{"id":20144167,"updated":"2023-07-28T06:23:07Z","additionalIndexing":"15;28;04","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2129,"gender":"f","id":487,"name":"Leutenegger Oberholzer Susanne","officialDenomination":"Leutenegger Oberholzer"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-12-11T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4916"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-09-22T00:00:00Z","text":"Zurückgezogen","type":17}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2015-02-11T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1418252400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1474495200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2665,"gender":"m","id":3829,"name":"Tschümperlin Andy","officialDenomination":"Tschümperlin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2669,"gender":"m","id":3865,"name":"Steiert Jean-François","officialDenomination":"Steiert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2743,"gender":"f","id":4030,"name":"Birrer-Heimo Prisca","officialDenomination":"Birrer-Heimo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2702,"gender":"m","id":3899,"name":"Nussbaumer Eric","officialDenomination":"Nussbaumer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2745,"gender":"m","id":4032,"name":"Jans Beat","officialDenomination":"Jans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2455,"gender":"f","id":405,"name":"Fehr Jacqueline","officialDenomination":"Fehr Jacqueline"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2601,"gender":"f","id":1156,"name":"Heim Bea","officialDenomination":"Heim"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2751,"gender":"m","id":4045,"name":"Pardini Corrado","officialDenomination":"Pardini"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2630,"gender":"f","id":1129,"name":"Schenker Silvia","officialDenomination":"Schenker Silvia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2583,"gender":"f","id":1131,"name":"Allemann Evi","officialDenomination":"Allemann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2579,"gender":"m","id":1065,"name":"Leuenberger Ueli","officialDenomination":"Leuenberger-Genève"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2759,"gender":"m","id":4057,"name":"Wermuth Cédric","officialDenomination":"Wermuth"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2763,"gender":"m","id":4061,"name":"Hardegger Thomas","officialDenomination":"Hardegger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2777,"gender":"f","id":4069,"name":"Feri Yvonne","officialDenomination":"Feri Yvonne"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3020,"gender":"m","id":4115,"name":"Schwaab Jean Christophe","officialDenomination":"Schwaab"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3034,"gender":"f","id":4130,"name":"Masshardt Nadine","officialDenomination":"Masshardt"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3036,"gender":"f","id":4134,"name":"Munz Martina","officialDenomination":"Munz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2129,"gender":"f","id":487,"name":"Leutenegger Oberholzer Susanne","officialDenomination":"Leutenegger Oberholzer"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"14.4167","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Verfassung verpflichtet auch den Bundesrat mit Artikel 8 BV auf die Durchsetzung der gleichen Rechte von Frau und Mann. Der Bundesrat hat dann im November 2013 endlich eine Geschlechterquote für die öffentlichen Unternehmungen als Zielnorm, die bis 2020 erreicht werden sollte, beschlossen. In der Zwischenzeit hat er im Vernehmlassungsentwurf der OR-Revision eine Geschlechterquote für die strategische Leitung beschlossen.<\/p><p>\"Berne est loin du compte\", titelte die Zeitung \"Le Matin\" vom 9. Dezember 2014 zu Recht, denn die bundeseigenen Unternehmungen sind faktisch weit davon entfernt, die 30-Prozent-Quote zu erreichen. In Beantwortung einer Frage im Parlament hielt die Vorsteherin des EFD am 8. Dezember 2014 fest, dass von 27 bundeseigenen oder bundesnahen Institutionen nur sechs mehr als 30 Prozent Frauen aufweisen. Über die 21 anderen war nichts zu vernehmen. Es gibt sogar Institutionen wie die Finma, bei der mit bloss einer Frau im Verwaltungsrat selbst eine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung vom Bundesrat krass missachtet wird. Der Bund hat eine Vorreiter- und Vorbildfunktion. Dazu gehört auch die Einhaltung der Verfassung und der empfohlenen Geschlechterquoten. Die 30-Prozent-Quote ist spätestens bis zur nächsten Gesamterneuerung der Organe einzuhalten. Das Warten bis 2020 ist unverantwortlich und wirkt geradezu trölerisch.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die parlamentarische Initiative 12.468 vom 26. September 2012 bezüglich der Verwaltungsräte der bundesnahen Unternehmen verlangte die gesetzliche Verankerung einer Zielquote von mindestens 40 Prozent für jedes Geschlecht. Die Zielquote sollte vier Jahre nach Inkrafttreten der Gesetzesbestimmung erreicht werden. Die Initiative wurde vom Nationalrat am 12. Dezember 2013 mit 111 Nein- gegen 67 Jastimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt.<\/p><p>Der Bundesrat hatte bereits am 6. November 2013 eine Zielquote von mindestens 30 Prozent für den Anteil beider Geschlechter und Richtwerte für die Anteile der Landessprachen in den obersten Leitungsorganen der bundesnahen Unternehmen und Anstalten beschlossen. Die Vorgaben sind seit dem 1. Januar 2014 in Kraft. Die Zielquote von 30 Prozent bezeichnet den Ende 2020 zu erreichenden Stand. Die Departemente müssen Abweichungen von der Zielquote und den Richtwerten bei den Wahlanträgen kommentieren. Ferner hat der Bundesrat die Departemente beauftragt, die Anforderungsprofile für die obersten Leitungsorgane mit der Zielquote für den Geschlechteranteil und mit den Richtwerten für die Vertretung der Landessprachen zu ergänzen. Die Zielquote und die Richtwerte für die obersten Leitungsorgane der bundesnahen Unternehmen und Anstalten gelten für alle 27 im Kaderlohnreporting aufgeführten Unternehmen und Anstalten. Dazu gehören sowohl Grossunternehmen als auch kleine Anstalten.<\/p><p>Die Erneuerungswahlen für die Leitungsgremien finden nicht alle gleichzeitig, sondern in ungleichen Zeitabständen statt. Wegen der unterschiedlichen Ausgangslage ist das Ziel für manche Unternehmen und Anstalten anspruchsvoll. Der vom Bundesrat gewählte Erfüllungstermin im Jahre 2020 trägt den skizzierten Umständen Rechnung. Er wird früher fällig als die vorgesehene Bestimmung von Artikel 734e OR gemäss Vernehmlassung zur OR-Revision vom 28. November 2014. Wenn die OR-Revision in etwa sechs Jahren in Kraft treten kann, bleiben den grossen börsenkotierten Unternehmen nach Inkrafttreten weitere fünf Jahre, die Bestimmung von Artikel 734e OR zu erfüllen. Die darin festgelegte Begründungspflicht dürfte frühestens ab 2026 wirksam werden. Der Bund erfüllt somit seine Vorbildfunktion voll und ganz. Auch für die Vertretung der Frauen in den Kaderlohnklassen der Bundesverwaltung hat der Bundesrat am 22. Juni 2011 im Rahmen der Personalstrategie 2011-2015 eine Zielnorm beschlossen. Er legt diese für jede Legislaturperiode neu fest.<\/p><p>Der Bundesrat informiert die parlamentarischen Aufsichtskommissionen im jährlichen Reporting Personalmanagement über die Entwicklung in der Bundesverwaltung (abrufbar unter <a href=\"http:\/\/www.epa.admin.ch\/themen\/arbeit\/00229\/index.html?lang=de\">http:\/\/www.epa.admin.ch\/themen\/arbeit\/00229\/index.html?lang=de<\/a>).<\/p><p>Die Angaben über die Verhältnisse in den obersten Leitungsorganen der bundesnahen Unternehmen und Anstalten sind im Kaderlohnreporting enthalten (abrufbar unter <a href=\"http:\/\/www.epa.admin.ch\/dokumentation\/zahlen\/00273\/index.html?lang=de\">http:\/\/www.epa.admin.ch\/dokumentation\/zahlen\/00273\/index.html?lang=de <\/a>(Rubrik \"Entlöhnung\"). In diesem berichten die Unternehmen und Anstalten und die zuständigen Departemente dem Bundesrat und der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte jährlich über den Stand der Zielerreichung. Sie kommentieren dabei Abweichungen von der Zielquote und den Richtwerten. Die Forderung, das Parlament jährlich zu informieren, ist mit den genannten Berichterstattungen erfüllt.<\/p><p>Im Jahre 2013 war gemäss Kaderlohnreporting in sechs obersten Leitungsorganen ein Frauenanteil von mehr als 30 Prozent erreicht; in weiteren vier Fällen lag er bei 28 Prozent. Diese Anteile liegen deutlich über den Werten, wie sie aus der Privatwirtschaft bekannt sind. Die Zielquote war damit noch vor ihrer Inkraftsetzung in 37 Prozent der Fälle ganz oder fast erfüllt. Die Veränderungen nach der Inkraftsetzung der Zielquote werden ab dem Kaderlohnreporting über das Geschäftsjahr 2014 nachvollziehbar sein.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, die Geschlechterquote von 30 Prozent, die er mit einer Revision des Aktienrechts für die leitenden Organe der juristischen Personen im OR vorschlägt, in den leitenden Organen der bundeseigenen und bundesnahen Institutionen (Unternehmen, Aufsichtsbehörden usw.) spätestens bei der nächsten Gesamterneuerung der Organe einzuhalten. Eine vergleichbare Zielnorm soll er im Kader der Bundesverwaltung bei jeder Mutation einhalten.<\/p><p>Sollte er das Ziel bei der Gesamterneuerung der leitenden Organe der Institutionen des Bundes im Einzelfall und als Ausnahme nicht erreichen, so ist dem Parlament begründet darzulegen, warum die Quote nicht eingehalten werden kann und was der Bundesrat gegen diesen Missstand unternimmt. Dem Parlament ist jährlich über die Fortschritte in der Durchsetzung der Geschlechterquote Bericht zu erstatten.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Geschlechterquoten. Wo bleibt der Bund als Vorreiter und Vorbild?"}],"title":"Geschlechterquoten. Wo bleibt der Bund als Vorreiter und Vorbild?"}