﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20144286</id><updated>2025-06-24T23:57:32Z</updated><additionalIndexing>52;15</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Po.</abbreviation><id>6</id><name>Postulat</name></affairType><author><councillor><code>2573</code><gender>f</gender><id>823</id><name>Bruderer Wyss Pascale</name><officialDenomination>Bruderer Wyss</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2014-12-12T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4916</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2015-03-17T00:00:00Z</date><text>Annahme</text><type>20</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2019-06-06T00:00:00Z</date><text>Abschreibung</text><type>15</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council i:nil="true" /><date>2019-06-06T00:00:00Z</date><text>Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 19.006.</text><type>0</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>+</code><date>2015-02-11T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2014-12-12T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2015-03-17T00:00:00</date><id>26</id><name>Angenommen</name></state><state><date>2019-06-06T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><handling><date>2015-03-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>49</legislativePeriod><session>4917</session></handling><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2501</code><gender>m</gender><id>477</id><name>Janiak Claude</name><officialDenomination>Janiak</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2546</code><gender>m</gender><id>525</id><name>Zanetti Roberto</name><officialDenomination>Zanetti Roberto</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2061</code><gender>f</gender><id>466</id><name>Fetz Anita</name><officialDenomination>Fetz</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2405</code><gender>f</gender><id>341</id><name>Maury Pasquier Liliane</name><officialDenomination>Maury Pasquier</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2573</code><gender>f</gender><id>823</id><name>Bruderer Wyss Pascale</name><officialDenomination>Bruderer Wyss</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>14.4286</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;In den vergangenen Jahren sind die Verkäufe an Textilien mit im Ausland produziertem Pelzbesatz erheblich gestiegen. Gleichzeitig ist bekannt, dass eine grosse Mehrheit der Bevölkerung tierquälerische Jagd- und Tötungsmethoden und die industrielle Produktion von Pelzerzeugnissen, welche den verfassungsmässig geschützten Tierschutzprinzipien der Schweizer Gesetzgebung diametral widersprechen, klar ablehnt. 2009 hat das Parlament denn auch einer Deklarationspflicht für Pelzprodukte zugestimmt, die mehr Transparenz bieten und insbesondere der tierquälerischen Pelzproduktion entgegenwirken sollte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wie verschiedene Stichproben von Medien und Tierschutzorganisationen sowie auch die Kontrollen des zuständigen Bundesamtes zeigen, verfehlt die am 1. März 2013 in Kraft getretene Deklarationspflicht ihr Ziel klar und deutlich. So hält ein diesbezüglicher Bericht des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen vom 11. September 2014 erhebliche Mängel in der Verordnungsumsetzung fest. Bei 41 von 48 Verkaufsstellen, die Pelz anbieten, erfolgten Beanstandungen wegen fehlender, unvollständiger oder falscher Deklaration.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine Vollzugsverbesserung ist angesichts der geringen Sanktionsandrohungen der Deklarationsverordnung nur in gewissem Umfang möglich. Zudem bietet die Deklaration auch bei korrekter Umsetzung kaum Transparenz. So dürfen aufmerksame Kundinnen und Kunden guten Gewissens annehmen, dass "Rudelhaltung" eine artgerechte Haltungsform meint, obschon diese Bezeichnung auch auf zwei Nerze (natürlicherweise Einzelgänger) in Käfighaltung mit Gitterboden zutrifft. Nicht zuletzt zeigen die genannten Stichproben, dass kritische Käuferinnen und Käufer auf Nachfrage häufig inkompetente und teils gar irreführende Angaben erhalten. Die Resultate machen deutlich, dass die eingeführte Deklarationspflicht weder die für Konsumentinnen und Konsumenten benötigte Transparenz liefert noch wesentlich dazu beitragen wird, der tierquälerischen Pelzproduktion Einhalt zu gebieten. Die Deklarationspflicht kann nicht verhindern, dass tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte weiterhin eingeführt und verkauft werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, wirksame Alternativen zur Deklarationspflicht für Pelzprodukte zu prüfen. Namentlich soll dabei ein Verbot des Inverkehrbringens für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte geprüft werden. Bei der Abwägung der Vor- und Nachteile eines solchen Verbots sollen auch mögliche positive Auswirkungen auf die Förderung einheimischer Ressourcen (z. B. aus der Jagd) gewichtet werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Schweiz kennt schon heute ein Einfuhrverbot für Hunde- und Katzenfelle (Art. 14 Abs. 2 TSchG). In Bezug auf Robbenfellprodukte hat die WTO zudem im Frühjahr 2014 anerkannt, dass ein von der Europäischen Union verabschiedetes Verbot des Inverkehrbringens mit den internationalen Verpflichtungen (WTO-Regeln) vereinbar ist. Dasselbe gilt für tierquälerisch gewonnene Pelze von anderen Tierarten. Einem Verbot des Inverkehrbringens tierquälerisch erzeugter Pelzprodukte steht daher völkerrechtlich nichts entgegen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat verurteilt die tierquälerische Pelzproduktion. In Erfüllung der 2009 vom Parlament überwiesenen Motion Moser 08.3675, "Deklarationspflicht für Pelze", und gestützt auf das Konsumenteninformationsgesetz vom 5. Oktober 1990 (SR 944.0) erliess der Bundesrat am 7. Dezember 2012 die Pelzdeklarationsverordnung (SR 944.022). Die darin vorgesehenen Deklarationspflichten über Tierart, Herkunft und Gewinnungsart von Pelzprodukten sollen das Bewusstsein der Konsumentinnen und Konsumenten stärken und ihnen die Möglichkeit geben, sich gut informiert für oder gegen bestimmte Pelzprodukte entscheiden zu können. Dies wird mit der Zeit die Nachfrage auf dem Schweizer Markt beeinflussen und dürfte sich mittelfristig auch auf den Import von Pelzprodukten auswirken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Pelzdeklarationsverordnung trat am 1. März 2013 in Kraft, sah jedoch eine Übergangsfrist bis zum 28. Februar 2014 vor. Die Einhaltung der Deklarationsvorschriften wird folglich erst seit März 2014 kontrolliert. Die bisherigen Resultate der Kontrollen durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zeigen, dass noch Lücken bei der Umsetzung bestehen. Sie zeigen jedoch auch, dass die Sensibilisierung schon fortgeschritten ist und die Mängel in der Regel nicht fundamentaler Art sind. Eine umfassende und fundierte Beurteilung der Wirkung der Verordnung ist zum heutigen Zeitpunkt jedoch noch nicht möglich. Eine aussagekräftige Beurteilung ist frühestens nach drei Jahren Erfahrungen mit der Kontrolle der Einhaltung der Deklarationsvorschriften möglich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Rahmen der Anfang 2017 vorgesehenen Evaluation soll auch auf Alternativen zur Deklarationspflicht eingegangen werden. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass Importrestriktionen dem internationalen Recht, insbesondere den Prinzipien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (Gatt; SR 0.632.21), standhalten müssen. In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, das Postulat entgegenzunehmen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, Alternativen zur Deklarationspflicht für Pelzprodukte zu prüfen, damit der Einfuhr und dem Verkauf von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten Einhalt geboten werden kann. Namentlich soll dabei ein Verbot des Inverkehrbringens für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte geprüft und sollen dessen Vor- und Nachteile aufgezeigt werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Einfuhr und Verkauf von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten verhindern</value></text></texts><title>Einfuhr und Verkauf von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten verhindern</title></affair>