{"id":20144205,"updated":"2023-07-28T06:33:31Z","additionalIndexing":"28;2841;32;1216","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2777,"gender":"f","id":4069,"name":"Feri Yvonne","officialDenomination":"Feri Yvonne"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-12-11T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4916"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-03-20T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2015-02-11T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1418252400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1426806000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2745,"gender":"m","id":4032,"name":"Jans Beat","officialDenomination":"Jans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2455,"gender":"f","id":405,"name":"Fehr Jacqueline","officialDenomination":"Fehr Jacqueline"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2630,"gender":"f","id":1129,"name":"Schenker Silvia","officialDenomination":"Schenker Silvia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2734,"gender":"m","id":4007,"name":"Chopard-Acklin Max","officialDenomination":"Chopard-Acklin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2436,"gender":"f","id":350,"name":"Bernasconi Maria","officialDenomination":"Bernasconi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3014,"gender":"f","id":4107,"name":"Amarelle Cesla","officialDenomination":"Amarelle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3026,"gender":"f","id":4121,"name":"Gysi Barbara","officialDenomination":"Gysi Barbara"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3028,"gender":"f","id":4123,"name":"Schneider Schüttel Ursula","officialDenomination":"Schneider Schüttel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3036,"gender":"f","id":4134,"name":"Munz Martina","officialDenomination":"Munz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3045,"gender":"f","id":4143,"name":"Ruiz Rebecca Ana","officialDenomination":"Ruiz Rebecca"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2777,"gender":"f","id":4069,"name":"Feri Yvonne","officialDenomination":"Feri Yvonne"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"14.4205","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Häusliche Gewalt betrifft Frauen, Männer und Kinder. Betroffene Kinder sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt, später in ihren eigenen Beziehungen Gewalt auszuüben oder zu erdulden. Häusliche Gewalt führt häufig zu Verletzungen und Beschwerden, die behandelt werden müssen. Dem Gesundheitswesen kommt deshalb eine Schlüsselrolle in der Früherkennung von häuslicher Gewalt zu. Gemäss einer EU-weiten Erhebung zu Gewalt gegen Frauen erlitt jede fünfte Frau bereits einmal Gewalt in der Partnerschaft. Von allen in der polizeilichen Kriminalstatistik der Schweiz im Jahr 2013 registrierten Straftaten handelt es sich bei 40,5 Prozent um Gewalt im häuslichen Bereich. Der Gesellschaft entstehen durch Gewalt in Paarbeziehungen gemäss einer sehr vorsichtigen Schätzung jährlich Kosten in der Höhe zwischen 164 und 287 Millionen Franken. Die Folgen für Betroffene sind oft gravierend: Neben den sichtbaren Verletzungen leiden sie unter anderem unter Depressionen, Suizidalität, Herzproblemen, funktionellen Erkrankungen wie z. B. Reizdarm und Schlafstörungen.<\/p><p>Vor diesem Hintergrund ist häusliche Gewalt ein wichtiges Problem der öffentlichen Gesundheit mit epidemischem Ausmass. Die WHO verabschiedete im Mai 2014 eine Resolution, die die internationale Gemeinschaft zur Stärkung des Gesundheitswesens im Umgang mit Gewalt auffordert. Die Schweiz unterstützte die Verabschiedung dieser Resolution. <\/p><p>Um häusliche Gewalt rechtzeitig erkennen, behandeln und dokumentieren zu können, benötigen Gesundheitsfachpersonen zwingend entsprechendes Fachwissen. Das Thema \"häusliche Gewalt\" muss deshalb in die Grundausbildung aller medizinischen Fachpersonen, die in diagnostische, beraterische und therapeutische Prozesse involviert sind, aufgenommen werden. Zudem sind die Lehrmittel dieser Disziplinen entsprechend anzupassen. Des Weiteren muss die Weiterbildung erfahrener Berufsleute des Gesundheitsbereichs zu dieser Thematik gefördert werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass häusliche Gewalt ein wichtiges Thema auch im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit ist. Oft sind Frauen von häuslicher Gewalt betroffen. Das Uno-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (SR 0.108) ist für die Schweiz 1997 in Kraft getreten. Mit einem Aktionsplan engagieren sich die verantwortlichen Verwaltungsstellen dafür, dass die Empfehlungen des Committee on the Elimination of Discrimination against Women (Cedaw) umgesetzt werden. Der Aktionsplan hält als Ziel fest, dass die Gewalt gegen Frauen systematisch bekämpft wird. Eine Massnahme besteht in der Sensibilisierung der Hochschulen und der Verbundpartner der Berufsbildung für die Thematik.<\/p><p>Das Medizinalberufegesetz regelt die universitäre Ausbildung, die berufliche Weiterbildung und Fortbildung der Medizinalberufe sowie deren Ausübung. Die Problematik der Erkennung und der Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen wird im Rahmen der Akkreditierung der Weiterbildungsgänge in einem Qualitätsstandard berücksichtigt. Mit dem neuen Gesundheitsberufegesetz werden künftig die Vorgaben an die Ausbildung und Berufsausübung der Gesundheitsberufe der Fachhochschulstufe festgelegt. Die Bildungsinhalte der dem Berufsbildungsgesetz unterstellten Berufe werden von den Organisationen der Arbeitswelt in gesamtschweizerischen Bildungsgrundlagen definiert.<\/p><p>Die Verankerung von prüfungsrelevanten Lernzielen zu spezifischen Bildungsinhalten und die Gestaltung von Lehrmitteln fallen nicht in die Zuständigkeit des Bundes. Die Hochschulen legen die Ausbildungsinhalte innerhalb der gesetzlichen Vorgaben autonom fest. Die Grundlagen der Berufsbildung werden periodisch überarbeitet. Dabei werden relevante Themen integriert.<\/p><p>Sowohl die rechtlichen Vorgaben als auch die Bildungsgrundlagen der Berufsbildung basieren auf den für die Berufsausübung notwendigen Kompetenzen. Diese gewährleisten bereits heute, dass Gesundheitsfachpersonen die grundlegenden Fähigkeiten erwerben, um mit von häuslicher Gewalt betroffenen Patientinnen und Patienten umzugehen: Beispielsweise müssen Gesundheitsfachpersonen situationsgerecht kommunizieren, Lebensgeschichte und soziales Umfeld erfassen, in Krisensituationen intervenieren und in komplexen Situationen interprofessionell zusammenarbeiten. Es ist Sache der Bildungsanbieter, zu diesen Kompetenzen detaillierte Lernziele und Lerninhalte festzulegen, die auf Bildungsstufe und Aufgaben des jeweiligen Berufes abgestimmt sind. Im Bereich der Weiterbildung bestehen bereits verschiedene Angebote, welche Fachkräften aus Gesundheits- und Sozialberufen eine Vertiefung der Thematik ermöglichen.<\/p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass die in den rechtlichen Vorgaben und Bildungsgrundlagen festgelegten Kompetenzen gewährleisten, dass Gesundheitsfachpersonen über die grundlegenden Fähigkeiten zum Umgang mit von häuslicher Gewalt Betroffenen verfügen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit Kantonen, Hochschulen, Berufsverbänden des Gesundheitswesens und weiteren Akteuren dafür zu sorgen, dass <\/p><p>1. häusliche Gewalt in der Grundausbildung aller Gesundheitsberufe im prüfungsrelevanten Lernzielkatalog verankert ist,<\/p><p>2. häusliche Gewalt in den Lehrmitteln der Gesundheitsberufe berücksichtigt und<\/p><p>3. die Weiterbildung zu häuslicher Gewalt für Gesundheitsfachpersonen gefördert wird.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Integration der Thematik \"häusliche Gewalt\" in die Aus- und Weiterbildung von Gesundheitsfachpersonen"}],"title":"Integration der Thematik \"häusliche Gewalt\" in die Aus- und Weiterbildung von Gesundheitsfachpersonen"}