{"id":20144193,"updated":"2023-07-28T06:34:36Z","additionalIndexing":"04;24","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2652,"gender":"f","id":1295,"name":"Graf-Litscher Edith","officialDenomination":"Graf-Litscher"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-12-11T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4916"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-03-10T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2015-02-25T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"VBS","id":6,"name":"Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1418252400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1457564400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2745,"gender":"m","id":4032,"name":"Jans Beat","officialDenomination":"Jans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2455,"gender":"f","id":405,"name":"Fehr Jacqueline","officialDenomination":"Fehr Jacqueline"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2630,"gender":"f","id":1129,"name":"Schenker Silvia","officialDenomination":"Schenker Silvia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2583,"gender":"f","id":1131,"name":"Allemann Evi","officialDenomination":"Allemann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2714,"gender":"m","id":3911,"name":"Voruz Eric","officialDenomination":"Voruz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3026,"gender":"f","id":4121,"name":"Gysi Barbara","officialDenomination":"Gysi Barbara"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3034,"gender":"f","id":4130,"name":"Masshardt Nadine","officialDenomination":"Masshardt"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3036,"gender":"f","id":4134,"name":"Munz Martina","officialDenomination":"Munz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2652,"gender":"f","id":1295,"name":"Graf-Litscher Edith","officialDenomination":"Graf-Litscher"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"14.4193","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Der Bundesrat hält zu meiner Frage 14.5522 fest, dass er die Beschaffung eines zivilen Flugzeuges, das allein einer zivilen Zweckbestimmung zugeführt werden soll, zwingend ausserhalb des üblichen Vergaberechts des Bundes durchführen müsse. Er regelt damit die Beschaffung des neuen Bundesratsjets gemäss der Positivliste des zivilen Materials für Verteidigung und Zivilschutz im Anhang zur Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen. Diese sieht in Ziffer 46 tatsächlich vor, dass die Beschaffung von Flugzeugen grundsätzlich nicht dem WTO-Verfahren unterstellt ist, und zwar selbst dann nicht, wenn es sich um zivile Flugzeuge mit einer zivilen Zweckbestimmung handelt.<\/p><p>Diese Regelung ist unbefriedigend, weil damit die Beschaffung bezüglich bedeutender Bereiche von zivilen Gütern vom Geltungsbereich des BöB ausgenommen wird. Nur das Vergaberecht des Bundes garantiert aber den wirtschaftlichen Einsatz öffentlicher Mittel, sorgt für Transparenz und Rechtssicherheit und ermöglicht damit diskriminierungsfreie Wachstumsimpulse für die Wirtschaft. Zudem führt auch allein die anvisierte Lösung zu Rechtsschutz vor dem Bundesverwaltungsgericht im Sinne der Rechtsweggarantie von Artikel 29a der Bundesverfassung. <\/p><p>Soweit der Bund ziviles Material beschafft, soll dieses deshalb in der Regel ohne Schlupflöcher dem BöB unterstellt werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat teilt die Auffassung der Motionärin, wonach das Vergaberecht des Bundes wichtig ist für den wirtschaftlichen Einsatz der öffentlichen Mittel. Es sorgt für Transparenz sowie Rechtssicherheit und ermöglicht damit diskriminierungsfreie Wachstumsimpulse für die Wirtschaft. Dies gilt in eingeschränktem Masse auch für Beschaffungen im Nicht-WTO-Bereich. Auch hier wird dem Wirtschaftlichkeitsprinzip Rechnung getragen. Ebenso sind Transparenz, die Nichtdiskriminierung von Anbietern bei sachfremden Gründen sowie die Rechtssicherheit im Rahmen der verfassungsmässigen Vorgaben gewährleistet. Bezüglich der von der Motionärin kritisierten Ausnahmebestimmung ist der Bundesrat der Meinung, dass diese aus folgenden Gründen gerechtfertigt ist und demzufolge beizubehalten ist:<\/p><p>1. Das im konkreten Fall zu beschaffende Flugzeug wird vom Lufttransportdienst des Bundes (LTDB) betrieben. Dieser führt auf der Basis der Verordnung LTDB Flüge zugunsten der eidgenössischen Departemente durch. Er fliegt ausserdem militärische Einsätze, zum Beispiel Personen- und Materialtransporte für die Armee, für die PSO-Kontingente von Swissint und der Luftwaffe auf dem Balkan, für die Unterstützung von militärischen Ausbildungs- und Trainingskampagnen, sowie Vermessungsflüge zugunsten von Swisstopo. Das Flugzeug wird aus diesem Grund militärisch immatrikuliert sein, und es wird nach militärischen Vorgaben eingesetzt werden. Darüber hinaus wird es aus Krediten des VBS finanziert. Somit handelt es sich vorliegend grundsätzlich um ein militärisches Lufttransportmittel.<\/p><p>2. Das Flugzeug wird von einem der letzten Flugzeughersteller der Schweiz hergestellt. Die Pilatus Flugzeugwerke AG verfügt als Produzentin von aviatischen Nischenprodukten über ein einzigartiges Fachwissen und behauptet sich erfolgreich in einem stark umkämpften internationalen Wettbewerbsumfeld. Mit der Wahl eines innovativen einheimischen Produkts folgt der Bundesrat der Beschaffungspraxis anderer Regierungen und setzt ein Zeichen zugunsten der Schweizer Wirtschaft. Die von der Motionärin erwähnte und gemäss öffentlichem Beschaffungsrecht zulässige Ausnahmeregelung schützt damit einerseits die wirtschaftlichen Interessen des Bundes und lässt andererseits den notwendigen Spielraum für die Berücksichtigung legitimer Anliegen der Eidgenossenschaft, beispielsweise im Rahmen der Sicherheits- oder Wirtschaftspolitik. Ungeachtet dessen wurde auch im vorliegenden Fall dem eingangs erwähnten Wirtschaftlichkeitsprinzip Rechnung getragen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Beschaffung ziviler Flugzeuge zu zivilen Zwecken dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) zu unterstellen und de lege ferenda für zivile Beschaffungen generell auf eine Beschränkung des Anwendungsbereichs des BöB auf die Positivliste des zivilen Materials für Verteidigung und Zivilschutz zu verzichten.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Beschaffung des neuen Bundesratsjets dem Vergaberecht des Bundes unterstellen"}],"title":"Beschaffung des neuen Bundesratsjets dem Vergaberecht des Bundes unterstellen"}