﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20144279</id><updated>2023-07-28T06:07:14Z</updated><additionalIndexing>2841</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2143</code><gender>m</gender><id>172</id><name>Rechsteiner Paul</name><officialDenomination>Rechsteiner Paul</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2014-12-12T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4916</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2015-03-11T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2015-02-11T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2014-12-12T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-03-11T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2143</code><gender>m</gender><id>172</id><name>Rechsteiner Paul</name><officialDenomination>Rechsteiner Paul</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>14.4279</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Bei kollektiven Taggeldversicherungen, die dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) unterstehen, sind die Vertragsparteien (Versicherer und Arbeitgeber) in der Vertragsgestaltung und namentlich bei der Vereinbarung des Deckungsumfangs frei. So können sie vereinbaren, dass die Leistungen mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingestellt werden. Eine derartige Deckungsform ist preisgünstiger für den Arbeitgeber, schwächt aber die Stellung des Arbeitnehmers, sofern dieser erkrankt und die Stelle verliert. Artikel 100 Absatz 2 VVG gewährt Personen, die so aus dem Kreis einer kollektiven Lohnausfallversicherung ausscheiden, einen Anspruch auf den Abschluss einer Einzeltaggeldversicherung. Dadurch entsteht für die Versicherer eine Aufnahmepflicht. Gleichzeitig müssen sie aber im Zusammenhang mit der Wahrung ihrer Solvenz sicherstellen, dass die Prämien den Schadenaufwand decken können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im eingangs beschriebenen Fall entsteht eine Leistungslücke, die nur durch den Übertritt in eine Einzeltaggeldversicherung geschlossen werden kann. Da die Taggelder ab der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht vorfinanziert sind, gehen diese zulasten der neu abzuschliessenden Einzeltaggeldversicherung. Dies verursacht die hohen Prämien bei den Einzeltaggeldversicherten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist sich der Problematik bewusst. Deshalb wird er im Rahmen der Revision des VVG das Anliegen aufnehmen und prüfen. Gerade im vorliegenden Bereich muss aber berücksichtigt werden, dass eine Massnahme nur dann sinnvoll und zweckmässig ist, soweit sie nicht darin mündet, dass die Arbeitgeber oder gar die Versicherer generell vom Abschluss kollektiver Taggeldversicherungen absehen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Wer im Rahmen einer kollektiven Versicherung für Krankentaggelder versichert ist, muss nach heutiger Praxis damit rechnen, diesen Versicherungsschutz vor Ausschöpfung der vertraglich zugesicherten Dauer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu verlieren, obschon das versicherte Risiko (Krankheit) andauert. Der Grund dafür sind exzessive und untragbare Prämiensprünge beim Übertritt in die Einzelversicherung, weil die Versicherer derzeit für die Prämienberechnung aus den aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen Kranken eine besondere Gruppe bilden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich frage den Bundesrat:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Ist ihm dieses Problem aus der Aufsicht bekannt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist er bereit, innert nützlicher Frist für die Beseitigung dieses Missstands zu sorgen, z. B. mittels Durchsetzung des elementaren Versicherungsprinzips, dass das einmal eingetretene Risiko im Rahmen der vertraglich zugesicherten Leistungsdauer unabhängig von der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu den bisherigen Konditionen versichert bleiben muss?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Missstände bei der Krankentaggeldversicherung</value></text></texts><title>Missstände bei der Krankentaggeldversicherung</title></affair>