﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20144283</id><updated>2023-07-28T06:03:34Z</updated><additionalIndexing>15;44</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2624</code><gender>m</gender><id>1134</id><name>Recordon Luc</name><officialDenomination>Recordon</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2014-12-12T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4916</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2015-03-19T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2015-02-25T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2014-12-12T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-03-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2624</code><gender>m</gender><id>1134</id><name>Recordon Luc</name><officialDenomination>Recordon</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>14.4283</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Nicht selten bieten Detailhändler im Rahmen eines Franchisevertrags ihren Kundinnen und Kunden Leistungen einer bekannten und angesehenen Firma an. Nun kommt es relativ häufig vor, dass solche Franchisenehmer es mit der Einhaltung der Bestimmungen der Arbeitsgesetzgebung nicht allzu genau nehmen, insbesondere was die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstarbeitszeiten betrifft. Der Franchisegeber befindet sich in einem solchen Fall indirekt im Vorteil, trägt eine solche Ausgangslage doch dazu bei, dass sein Vertragspartner in der Lage sein wird, die vereinbarten Gebühren zu zahlen - oder sogar höhere Gebühren, da die Gewinne des Franchisenehmers aufgrund der erwähnten Nichteinhaltung von Bestimmungen des Arbeitsgesetzes höher ausfallen. Angesichts dieser Tatsache erscheint es gerechtfertigt, den Franchisegeber zu Massnahmen zu verpflichten, die darin bestehen, vom Franchisenehmer die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen zu verlangen, oder stattdessen vorzusehen, dass beide Vertragspartner bei Verstössen solidarisch haften. Mindestens aber erscheint eine subsidiäre Haftung gerechtfertigt.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die betreffenden Detailhändler unterliegen grundsätzlich den zwingenden Bestimmungen des Arbeitsrechts, und sie sind für die Einhaltung dieser Vorgaben verantwortlich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Hinsichtlich der Vorgaben des Arbeitsgesetzes (ArG), d. h. im Hinblick auf die Bestimmungen zum Gesundheitsschutz und zur Arbeits- und Ruhezeit, ist allerdings folgende Besonderheit zu beachten: Wird der Betrieb im Rahmen eines Franchiseverhältnisses geführt, ist zu berücksichtigen, welcher unternehmerische Handlungsspielraum für den Franchisenehmer besteht. Wird dem Betreiber praktisch kein unternehmerischer Handlungsspielraum belassen, führt er aus der Perspektive des ArG keinen unabhängigen Betrieb. Er kann sich dann auch nicht auf die Ausnahme von Artikel 4 ArG berufen, wonach das Arbeitsgesetz auf Familienbetriebe nicht anwendbar ist. In solchen Fällen geht man zudem von einem Arbeitsverhältnis zwischen Betreiber und Franchisegeber aus, und Letzterer gilt als Arbeitgeber im Sinne des ArG (vgl. dazu im Einzelnen die Wegleitung des Staatssekretariates für Wirtschaft zum Arbeitsgesetz und zu den Verordnungen 1 und 2, 001-1). Soweit der Franchisegeber also die Arbeitsbedingungen bestimmt, ist er auch für die Einhaltung des ArG verantwortlich. Der Franchisegeber untersteht damit nicht einer solidarischen oder subsidiären, sondern - sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen - einer alternativen Haftung für die Einhaltung der Bestimmungen des ArG. In den übrigen Fällen, d. h., wenn der Franchisenehmer über einen unternehmerischen Handlungsspielraum verfügt, gilt er selber und nicht der Franchisegeber als Arbeitgeber im Sinne des ArG und muss entsprechend für dessen Einhaltung sorgen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese Rechtslage erscheint sachgerecht; der Bundesrat sieht deshalb zurzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Untersteht bei Franchiseverträgen der Franchisegeber einer - solidarischen oder subsidiären - Haftung für die Einhaltung der Bestimmungen der Arbeitsgesetzgebung durch den Franchisenehmer?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wenn nein, wäre es nicht angebracht, eine dahingehende Bestimmung einzuführen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Solidarische oder subsidiäre Haftung des Franchisegebers für die Einhaltung des Arbeitsgesetzes durch den Franchisenehmer</value></text></texts><title>Solidarische oder subsidiäre Haftung des Franchisegebers für die Einhaltung des Arbeitsgesetzes durch den Franchisenehmer</title></affair>