﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20144202</id><updated>2023-07-28T06:31:52Z</updated><additionalIndexing>1216;1236</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>3028</code><gender>f</gender><id>4123</id><name>Schneider Schüttel Ursula</name><officialDenomination>Schneider Schüttel</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2014-12-11T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4916</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-03-20T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2015-12-03T00:00:00Z</date><text>Der Vorstoss wird übernommen durch Frau Leutenegger Oberholzer.</text><type>90</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-12-16T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2015-02-11T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2014-12-11T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2016-12-16T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2665</code><gender>m</gender><id>3829</id><name>Tschümperlin 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Es gibt immer wieder Berichte über Überbelegungen der Gefängnisse, was unter anderem zu Überforderung des Personals führt. Man hört von ungenügend ausgebildetem oder begleitetem Personal (Betreuung von zunehmender Zahl straffälliger Personen mit Verhaltensauffälligkeiten oder psychischen Problemen; Umgang mit ansteckenden Krankheiten). Schliesslich gibt es leider Berichte über Todesfälle (z. B. Skander Vogt, in Isolationshaft während fünf Jahren), welche Fragen nach Mängeln im schweizerischen Strafvollzug aufwerfen, namentlich auch aus Sicht der Menschenrechte.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat stützt sich bei der Beantwortung weitgehend auf den am 18. März 2014 veröffentlichten Bericht "Überprüfung des Straf- und Massnahmenvollzugs in der Schweiz" in Erfüllung des Postulates Amherd 11.4072. Die Belegungssituation im schweizerischen Straf- und Massnahmenvollzug sowie insbesondere bei der Untersuchungshaft ist angespannt. Auslastungen von 100 Prozent und mehr sind jedoch selten. Nur einzelne Gefängnisse für die Untersuchungshaft und den Vollzug von Kurzstrafen verzeichnen eine anhaltende Überbelegung. Namentlich sind dies Gefängnisse im Kanton Genf (Champ-Dollon) und im Kanton Waadt (La Croisée und Bois-Mermet).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Nach Wissensstand des Bundesrates werden die Grundsätze der Resozialisierung im schweizerischen Strafvollzug eingehalten. Als Beispiel dienen die sieben geschlossenen Strafanstalten der Schweiz: Obwohl seit Jahren voll belegt, werden die individuellen Vollzugspläne erstellt, die Wiedereingliederung wird durch interne Beschäftigungsmöglichkeiten sowie berufliche und schulische Aus- und Weiterbildungsangebote gezielt vorbereitet. Dem Bundesrat liegen keine Informationen vor, welche auf eine systematische Vernachlässigung des Resozialisierungsauftrags im Strafvollzug hinweisen. Im eingangs erwähnten Bericht werden keine Defizite bei der Resozialisierung festgestellt. Jedoch wird auf ein bestehendes Spannungsfeld im Strafvollzug zwischen erhöhten Sicherheitsanforderungen und Eingliederungsmassnahmen hingewiesen (siehe Bericht S. 114).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Dem Bundesrat liegen keine Kenntnisse von grundsätzlichen, systematischen Verletzungen der verfassungsmässigen Grundrechte im Strafvollzug vor. Der Strafvollzug untersteht verschiedenen kantonalen, nationalen und internationalen Überprüfungsmechanismen (siehe Bericht S. 107). Die Schweiz hat mehrere internationale Übereinkommen (CAT, OP-CAT, CPT, Uno-Pakt II, EMRK) zum Schutz der Menschenrechte im Freiheitsentzug ratifiziert. Seit 2010 überprüft die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter regelmässig die Situation von Personen im Freiheitsentzug in der Schweiz. Die Kommission erstellt Berichte und erlässt Empfehlungen an die zuständigen Behörden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass Massnahmen zur Entschärfung der angespannten Belegungssituation in den Vollzugseinrichtungen notwendig sind. Die Kantone haben Massnahmen zur Planung und zur Bereitstellung von zusätzlichen Vollzugsplätzen getroffen. Zudem wird ein gesamtschweizerisches Kapazitätsmonitoring eingerichtet. Dieses Instrument soll künftig eine fundierte Übersicht über bestehende Kapazitäten und zusätzliche Bedürfnisse im gesamtschweizerischen Justizvollzug sicherstellen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die kantonsübergreifende Zusammenarbeit ist durch die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und die drei Strafvollzugskonkordate sichergestellt. Der Bund unterstützt die Kantone in ihren Bestrebungen, diese Zusammenarbeit zu verbessern. Er ist zudem bei den spezifischen Arbeitsgruppen beteiligt. Ausserdem begleitet er die Planung und Realisierung von Bauprojekten und entrichtet Baubeiträge für Einrichtungen des Straf- und Massnahmenvollzugs. Für eine weiter gehende Regulierung auf Bundesebene sieht der Bundesrat zurzeit keinen Anlass.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Der Bundesrat erachtet Mindeststandards im Straf- und Massnahmenvollzug als notwendig. Neben den im Strafgesetzbuch festgehaltenen Vollzugsgrundsätzen bieten auch die diesbezüglichen Empfehlungen des Europarates (z. B. die Europäischen Strafvollzugsgrundsätze) sowie der Uno (z. B. die Mindestgrundsätze für die Behandlung der Gefangenen) einen bedeutenden Orientierungsrahmen. Im November 2014 verabschiedete die KKJPD gemeinsame Grundlagen für den Sanktionenvollzug. Diese Grundlagen enthalten ebenfalls eine Reihe von Standards. Der Bund setzt zudem bei der baulichen Ausgestaltung der Vollzugseinrichtungen einheitliche Standards. Zur Ausrichtung von Baubeiträgen sind die Anforderungen und das Verfahren im Bundesgesetz über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug sowie in den dazugehörigen Verordnungen geregelt. Dieses Gesetz enthält unter anderem auch Bestimmungen zur Mindestgrösse, Belichtung, Belüftung und zum Ausbaustandard von Zellen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Der Bund hat die finanzielle Unterstützung der Kantone für Bauten für den Straf- und Massnahmenvollzug im Verlauf der letzten Jahre infolge eines gesteigerten Bedarfsnachweises erhöht. Wurden 2012 noch 18,6 Millionen Franken ausgerichtet, betrug der Beitrag im Jahre 2014 insgesamt 45 Millionen Franken. Zudem beteiligt sich der Bund neu mit Beiträgen an den Bau von Administrativhaftplätzen. Aufgrund von Artikel 123 Absatz 3 der Bundesverfassung kann der Bund die Kantone beim Bau von Anstalten unterstützen. Damit fördert er die interkantonale Zusammenarbeit durch das Setzen von einheitlichen Standards. Die Beiträge bewirken die Einhaltung der gesetzten Standards. Selbst eine Reduktion des Beitragssatzes von 50 auf 35 Prozent im Jahre 1999 zeigte diesbezüglich keine negativen Effekte.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;In Kenntnis der Zuständigkeit der Kantone für den Strafvollzug ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen: &lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist er der Ansicht, dass die Resozialisierung als wichtiges Ziel des Strafvollzugs in den heute bestehenden Institutionen (noch) erfüllt werden kann? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Angesichts der Berichte über Todesfälle einerseits und die zunehmende Belastung des Personals durch Überbelegung andererseits: Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Grundrechte bzw. die Mindestgrundsätze im Strafvollzug grundsätzlich noch eingehalten werden (können)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Teilt er die Ansicht, dass gegen die Überbelegung der Strafvollzugsanstalten Massnahmen ergriffen werden sollten? Wenn ja: Welche Massnahmen müssten kurz- und mittelfristig getroffen werden (für Inhaftierte, für das Personal)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Ist es aus seiner Sicht sinnvoll, diese Massnahmen auf Bundesebene zu koordinieren? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Was hält er von Mindeststandards für Strafvollzugseinrichtungen auf Bundesebene?(Mindestgrösse von Zellen, Mindestzahl an spezialisiertem Personal, Umgang mit psychischen Problemen, medizinische Betreuung usw.)?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Was hält er von einer stärkeren finanziellen Unterstützung der Kantone im Strafvollzug, z. B. Mitfinanzierung auch der Untersuchungshaft?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Überbelegungen in den Gefängnissen. Werden die Grundrechte und die Mindestgrundsätze im Strafvollzug noch respektiert?</value></text></texts><title>Überbelegungen in den Gefängnissen. Werden die Grundrechte und die Mindestgrundsätze im Strafvollzug noch respektiert?</title></affair>