{"id":20144297,"updated":"2023-07-28T06:18:45Z","additionalIndexing":"15;24;04","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2788,"gender":"m","id":4079,"name":"Derder Fathi","officialDenomination":"Derder"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-12-12T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4916"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-03-20T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2015-02-11T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1418338800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1426806000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2788,"gender":"m","id":4079,"name":"Derder Fathi","officialDenomination":"Derder"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"14.4297","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Beschaffungsstellen des Bundes erteilen derjenigen Anbieterin den Zuschlag, die zur Auftragserfüllung geeignet ist, die Verfahrensgrundsätze einhält und deren Angebot sich aufgrund der festgelegten Zuschlagskriterien als das wirtschaftlich günstigste erweist (Art. 21 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen, BöB; SR 172.056.1).<\/p><p>Ein Zuschlagskriterium, das Schweizer Unternehmen oder Schweizer Produkte bevorzugt, verstösst gegen das Gebot der Gleichbehandlung aller in- und ausländischen Anbieterinnen, das im WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 0.632.231.422, Art. III und IV), im bilateralen Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens (SR 0.172.052.68, Art. 6) sowie in den einschlägigen Freihandelsabkommen mit Drittstaaten und entsprechend auch im BöB (Art. 8 Abs. 1 Bst. a, Art. 4 Bst. b) verankert ist.<\/p><p>Im Regelungsbereich des Bundessubmissionsrechts, in welchem die WTO-Normen und die Staatsverträge keine Anwendung finden, müssen Güter und Dienstleistungen nicht ausgeschrieben werden. In diesem Bereich können Aufträge im Einladungsverfahren vergeben werden, sofern sie die massgeblichen Schwellenwerte nicht erreichen (Art. 35 Abs. 3 Bst. g der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen, VöB; SR 172.056.1). Die Auftraggeberin ist dabei frei, wen sie zur Abgabe eines Angebotes einlädt (Art. 35 Abs. 1 VöB). Die Auftraggeberin muss lediglich sicherstellen, dass sie wenigstens drei Angebote einholt, wovon eines von einer ortsfremden Anbieterin stammen soll (Art. 35 Abs. 2 VöB). Ortsfremd bedeutet aber nicht, dass eine ausländische Anbieterin eingeladen werden muss.<\/p><p>Die Leuchtmarker werden von einem Schweizer Unternehmen geliefert, das auf ein in Deutschland hergestelltes Produkt zurückgreift. Leuchtmarker werden derzeit keine in der Schweiz hergestellt. Erst seit Kurzem baut eine Schweizer Unternehmung eine Produktionsstätte im Kanton Tessin auf. Dieser Produktionsaufbau wird vom zuständigen Bundesamt für Bauten und Logistik beobachtet. Bei einer nächsten Evaluation wird diese Unternehmung für die Eingabe eines Angebotes eingeladen.<\/p><p>Das Mobiliarprogramm des Bundes besteht zu 98 Prozent aus Holzmobiliar. Derzeit wird das gesamte Holzmobiliar zu 100 Prozent von Schweizer Unternehmen geliefert und in der Schweiz hergestellt.<\/p><p>Die Mikrofone werden nicht als Einzelprodukte geführt, sondern im Zusammenhang mit kompletten Medieneinrichtungen oder Beschallungsanlagen beschafft. Bei den Lieferanten derartiger Anlagen handelte es sich bisher ausschliesslich um Schweizer Unternehmen.<\/p><p>Was die Informatik betrifft, so wird diese überwiegend im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen beschafft.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die KMU leben von ihren Kundinnen und Kunden. Um die Schweizer Wirtschaft zu unterstützen, sollte der Bund deshalb systematisch Schweizer Produkte und Dienstleistungen einkaufen. Die Bundesverwaltung sollte mit gutem Beispiel vorangehen.<\/p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Bevorzugt die Bundesverwaltung bei ihren Beschaffungen \"Swissmade\"-Produkte? Falls ja, könnte man diese Praxis verallgemeinern? In Tat und Wahrheit scheint man nämlich nicht überall diesem Grundsatz nachzuleben. Könnte man, um ein Beispiel zu nennen, nicht schweizerische Leuchtstifte (Textmarker) einkaufen anstatt deutscher oder österreichischer Fabrikate? Gewiss, das ist nur ein Beispiel, aber es spricht Bände: Ein Fahnenträger von \"Swissmade\" ist nämlich ein Genfer Hersteller von Füllfederhaltern und Farb- und Bleistiften. Aber was finden wir für Leuchtstifte in den Sitzungszimmern des Parlamentsgebäudes? Ausschliesslich deutsche Fabrikate! Findet der Bundesrat dies konsequent?<\/p><p>2. Könnte man dem Bund - und allen bundesnahen Unternehmen - die Weisung erteilen, so weit als möglich stets Schweizer Produkte zu bevorzugen? Seien das nun Leuchtstifte, Mobiliar, Mikrofone oder Software?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Beschaffungspolitik des Bundes. Wie wär's mit einer Bevorzugung von \"Swiss made\"?"}],"title":"Beschaffungspolitik des Bundes. Wie wär's mit einer Bevorzugung von \"Swiss made\"?"}