Betriebe mit mehr als 50 Grossvieheinheiten (GVE) und weniger als 1 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN). Weitere 75 Betriebe mit mehr als 50 GVE wiesen 1 bis 27 Hektar LN aus. Es handelt sich dabei insbesondere um Betriebe mit Schweinehaltung oder Legehennen sowie wenige Geflügelmäster.<\/p><p>6. Per Ende 2014 waren 10 Betriebe, die den ökologischen Leistungsnachweis erbringen, ohne dass sie Hofdünger abgeben, im Besitz einer durch das BLW ausgestellten Bewilligung.<\/p><p>7. Im Bereich der Investitionshilfen werden Ökonomiegebäude der Tierhaltung aufgrund eines anrechenbaren Raumprogramms unterstützt, welches sich auf die langfristig gesicherte landwirtschaftliche Nutzfläche (Eigen- oder Pachtland) abstützt. Hofdüngerabnahmeverträge werden nicht berücksichtigt (Art. 10 der Strukturverbesserungsverordnung, SVV). Mit dieser Regelung werden nichtbodenbewirtschaftende Betriebe vollständig von Investitionshilfen des Bundes ausgeschlossen.<\/p><p>Die besonders tierfreundliche Stallhaltung und der regelmässige Auslauf ins Freie wurden bei den in Antwort 5 erwähnten Betrieben mit Schweine-, Legehennen- und Geflügelmasthaltung mit rund 3 Millionen Franken gefördert.<\/p><p>8. Sofern die Eintretenskriterien erfüllt sind, können Gemüsebaubetriebe und der produzierende Gartenbau Investitionskredite erhalten. Betriebe mit Sprossen-, Champignon- oder Pilzproduktion in Gebäuden werden analog den Gemüsebaubetrieben unterstützt. Der Höchstbetrag je Betrieb ist auf ein Darlehen von 800 000 Franken beschränkt.<\/p><p>Im Rahmen von Projekten zur regionalen Entwicklung (PRE) nach Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe c des Landwirtschaftsgesetzes ist eine Förderung von nichtbodenbewirtschaftenden Produktionen mit Bundesbeiträgen möglich, sofern sich diese Betriebe vertraglich in diese gemeinschaftlichen Projektformen einbinden lassen und sich daran aktiv beteiligen. Gemäss den Richtlinien des Bundesamtes für Landwirtschaft für PRE werden beispielsweise Gewächshäuser im Talgebiet, unabhängig von der Produktionsform, mit höchstens einem Beitrag des Bundes von 13,6 Prozent der beitragsberechtigten Investitionskosten unterstützt.<\/p><p>Auf Basis der Landwirtschaftlichen Absatzförderungsverordnung (SR 916.10) werden kollektive Marketingaktivitäten der Branchen für den Verkauf von Schweizer Gemüse, Früchte und Champignons subsidiär unterstützt. Diese Produkte können auf Substrat (Kokosfaser, Gesteinsfaser usw.) oder mit hydroponischen Verfahren kultiviert sein.<\/p><p>9. Momentan sind keine weiteren bodenunabhängigen Produktionsformen bekannt, die unterstützt würden. Produktionsanlagen können generell im Rahmen eines PRE unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen und der zusätzlich vereinbarten Bedingungen (siehe Antwort zu Frage 8) anteilsmässig unterstützt werden. Im Bereich Fischzucht können bauliche Massnahmen und Einrichtungen, die dem einheimischen Fischfang und der einheimischen Produktion dienen, mit zinslosen Investitionskrediten (SVV vom 23. Oktober 2013; SR 913.1) unterstützt werden. Zölle werden auf Waren erhoben, unabhängig von der Produktionsart. Dementsprechend könnten verschiedenste Produktionsarten indirekt davon profitieren. Über den Förderumfang können keine Aussagen gemacht werden.<\/p><p>10. Da die Übergänge zwischen bodenabhängiger und nichtbodenabhängiger Produktion fliessend sind, ist eine Gesamtbeurteilung des Stellenwerts der bodenunabhängigen Produktion für die sichere Versorgung nicht möglich. Die bodenunabhängige Tierproduktion hat jedoch insgesamt, wie auch der bodenunabhängige Pflanzenbau, eine untergeordnete Bedeutung für die Versorgungssicherheit.<\/p><p>11. Um den fruchtbaren Kulturboden besser zu schützen, gelten Flächen, die in Bauzonen liegen, die nach dem 31. Dezember 2013 rechtskräftig ausgeschieden worden sind, nicht als landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) und sind demzufolge nicht beitragsberechtigt (Art. 16 Abs. 1 Bst. c LBV in Verbindung mit Art. 35 Abs. 1 DZV).<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Ist bekannt, für welche Art von Tierproduktion (Mutterkuh, Milch, Pouletmast usw.) in der Schweiz wie viel Futter (Kraftfutter, Heu usw.) auf die betreffenden Betriebe importiert wird, wie gross dieser Anteil ist im Verhältnis zum selber produzierten Futter und welcher Anteil des auf die Betriebe importierten Futters aus dem Ausland stammt? Können diese Zahlen auf die Produktionszonen differenziert werden?<\/p><p>2. Wie viele Landwirtschaftsbetriebe produzieren mehr Dünger, als sie selbst ausbringen können oder dürfen, sind zur Entsorgung des Hofdüngers also auf Boden ausserhalb der von ihrem Betrieb bewirtschafteten Fläche angewiesen (Recyclingdünger eingeschlossen)?<\/p><p>3. In welchem Umfang gibt es heute Hofdüngertourismus, und wie weit wird der Hofdünger verfrachtet? Können die überbetrieblichen Hofdüngerflüsse geografisch dargestellt werden?<\/p><p>4. Wie ist es möglich, dass in der Schweiz praktisch flächendeckend der ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) und damit eine ausgeglichene Nährstoffbilanz erfüllt sein müssten und dennoch ein sehr hoher Phosphorbilanzüberschuss von jährlich rund 6000 Tonnen und ein noch viel höherer Überschuss im Bereich Stickstoff existiert? Welche Anpassungen beim ÖLN sind nötig, um eine ausgeglichene Bilanz zu erreichen?<\/p><p>5. Wie viele bodenunabhängige Tiermasthallen existieren innerhalb der Landwirtschaftszone in der Schweiz? Wie viele ausserhalb?<\/p><p>6. Wie viele Tiermastbetriebe haben nach Artikel 5 der Höchstbestandesverordnung höhere Bestände bewilligt erhalten, mussten also keinen Hofdünger abgeben?<\/p><p>7. Wie viele öffentliche Mittel (Direktzahlungen, Investitionshilfen usw.) fliessen in die Tierproduktion, welche teilweise und ganz bodenunabhängig ist? Inwieweit wird die ganz oder teilweise bodenunabhängige Produktion durch diese öffentlichen Mittel gefördert?<\/p><p>8. Beteiligen sich der Bund und\/oder Kantone direkt oder indirekt an der Förderung von nichtbodenbewirtschaftendem Pflanzenbau wie beispielsweise Sprossen-, Champignon- oder Pilzproduktion in Gebäuden oder Hors-sol-Gemüseproduktion im Gewächshaus - abgesehen davon, dass der Bund solche Kulturen bei der SAK-Berechnung einfliessen lässt? Falls ja: Unter welchen Titeln und Bedingungen und in welchem Umfang erfolgt die Förderung?<\/p><p>9. Gibt es weitere Formen einer faktisch nichtbodenwirtschaftenden Landwirtschaft (einschliesslich Fischzucht), die vom Bund und\/oder von Kantonen direkt oder indirekt unterstützt werden, einschliesslich Zollschutz? In welchem Förderumfang?<\/p><p>10. Welchen Stellenwert haben faktisch nur teilweise oder gar nicht bodenbewirtschaftende Betriebe bzw. Betriebsteile auf die sichere Versorgung der Schweiz?<\/p><p>11. Mit welcher Überlegung behandelt der Bund gleichartige Leistungen innerhalb und ausserhalb der landwirtschaftlichen Nutzfläche ungleich (beispielsweise Einzelkulturbeiträge, die nur innerhalb der landwirtschaftlichen Nutzfläche ausgerichtet werden)?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Direkte und indirekte Unterstützung der faktisch nur teilweise oder gar nicht bodenbewirtschaftenden Landwirtschaft"}],"title":"Direkte und indirekte Unterstützung der faktisch nur teilweise oder gar nicht bodenbewirtschaftenden Landwirtschaft"}