﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20144151</id><updated>2023-07-28T06:27:36Z</updated><additionalIndexing>32;2831</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2640</code><gender>m</gender><id>1149</id><name>Schwaller Urs</name><officialDenomination>Schwaller</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2014-12-11T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4916</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2015-03-02T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2015-02-11T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2014-12-11T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-03-02T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2640</code><gender>m</gender><id>1149</id><name>Schwaller Urs</name><officialDenomination>Schwaller</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>14.4151</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die EDK hat an ihrer Jahresversammlung im Oktober 2014 den Sprachenkompromiss von 2004 bestätigt, der vorsieht, dass auf der Primarstufe zwei Fremdsprachen, darunter eine Landessprache, vermittelt werden. Die EDK ist der Auffassung, die Umsetzung sei auf Kurs und es gelte, die Bilanz im Sommer 2015 abzuwarten. In verschiedenen Kantonen sind allerdings Vorstösse hängig, die eine Abkehr von diesem Kompromiss anstreben. In Nidwalden befinden die Stimmberechtigten bereits Anfang März 2015 über eine Initiative, die nur noch eine Fremdsprache an der Primarschule verankern will. Sollte sie angenommen werden, ist klar, dass der Kompromiss der EDK nicht schweizweit umgesetzt werden und die Bilanz somit nicht erfolgreich ausfallen kann. Entsprechend stellt sich die Frage, was der Bundesrat für diesen Fall vorsieht.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat hat mehrfach betont, dass er dem Sprachunterricht in der obligatorischen Schulzeit eine grosse Bedeutung zumisst. Er setzt sich dafür ein, dass auf der Primarstufe eine zweite Landessprache unterrichtet wird. Er ermutigt und bestärkt die Kantone, sich für eine im Sinne des Verfassungsauftrags harmonisierte Lösung und auf der Basis der Sprachenstrategie von 2004 einzusetzen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Sollte sich erweisen, dass dies aufgrund von Entscheiden in einzelnen Kantonen definitiv nicht möglich ist, wäre der Bundesrat bereit, im Rahmen seiner Zuständigkeiten zu handeln. Der Vorsteher des Eidgenössischen Departementes des Innern hatte anlässlich der Jahresversammlung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren am 31. Oktober 2014 Gelegenheit, diese Position in Erinnerung zu rufen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In diesem Sinn behält sich der Bundesrat die Möglichkeit vor, mit den nötigen gesetzgeberischen Vorarbeiten zu beginnen, um diese mit der EDK auf der Grundlage der Bilanz zu diskutieren. Eine Revision der Bestimmungen im Sprachengesetz (Art. 15 Abs. 3) setzt die Klärung voraus, inwiefern die Subsidiarität einer bundesrechtlichen Regelung konkretisiert werden kann. Diese Frage ist Gegenstand des Berichtes, den das Bundesamt für Kultur im Auftrag der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates vorbereitet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat erinnert daran, dass die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates selber bereits Schritte eingeleitet hat, um die rechtliche Stellung der Landessprachen in der obligatorischen Schulzeit zu festigen: Sie hat an ihrer Sitzung vom 1. Dezember 2014 beschlossen, zwei Kommissionsinitiativen zur Ergänzung des Sprachengesetzes einzureichen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;In seinen bisherigen Stellungnahmen zur Frage der Landessprachen in der obligatorischen Schule hat sich der Bundesrat auf den Standpunkt gestellt, dass er die Bilanz der EDK über die Harmonisierung des Sprachunterrichts im Sommer 2015 abwarten werde. Nun wird zumindest in einem Kanton bereits vor der Bilanz über eine Volksinitiative abgestimmt, die nur noch eine Fremdsprache in der Primarstufe verankern will. Bei einer Annahme der Initiative wäre die Harmonisierung gemäss dem Sprachenkompromiss der EDK infrage gestellt. Welche Handlungsmöglichkeiten sieht der Bundesrat für diesen Fall vor?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Vermittlung der Landessprachen in der obligatorischen Schulzeit</value></text></texts><title>Vermittlung der Landessprachen in der obligatorischen Schulzeit</title></affair>