{"id":20144181,"updated":"2023-07-28T06:21:32Z","additionalIndexing":"34","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2705,"gender":"f","id":3902,"name":"Rickli Natalie","officialDenomination":"Rickli Natalie"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-12-11T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4916"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-03-20T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-12-16T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2015-02-25T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1418252400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1481842800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2715,"gender":"m","id":3912,"name":"Wasserfallen Christian","officialDenomination":"Wasserfallen Christian"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2661,"gender":"m","id":1345,"name":"Müller Thomas","officialDenomination":"Müller Thomas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3022,"gender":"m","id":4117,"name":"Maier Thomas","officialDenomination":"Maier Thomas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3025,"gender":"m","id":4120,"name":"Romano Marco","officialDenomination":"Romano"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3030,"gender":"m","id":4125,"name":"Rutz Gregor","officialDenomination":"Rutz Gregor"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2705,"gender":"f","id":3902,"name":"Rickli Natalie","officialDenomination":"Rickli Natalie"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"14.4181","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1.\/2. Bei der Zustellung abonnierter Zeitungen und Zeitschriften in der ordentlichen Tageszustellung handelt es sich um eine Dienstleistung der Grundversorgung. Die Zustellpreise für die abonnierte Presse müssen wirtschaftlich und kostendeckend sein. Die Einhaltung dieser Vorgaben unterliegt der Aufsicht des Preisüberwachers.<\/p><p>Die Post ist gesetzlich verpflichtet, die Grundversorgung möglichst eigenwirtschaftlich, d. h. in der Regel kostendeckend, zu erbringen. Dementsprechend müssen jeweils die aktuellen Vollkosten berücksichtigt werden. Würde man nur Grenzkosten berücksichtigen, könnten nicht die gesamten Kosten der Grundversorgungserbringung finanziert werden. Der Bundesrat hat daher in seiner Postverordnung für den Grundversorgungsbereich eine Vollkostenbetrachtung festgeschrieben.<\/p><p>Die Titel der Regional- und Lokalpresse sowie der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse mit Anspruch auf Zustellermässigung werden mit 50 Millionen Franken pro Jahr subventioniert.<\/p><p>Die sogenannte Promopost, d. h. der Versand von unadressierten Sendungen in einem bestimmten Zielgebiet, ist hingegen nicht Teil der postalischen Grundversorgung. Daher ist die Post hier bezüglich ihres Angebots und der Preisfestsetzung - unter Berücksichtigung des in der Postgesetzgebung festgelegten Quersubventionierungsverbotes - frei.<\/p><p>3.\/4. Es ist dem Bundesrat bekannt, dass die Zustellpreise für abonnierte Zeitungen und Zeitschriften Gegenstand eines laufenden Aufsichtsverfahrens sind. Der Bundesrat nimmt in keiner Weise Einfluss auf laufende verwaltungsrechtliche Verfahren. Es gelten die üblichen prozessualen Verfahrensgrundsätze.<\/p><p>Der Bundesrat steuert die Post mittels strategischer Ziele. Er anerkennt die unternehmerische Autonomie der Post, namentlich die Entscheidungsfreiheit des Verwaltungsrates in Bezug auf die Geschäftsstrategie und -politik. Auf Eingriffe in das operative Geschäft wird daher grundsätzlich verzichtet.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Verleger abonnierter Zeitungen haben seit Jahren einen Zwist mit der Post, welche ihre Dienstleistungen der Gratispresse wesentlich günstiger anbietet, als dies bei der abonnierten Presse der Fall ist. Bei der Tageszustellung der abonnierten Presse hat die Post eine monopolähnliche Stellung. Aufgrund der damit verbundenen Missbrauchsgefahr sieht der Gesetzgeber in Artikel 16 Absatz 3 des Postgesetzes vor, dass die Tarife der Post für abonnierte Zeitungen den in grösseren Agglomerationen üblichen Preisen entsprechen müssen. Dem lebt die Post offenbar nicht nach. Ein Verfahren in dieser Sache wird von der Post mit allen erdenklichen juristischen Mitteln verzögert.<\/p><p>Die Post berechnet bei der Distribution die Preise der abonnierten Presse zu Vollkosten, jene der Gratiszeitungen und Prospekte aber teilweise zu Grenzkosten. Dies führt zu einer Ungleichbehandlung: Die Verteilung eines 90 Gramm schweren Gratisanzeigers kostet 12 Rappen, die Verteilung einer gleich schweren abonnierten Zeitung 31,8 Rappen. Dieser Preis gilt aber nur, wenn die Zeitungen gebündelt und in der Reihenfolge sortiert sind, wie der Postbote seine Tour absolviert. Es entsteht also kein weiterer Sortieraufwand. Dass der Tarif für abonnierte Zeitungen mehr als das Zweieinhalbfache beträgt, ist unverhältnismässig: Ein minimer Mehrpreis wäre gerechtfertigt gegenüber den Gratiszeitungen, da nicht alle Briefkästen bedient werden müssen.<\/p><p>Noch unverständlicher sind die Preise für Prospekte, welche einer abonnierten Zeitung beigelegt sind: Ein 50 Gramm schwerer Prospekt kostet in einer Gratiszeitung 5 Rappen. Beigelegt in einer abonnierten Zeitung kostet der gleiche Prospekt 11 Rappen.<\/p><p>Ich frage den Bundesrat: <\/p><p>1. Müsste man die Berechnungsgrundlage für die Verteilung der abonnierten Presse und der Promopost nicht vereinheitlichen und auch die Preise für die abonnierte Presse zu Grenzkosten und nicht zu Vollkosten berechnen?<\/p><p>2. Ist er nicht auch der Meinung, Prospektbeilagen in abonnierten Zeitungen und solche in Gratiszeitungen seien preislich gleich zu behandeln?<\/p><p>3. Weiss er vom Verfahren des Verbands Schweizer Medien und eines seiner Mitglieder (Freiämter Regionalzeitungen AG) zwecks Durchsetzung von Artikel 16 Absatz 3 des Postgesetzes? Wird der Bundesrat Einfluss darauf nehmen, dass die Post dieses Verfahren nicht länger verzögert?<\/p><p>4. Wo sieht er Möglichkeiten, in diesem Zwist zu vermitteln?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Unfaire Berechnungsgrundlage der Post bei der Zeitungsdistribution"}],"title":"Unfaire Berechnungsgrundlage der Post bei der Zeitungsdistribution"}