{"id":20144259,"updated":"2023-07-28T06:31:37Z","additionalIndexing":"08;09;1236","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-12-12T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4916"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-03-20T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-12-16T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2015-02-18T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1418338800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1481756400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":3003,"gender":"m","id":4093,"name":"Glättli Balthasar","officialDenomination":"Glättli"},"type":"speaker"}],"shortId":"14.4259","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bundesrat hat zur Kenntnis genommen, dass das Intelligence Committee des US-Senates einen Bericht über die Foltermethoden der CIA verfasst hat, und erinnert daran, dass er jede Form von Folter in aller Schärfe verurteilt. Seiner Meinung nach hat das amerikanische Parlament mit der Veröffentlichung dieses Berichtes Offenheit bewiesen und gezeigt, dass es bereit ist, die Modalitäten zur Unterbindung solcher Methoden zu definieren. Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass die Bundesverwaltung in der Regel keine Listen nach Staatengruppen aufstellt. Es gibt daher auch keine Liste der Staaten, die Folter anwenden.<\/p><p>2. Die Beziehungen zwischen der Schweiz und den USA sind eng und vielfältig. Sie beruhen auf gemeinsamen Werten, die es der Schweiz erlauben, heikle Fragen offen anzusprechen. So hat das EDA beschlossen, das Thema künftig in den bilateralen Dialog aufzunehmen.<\/p><p>3. Die Bekämpfung von Folter gehört zu den Prioritäten der Schweizer Menschenrechtspolitik. Ausserdem engagiert sich die Schweiz bei allen Gesprächspartnern - auch bei den USA - für eine Stärkung des einschlägigen internationalen Rechtsrahmens sowie für die bessere Einhaltung der internationalen Verpflichtungen der Staaten in Bezug auf das Verbot von Folter und anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlungen und Strafen. Die Schweiz verfolgt auch die Arbeit der Vertragsorgane des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (SR 0.105).<\/p><p>4. Die Schweiz kommt ihren internationalen Verpflichtungen nach, insbesondere denjenigen im Zusammenhang mit dem Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe. Dabei geht die Schweiz davon aus, dass Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen jederzeit und unter allen Umständen sowohl durch das Völkergewohnheitsrecht als auch durch internationale Übereinkommen wie die Uno-Konvention gegen Folter (SR 0.105) und weitere universelle Rechtsquellen wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 (Art. 5) absolut verboten und universell verpönt sind. Der Bundesrat erinnert daran, dass die Ermittlung und Verfolgung der Personen, die für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen oder Strafen verantwortlich sind, hauptsächlich in der Verantwortung der nationalen Behörden der USA liegt. In der Schweiz sind die unabhängigen Strafverfolgungsbehörden dafür zuständig, allfällige Massnahmen zu ergreifen.<\/p><p>5. Das Abkommen zwischen dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement und dem Justizdepartement der Vereinigten Staaten von Amerika über den Einsatz von gemeinsamen Ermittlungsgruppen zur Bekämpfung des Terrorismus und dessen Finanzierung (SR 0.360.336.1, Operative Working Arrangement, OWA) kommt bei der gerichtspolizeilichen Zusammenarbeit zum Zweck der Strafverfolgung im Bereich der Strafverfolgung terroristischer Aktivitäten zur Anwendung. Es sieht zudem den Einsatz in gemeinsamen Ermittlungsgruppen vor, soweit in beiden Ländern Ermittlungs- und\/oder Strafverfahren zur Bekämpfung des Terrorismus und dessen Finanzierung hängig sind. Grundsatz des OWA ist die strikte Einhaltung der Rechtshilfevorschriften, d. h., das Abkommen verhindert jegliche Umgehung des Rechtshilfeweges und garantiert somit den Rechtsschutz der Betroffenen. Der Bericht des Intelligence Committee des US-Senates stellt für die Anwendung des OWA durch die Schweiz keinen Hinderungsgrund dar. Die Schweiz würde keine Zusammenarbeit im Rahmen des OWA leisten, wenn Gründe für die Annahme bestehen, dass die Zusammenarbeit, namentlich der Informationsaustausch, im Einzelfall den allgemeinen Grundsätzen des schweizerischen Rechts und ihren internationalen Verpflichtungen zum Schutze der Menschenrechte widersprechen würde.<\/p><p>Die Kündigung würde nicht nur schweizerischen Interessen widersprechen, sondern auch ein falsches Signal an die amerikanischen Behörden senden, mit welchen die schweizerischen Behörden im gerichtspolizeilichen und justiziellen Rahmen regelmässig und effizient zusammenarbeiten.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bericht des US-Senates über die Foltermethoden der CIA erschüttert die Weltöffentlichkeit. Der Uno-Sonderberichterstatter zu Antiterrormassnahmen und Menschenrechten fordert strafrechtliche Verfolgung amerikanischer Regierungsvertreter, die Folter als Teil der nationalen Sicherheitspolitik autorisiert und eingeführt haben. Dies veranlasst uns zu folgenden Fragen an den Bundesrat:<\/p><p>1. Wie beurteilt er den Senatsbericht zu den Foltermethoden der CIA? Geht er auch davon aus, dass die USA damit in die Liste der Folterstaaten einzureihen sind?<\/p><p>2. Welche Auswirkungen hat dieser Bericht auf die Beziehungen der Schweiz zu den USA? Hat er gegenüber den zuständigen amerikanischen Regierungsstellen auf den Bericht reagiert und die krasse Menschenrechtsverletzung angemahnt?<\/p><p>3. Was unternimmt er innerhalb der zuständigen Gremien der Uno und in den bilateralen Beziehungen mit den USA, um die sofortige Einstellung jeglicher Folter in den USA zu erwirken?<\/p><p>4. Die Schweiz ist als Unterzeichnerin der Antifolterkonvention zur strafrechtlichen Verfolgung der verantwortlichen Offiziellen verpflichtet, wenn diese in den USA weiterhin straflos bleiben. Es ist davon auszugehen, dass in den USA auch fürderhin keine Strafverfolgung an die Hand genommen wird. Ist er bereit, auf Ersuchen hin nötigenfalls die Genehmigung zur Strafverfolgung auch von verantwortlichen US-Regierungsmitgliedern und CIA-Zuständigen zu erteilen?<\/p><p>5. Ist er nicht auch der Ansicht, dass nunmehr endgültig der Zeitpunkt gekommen ist, das OWA mit den USA zu kündigen, sind doch die USA nicht der geeignete Partner in der Terrorismusbekämpfung?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Konsequenzen aus dem Bericht des US-Senates bezüglich CIA-Foltermethoden"}],"title":"Konsequenzen aus dem Bericht des US-Senates bezüglich CIA-Foltermethoden"}