﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20144173</id><updated>2023-07-28T06:23:37Z</updated><additionalIndexing>48</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2748</code><gender>f</gender><id>4040</id><name>Schneider-Schneiter Elisabeth</name><officialDenomination>Schneider-Schneiter</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-12-11T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4916</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-03-20T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2015-02-11T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2014-12-11T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-03-20T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2748</code><gender>f</gender><id>4040</id><name>Schneider-Schneiter Elisabeth</name><officialDenomination>Schneider-Schneiter</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>14.4173</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Eine konsolidierte Haltung der Kantone in der Frage allfälliger Anforderungen an Bootsfahrschulen ist dem Bundesrat nicht bekannt. Aus der Vereinigung der Schifffahrtsämter (VKS) wurde bisher kein Antrag zum Erlass solcher Anforderungen auf Bundesebene gestellt. Sollten tatsächlich Anforderungen erlassen werden, würde dies vorgängig die Schaffung einer Rechtsgrundlage im Binnenschifffahrtsgesetz (BSG, SR 747.201) bedingen. Derzeit läuft eine Vernehmlassung zur Änderung des BSG. Dazu gibt es einen Fragebogen, mit dem die Kantone zusätzliche Änderungsbegehren einbringen können. Die Frist zur Stellungnahme läuft bis zum 30. April 2015.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Anforderungen an ein Prüfungsschiff sind innerhalb der VKS umstritten. Es gibt in einzelnen Kantonen unterschiedliche lokale Begrenzungen z. B. der Motorenleistung der Schiffe auf den Gewässern. Würde man beispielsweise eine Mindestleistung für Prüfungsschiffe vorsehen, so hätte dies Auswirkungen auf die Möglichkeit, Schiffsführerprüfungen auf allen Gewässern durchführen zu können. An der Sitzung des VKS-Vorstandes vom 26. November 2014 wurde entschieden, im Zuge der laufenden Revision der Binnenschifffahrtsverordnung (BSV, SR 747.201.1) keinen Antrag zur Aufnahme von Anforderungen an Prüfungsschiffe zu stellen, da mögliche Auswirkungen in den Kantonen nicht abgeschätzt werden konnten. Die VKS beabsichtigt aber, die Aufnahme von Mindestanforderungen in eine interne Richtlinie zu prüfen. Die Zahl von Unfällen in der Schifffahrt, besonders mit schweren Unfallfolgen, ist gering. Das bisherige Ausbildungs- und Prüfungssystem hat sich aus Sicht des Bundesrates bewährt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es für die Festlegung von Anforderungen an Prüfungsschiffe und Ausbildungsstandards derzeit auf Bundesebene keinen Bedarf gibt und dass es in der persönlichen Verantwortung liegt, eine geeignete Bootsfahrschule für die Ausbildung auszuwählen. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, die Regelungsdichte in diesem Bereich zu erhöhen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Für die Kantone ist heute schon die Schiffsführerprüfung ein geeignetes Instrument, um ihre Aufsicht in diesem Bereich wahrzunehmen. Zudem können die Kantone gewerberechtliche Aufsichtsfunktionen ausüben.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;In den letzten Jahren häufen sich Klagen über deutliche Qualitätsmängel bestimmter Bootsfahrschulen. Die Situation ist heute so, dass das Eröffnen und Führen einer Motorbootschule weder grundsätzlichen Anforderungen noch einer gesetzlichen Grundlage zu genügen hat. Das führt bei künftigen Bootsführern nicht nur zu grosser Unzufriedenheit, sondern kann aufgrund dieser schlechten Ausbildung zu einem erhöhten Unfallrisiko führen. Im Unterschied zur umfassenden Regelung der Fahrschulen im Strassenverkehrsrecht bestehen im Schifffahrtsrecht keine Bestimmungen bezüglich Anforderungen an Bootsfahrschulen. Da die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern in der Kompetenz des Bundes liegt, ist es den Kantonen untersagt, in diesem Bereich zu legiferieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine Anfrage beim BAV ergibt die Antwort, dass die oben angegebenen Qualitätsmängel nicht bekannt seien und dass es kein systematisches Qualitätsproblem in diesem Bereich gebe.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Teilen die Kantone die Haltung des BAV, dass in diesem Bereich kein Handlungsbedarf besteht?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Vereinigung der kantonalen Schifffahrtsämter hat in der Vergangenheit offenbar wiederholt - letztmals im Jahr 2008 - Vorstösse zur Festlegung von Minimalanforderungen an ein Prüfungsschiff unternommen, ohne Erfolg. Wie begründet der Bundesrat die Haltung des BAV, dass kein Handlungsbedarf besteht?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wäre der Bundesrat bereit, in Zusammenarbeit mit den Kantonen Mindestanforderungen an Prüfungsschiffe und Ausbildungsstandards für das Führen von Motorbootschulen zu erarbeiten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wäre es nicht sinnvoll, den Kantonen in diesem Bereich eine Aufsichtsfunktion zu übertragen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Anforderungen an Bootsfahrschulen</value></text></texts><title>Anforderungen an Bootsfahrschulen</title></affair>