{"id":20144223,"updated":"2023-07-28T06:20:53Z","additionalIndexing":"48","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3027,"gender":"m","id":4122,"name":"Schläfli Urs","officialDenomination":"Schläfli"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-12-12T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4916"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-03-20T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2015-02-11T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1418338800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1426806000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3027,"gender":"m","id":4122,"name":"Schläfli Urs","officialDenomination":"Schläfli"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion CE","code":"M-E","id":3,"name":"Fraktion CVP-EVP"},"type":"author"}],"shortId":"14.4223","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Drohnen erfreuen sich zunehmend grosser Beliebtheit. Die gemachten Fotos und Filmaufnahmen eröffnen eine interessante und spektakuläre Perspektive von Ereignissen und Anlässen. Auch können Drohnen bei Vermessungsarbeiten, beim Erstellen von Landschaftsbildern und bei anderen Aufgaben hilfreich eingesetzt werden. Dies ist zweifellos eine sinnvolle Nutzung dieser Technologie. <\/p><p>Dennoch stellt sich die Frage nach der Sicherheit und Haftung, insbesondere bei Überflügen von grossen Menschenmassen. Diese Flugobjekte können durchaus mehrere Kilogramm schwer sein und aus grosser Höhe schwere Verletzungen verursachen. Die Folgekosten von solchen Unfällen können durchaus beträchtlich sein. Der Verursacher (ohne Privathaftpflichtversicherung) wäre wohl in vielen Fällen nicht in der Lage, diese Kosten vollumfänglich zu begleichen. Das Opfer hätte ein zweites Mal das Nachsehen. Die am 1. August 2014 eingeführte Bewilligungspflicht für solche Überflüge ist deshalb zu begrüssen.<\/p><p>Ein zusätzlicher Aspekt dieser Drohnenflüge ist das Eindringen in die Privatsphäre. Jeder Besitzer eines solchen Gerätes ist heute in der Lage, über fremde Grundstücke zu fliegen und Fotos oder sogar Filme zu drehen. In den meisten Fällen wird dieses Eindringen unbewusst gemacht und auch nicht missbraucht. Dennoch besteht hier Klärungsbedarf, um Missbräuche zu verhindern.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Vom 1. August 2014 bis Ende Dezember 2014 stellte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) drei Bewilligungen für Drohnenflüge über Menschenansammlungen aus. Bei allen Bewilligungen wurde die Drohne jeweils mit einem Seil gesichert, um zu verhindern, dass sie bei einer Fehlfunktion in die Menschenansammlung stürzt.<\/p><p>2. Die Bewilligungskriterien sind in erster Linie darauf ausgerichtet, die Gefährdung Dritter zu vermeiden. So muss sichergestellt sein, dass bei einem technischen Defekt ein unkontrollierter Absturz und damit eine Gefährdung von Personen ausgeschlossen sind. Dies gilt auch bei einem allfälligen Kontaktverlust mit der Fernsteuerung; auch für diesen Fall ist die Sicherheit von Dritten am Boden und in der Luft jederzeit zu gewährleisten. Die heute auf dem Markt erhältlichen Systeme erfüllen diese Anforderung nicht oder nur ungenügend, sodass sie für den Betrieb über Menschenansammlungen in aller Regel nicht infrage kommen.<\/p><p>3. Das Luftfahrtgesetz (LFG) sieht in den Artikeln 64ff. eine Kausalhaftung des Luftfahrzeughalters vor. Demnach haftet dieser für Schäden, die beim Betrieb des Luftfahrzeugs einer Person oder Sache zugefügt werden. Ein Verschulden muss dem Halter einer Drohne oder eines Modellflugzeugs nicht nachgewiesen werden. Eine Haftung kann sich auch aus allgemeinen Regeln ergeben, wenn eine Person durch die Verwendung einer Drohne bzw. eines Modellflugzeugs schuldhaft einen Schaden verursacht. Weitere Beteiligte (insb. Gehilfen und Anstifter) haften nach den allgemeinen Bestimmungen des Obligationenrechts.<\/p><p>Ferner sieht das Luftfahrtrecht in Artikel 70 LFG eine Versicherungspflicht für Haftpflichtansprüche vor. Halter von Drohnen und Modellflugzeugen mit einem Gewicht von 0,5 Kilogramm und mehr haben nach Artikel 20 der Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK) eine Garantiesumme in der Höhe von mindestens einer Million Franken sicherzustellen.<\/p><p>4. Im Rahmen der laufenden Arbeiten des EJPD zur Revision des Datenschutzgesetzes (DSG) werden die Risiken der technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen für die Privatsphäre, wie sie unter anderem auch der zunehmende Einsatz von Drohnen mit Kameras darstellen kann, untersucht und gesetzgeberische Handlungsmöglichkeiten zur Stärkung des Datenschutzrechts geprüft. Der Bundesrat wird sich in nächster Zeit zum weiteren Vorgehen betreffend eine allfällige Revision des DSG aussprechen.<\/p><p>5. Bereits heute werden Modellluftfahrzeuge für den Betrieb ausser Sichtweite oder weniger als 100 Meter von Menschenansammlungen entfernt vom Bazl erst zugelassen, nachdem das Amt die betreffende Drohne überprüft hat. Die Drohnen erhalten eine Kennzeichnung, mittels derer sie identifiziert werden können. Ob eine Eintragung dieser Drohnen in das Luftfahrzeugregister möglich ist, wird zurzeit geprüft. Auf europäischer Ebene werden darüber hinaus Überlegungen angestellt, ob es insbesondere mit Blick auf den Persönlichkeitsschutz sinnvoll wäre, für Drohnen weiter gehende Regeln aufzustellen. Infrage käme unter anderem eine Pflicht zum Einbau von elektronischen Chips, die eine Identifikation ermöglichen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Wie oft wurden Bewilligungen für private Drohnenflüge über Menschenmassen seit dem 1. August 2014 (bewilligungspflichtig) erteilt?<\/p><p>2. Welches sind die Ausschlusskriterien für solche Bewilligungen?<\/p><p>3. Wie ist die Haftungsfrage für durch Drohnen verursachte Schäden geregelt?<\/p><p>4. Sind Massnahmen zum Schutz der Privatsphäre geplant?<\/p><p>5. Wie beurteilt er eine Registrierungspflicht für solche Flugobjekte (z. B. ab einer bestimmten Grösse)?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Private Drohnenflüge und ihre Folgen"}],"title":"Private Drohnenflüge und ihre Folgen"}