﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20144201</id><updated>2023-07-28T06:32:11Z</updated><additionalIndexing>48</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2744</code><gender>f</gender><id>4031</id><name>Ingold Maja</name><officialDenomination>Ingold</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-12-11T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4916</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-03-20T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2015-02-11T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2014-12-11T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-03-20T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2744</code><gender>f</gender><id>4031</id><name>Ingold Maja</name><officialDenomination>Ingold</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion CE</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>Fraktion CVP-EVP</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>14.4201</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Ein Blick in die Unfallstatistik zeigt, dass weniger als ein Prozent aller Unfälle von Lernfahrern verursacht wird. In vielen Fällen können Unfälle verhindert oder die Unfallfolgen abgemildert werden, wenn das Tempo möglichst schnell verringert wird. Dies ist durch die Betätigung einer herkömmlichen Handbremse, aber auch mit gewissen elektrischen Handbremsen möglich. Jede Begleitperson soll deshalb im Interesse des Lernfahrers oder der Lernfahrerin, in ihrem eigenen Interesse sowie auch im Interesse der übrigen Verkehrsteilnehmer über eine entsprechende Eingriffsmöglichkeit verfügen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Gemäss den rechtlichen Grundlagen müssen Fahrzeuge, je nach ihrer Kategorieneinteilung, unter anderem mit einer Feststellbremse ausgerüstet sein, unabhängig von der verwendeten Antriebsform (Verbrennungs-/Elektromotor) oder Getriebevariante (manuell, automatisch). Jedoch kann die Betätigung der Feststellbremse auf unterschiedliche Weise erfolgen, z. B. über einen Hebel, ein Pedal oder elektromechanisch über einen Schalter. Auch elektrisch betätigte Feststellbremsen erfüllen die Vorgaben nach Artikel 27 Absatz 2 der Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 (VRV; SR 741.11), wenn sie vom Beifahrersitz aus erreichbar sind, während der Fahrt betätigt werden können und in ihrer Wirkungsweise mit herkömmlichen Handbremsen vergleichbar sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei dieser Auslegung von Artikel 27 Absatz 2 VRV gibt es aus Sicht des Bundesrates genügend Fahrzeugmodelle auf dem Markt, mit denen Lernfahrten durchgeführt werden können. Deswegen und aufgrund der in Antwort 1 dargelegten Sicherheitsüberlegungen erachtet es der Bundesrat nicht als opportun, diesen Artikel zu revidieren.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Gemäss Verkehrsregelnverordnung des Bundes dürfen Lernfahrten nur mit Autos durchgeführt werden, bei denen der Beifahrer vom Beifahrersitz aus die Handbremse erreichen kann. Aufgrund der Tatsache, dass immer mehr Fahrzeuge nicht mehr mit Handbremsen ausgerüstet sind und dass auch die sie ersetzenden Feststellbremsen oft links vom Steuerrad als Fusspedal oder als Knopf angeordnet sind, stellt sich für immer mehr Begleiter und Begleiterinnen für Lernfahrten das Problem des regelkonformen Fahrzeuges. Dies ist umso störender, als gerade umweltfreundliche Hybrid- und Elektrofahrzeuge aufgrund dieser Regelung nicht infrage kommen. Viele Eltern, die nichtregelkonforme Automodelle fahren oder ihre Kinder bewusst auf ökologischen Fahrzeugen anlehren wollen, sind gezwungen, für Lernfahrten speziell geeignete Fahrzeuge zu mieten. Das macht weder ökologisch noch ökonomisch Sinn. Die sich stark verändernde Fahrzeugausrüstung im heutigen Automarkt legt den Gedanken nahe, die Gesetzgebung zu hinterfragen und nach einer zeitgemässen Lösung zu suchen, vor allem auch, weil der Nutzen der gesetzlichen Regelung bezweifelt wird. Offenbar bestätigen auch Fahrlehrer die fragliche Wirkung einer allfälligen Handbremsbetätigung durch den Beifahrer zur Unfallvermeidung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Deshalb frage ich den Bundesrat:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Kann der Nutzen der Hand- bzw. Feststellbremse nachgewiesen werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist er bereit, die Regelung anzupassen im Sinn einer vernünftigen, zeitgemässen und einleuchtenden Anwendung?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Regeln für Lernfahrten zeitgemäss anpassen</value></text></texts><title>Regeln für Lernfahrten zeitgemäss anpassen</title></affair>