{"id":20144280,"updated":"2023-07-28T06:04:24Z","additionalIndexing":"10;15;44;2811","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2061,"gender":"f","id":466,"name":"Fetz Anita","officialDenomination":"Fetz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2014-12-12T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4916"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2015-03-19T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2015-02-25T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1418338800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1426719600000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2061,"gender":"f","id":466,"name":"Fetz Anita","officialDenomination":"Fetz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"14.4280","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>In einem einzigen Bereich steuert die Schweiz schon heute die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente, wie es die Verfassungsbestimmung \"Steuerung der Zuwanderung\" fordert: bei den Drittstaatenkontingenten, die auf Gesuch des Arbeitgebers, ausreichender Existenzgrundlage und damit verbunden auch Integrationsfähigkeit beruhen. Ausgerechnet in diesem Bereich, der den kleinsten Anteil der Arbeitskräfte-Zuwanderung ausmacht, zieht der Bundesrat bei erstschlechtester Gelegenheit die Schraube kräftig an. Und das, obwohl in diesem Bereich schon heute der Inländervorrang gilt, die weltweit gesuchten und begehrten Fachkräfte im Inland also gar nicht zu finden sind. In einem Wort: Mit diesem Entscheid verschärft der Bundesrat den Fachkräftemangel, noch bevor er wirksame Mittel dagegen beschlossen hat und damit auch, bevor es Ergebnisse dieser Schritte geben kann. Insofern mutet auch das bundesrätliche Argument seltsam an, dies sei als Anreiz für Unternehmen zu verstehen, \"das im Inland vorhandene Arbeitskräftepotenzial noch effektiver\" auszuschöpfen und zu fördern, und zwar binnen kurzer Frist: Wären international gesuchte und begehrte Arbeitskräfte innert Wochen und Monaten auszubilden, bräuchten wir in der Schweiz keine mehrjährigen Ausbildungsgänge mehr.<\/p><p>Leidtragende werden in erster Linie Unternehmen in Kantonen sein, die bisher schon besonders auf solche spezialisierten Kräfte angewiesen waren. Dies ist auch aus föderaler Sicht angesichts des Umstands besonders stossend, dass die 26 Kantone von dieser bundesrätlichen Bestimmung völlig unterschiedlich betroffen sein werden. Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, volle Transparenz über die betroffenen Branchen und Kantone in den letzten vier Jahren herzustellen, aufgeschlüsselt nach den einzelnen 26 Kantonen, den ihnen zugewiesenen Drittstaatenkontingenten, deren Ausschöpfung, ihrer Anrufung der Bundesreserve sowie ihren betroffenen Branchen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Arbeitgeber, die eine Fachkraft aus Drittstaaten anstellen wollen, müssen nach geltendem Recht bei den kantonalen Behörden ein Gesuch einreichen und den Nachweis erbringen, dass die Zulassungsvoraussetzungen (namentlich des Inländer- und EU-\/Efta-Vorrangs, der orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie der persönlichen Voraussetzungen) erfüllt sind. Von daher ist der Aufwand grösser als für die Anstellung eines EU-\/Efta-Staatsangehörigen, welcher im Rahmen der Personenfreizügigkeit gemäss Freizügigkeitsabkommen bzw. Efta-Übereinkommen einen erleichterten Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt erhält.<\/p><p>2.\/3. In den letzten Jahren hat jeweils etwa die Hälfte der Kantone ihre Drittstaatenkontingente ausgeschöpft und war folglich auf Einheiten aus der Bundesreserve angewiesen. Dies war insbesondere in den Kantonen mit einer international ausgerichteten Wirtschaft (beispielsweise Zürich, Waadt und Basel-Stadt) der Fall. Insgesamt lag die Ausschöpfung der Kontingente für Drittstaatenangehörige (Kurzaufenthalts- und Aufenthaltsbewilligungen) von 2011 bis 2013 zwischen 88 und 92 Prozent.<\/p><p>4. Bei der Zuteilung von Kontingentseinheiten aus der Bundesreserve trägt der Bund dem gesamtwirtschaftlichen Bedarf der verschiedenen Kantone und Wirtschaftsbranchen Rechnung. Der Bund wird auch 2015 Kontingente aus seiner Reserve für wichtige Interessen in den Kantonen zuteilen können.<\/p><p>5. Für die Nachfrage in den einzelnen Kantonen ist die jeweilige regionale Wirtschaftsstruktur massgebend. Diese unterscheidet sich von Kanton zu Kanton. Gesamtschweizerisch werden am meisten Kontingente von Unternehmen der Informatikbranche, der Chemie- und Pharmaindustrie, der Unternehmensberatung, der Maschinen- und Elektroindustrie sowie der Nahrungsmittelindustrie nachgefragt.<\/p><p>6. Das heutige System mit der flexibel einsetzbaren Bundesreserve erlaubte in den vergangenen Jahren eine bedarfsgerechte Abdeckung der kantonalen und internationalen Bedürfnisse. Ein einzig auf die Wirtschaftskraft ausgerichteter Indikator würde Kantone benachteiligen, die eine Wirtschaftsstruktur aufweisen, die zwar vergleichsweise weniger Wertschöpfung erzielt, für die kantonale Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung dennoch entscheidend ist.<\/p><p>7. Aufgrund der geteilten Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen kann der Bundesrat die Resultate nicht vorwegnehmen. Die einzelnen Kantone werden nach den eigenen Bedürfnissen eine Priorisierung vornehmen.<\/p><p>8. Das Ziel, das im Inland vorhandene Arbeitskräftepotenzial auszuschöpfen und zu fördern, besteht seit Längerem. Im Rahmen der bereits 2011 lancierten Fachkräfteinitiative sind Bund und Kantone sowie die Akteure der Wirtschaft aufgefordert, mit Massnahmen im Bereich der Nachhol- sowie Aus- und Weiterbildung, mittels der verbesserten Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie der Schaffung guter Bedingungen zur Erwerbstätigkeit für ältere Arbeitnehmende das inländische Potenzial zu fördern. Der Entscheid des Bundesrates vom 28. November 2014 setzt in diesem Kontext einen zusätzlichen Anreiz zur verbesserten Ausschöpfung und Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials.<\/p><p>9. Ausgehend vom Wortlaut von Artikel 121a Absätze 2 und 3 der Bundesverfassung (Mehrzahl: \"Höchstzahlen und Kontingente\") können pro Jahr mehrere Höchstzahlen und Kontingente festgelegt werden. Im Vernehmlassungsentwurf des Bundesrates zur Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung ist denn auch vorgesehen, dass eine Anpassung jederzeit möglich ist.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die folgenden Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Welches sind Aufwand und Voraussetzungen für Schweizer Unternehmen, wenn sie Personen aus Drittstaaten kurz- oder längerfristig anstellen wollen? Ist dieser Aufwand kleiner oder grösser als bei Anstellung von Inländern oder Inländerinnen oder EU-\/Efta-Angehörigen aus dem Ausland?<\/p><p>2. Wie haben die einzelnen 26 Kantone in den Jahren 2011 bis 2014 ihre Drittstaatenkontingente im Sinn der Anhänge 1 Ziffer 1 Buchstabe a und 2 Ziffer 1 Buchstabe a VZAE ausgeschöpft?<\/p><p>3. Wie haben die einzelnen 26 Kantone in den Jahren 2011 bis 2014 die Bundesreserve im Sinn der Anhänge 1 Ziffer 1 Buchstabe b und 2 Ziffer 1 Buchstabe b VZAE ausgeschöpft?<\/p><p>4. Ist er bereit, bei der Zuteilung der Bundesreserve den Verhältnissen nach den Fragen 1 bis 3 Rechnung zu tragen?<\/p><p>5. Weiss er aus den einzelnen 26 Kantonen, welche Branchen besonders auf Drittstaatenkontingente angewiesen sind? Welche?<\/p><p>6. Wie sähen die Zahlen der Antworten auf die Fragen 1 bis 3 aus, wenn die Kontingente nicht nach Stellenzahlen den Kantonen zugewiesen würden, sondern nach Wirtschaftskraft?<\/p><p>7. Welche Branchen der einzelnen 26 Kantone werden aufgrund der Zahlen nach den Fragen 1 bis 3 aller Voraussicht nach übermässig von der Reduktion der Kontingente betroffen sein?<\/p><p>8. Mit der Reduktion der Drittstaaten-B- und -L-Bewilligungen um über ein Viertel bzw. um ein Fünftel per 1. Januar 2015 will der Bundesrat gemäss seinem Entscheid vom 28. November 2014 und in eigenen Worten \"auch einen Anreiz für Schweizer Unternehmen setzen, dass sie das im Inland vorhandene Arbeitskräftepotenzial noch effektiver ausschöpfen und fördern\". Wie stellt sich der Bundesrat eine Anreizwirkung zu solcher Ausschöpfung und Förderung binnen weniger Wochen und Monaten ganz konkret vor - und mit welchen Folgen für unser System der nicht mehrwöchigen, sondern mehrjährigen Berufsbildung? <\/p><p>9. Wie interpretiert er derzeit den Begriff \"jährliche\" Höchstzahlen und Kontingente in der Verfassungsbestimmung Artikel 121a in einer Planwirtschaft und wie in unserer Marktwirtschaft? Schliesst der Begriff für den Bundesrat notwendigerweise aus, unterjährig flexibel zu reagieren?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Drittstaatenkontingente. Planwirtschaftliche Kürzungen oder Marktwirtschaft?"}],"title":"Drittstaatenkontingente. Planwirtschaftliche Kürzungen oder Marktwirtschaft?"}