{"id":20144310,"updated":"2023-07-01T10:13:32Z","additionalIndexing":"0421","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3014,"gender":"f","id":4107,"name":"Amarelle Cesla","officialDenomination":"Amarelle"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-12-12T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4916"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2015-03-20T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"code":"tw","date":"2015-02-13T00:00:00Z","text":"Antwort des Büros"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"Parl","id":1,"name":"Parlament","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1418338800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1426806000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2665,"gender":"m","id":3829,"name":"Tschümperlin Andy","officialDenomination":"Tschümperlin"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2455,"gender":"f","id":405,"name":"Fehr Jacqueline","officialDenomination":"Fehr Jacqueline"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2601,"gender":"f","id":1156,"name":"Heim Bea","officialDenomination":"Heim"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2632,"gender":"m","id":1120,"name":"Sommaruga Carlo","officialDenomination":"Sommaruga Carlo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2436,"gender":"f","id":350,"name":"Bernasconi Maria","officialDenomination":"Bernasconi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2648,"gender":"m","id":1279,"name":"Nordmann Roger","officialDenomination":"Nordmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2666,"gender":"f","id":3830,"name":"Carobbio Guscetti Marina","officialDenomination":"Carobbio Guscetti"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2759,"gender":"m","id":4057,"name":"Wermuth Cédric","officialDenomination":"Wermuth"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3020,"gender":"m","id":4115,"name":"Schwaab Jean Christophe","officialDenomination":"Schwaab"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3026,"gender":"f","id":4121,"name":"Gysi Barbara","officialDenomination":"Gysi Barbara"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3014,"gender":"f","id":4107,"name":"Amarelle Cesla","officialDenomination":"Amarelle"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"14.4310","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die Beratungen aller Kommissionen sind gemäss Artikel 47 des Parlamentsgesetzes (ParlG; SR 171.10) vertraulich. Insbesondere darf nicht bekanntgegeben werden, wer in der Kommissionssitzung wie Stellung genommen und abgestimmt hat. Damit werden die Stellungnahmen unabhängig von ihrem Inhalt für vertraulich erklärt. Mit Artikel 47 ParlG wird der Meinungsbildungsprozess in einem geschützten Rahmen gewährleistet. Vom Sitzungsgeheimnis erfasst werden auch die Unterlagen der Kommissionen (Protokolle, Arbeitspapiere, Gutachten usw.). Informationen, welche bereits vor der Verwendung in der Kommission öffentlich waren, fallen hingegen nicht unter die Vertraulichkeit. Nach Artikel 8 ParlG sind die Ratsmitglieder an das Amtsgeheimnis gebunden, sofern sie aufgrund ihrer amtlichen Tätigkeit von Tatsachen Kenntnis haben, die zur Wahrung überwiegender öffentlicher oder privater Interessen, insbesondere zum Schutz der Persönlichkeit oder aus Rücksicht auf ein hängiges Verfahren, geheim zu halten oder vertraulich sind.<\/p><p>Das Gegenstück zur Vertraulichkeit gemäss Artikel 47 ParlG ist die Informationspflicht der Kommissionen nach Artikel 48 ParlG. Artikel 20 des Geschäftsreglementes des Nationalrates (SR 171.13) präzisiert, dass in der Regel über die wesentlichen Beschlüsse mit dem Stimmenverhältnis sowie über die hauptsächlichen in den Beratungen vertretenen Argumente informiert wird. Und es wird festgehalten, dass die übrigen Kommissionsmitglieder der Information durch die Kommission nicht vorgreifen dürfen.<\/p><p>Nachdem die Kommission informiert hat, darf hingegen jedes Kommissionsmitglied seine in der Kommission gemachten Aussagen in der Öffentlichkeit wiedergeben und auch bereits öffentlich gemachte Informationen verwenden (vgl. beispielsweise Anträge von Kommissionsminderheiten).<\/p><p>2. Das Büro kann diese Frage nicht beantworten, da der Sachverhalt zurzeit nicht geklärt ist (vgl. Ausführungen zu den Fragen 4 und 5).<\/p><p>3. Es ist richtig, dass der Journalist die Parlamentsdienste kontaktiert und die gewünschten Auskünfte zu den rechtlichen Grundlagen der Vertraulichkeit erhalten hat. Er wurde explizit auf die Vertraulichkeit der Kommissionssitzungen gemäss Artikel 47 ParlG aufmerksam gemacht. Zum konkreten Einzelfall hingegen haben sich die Parlamentsdienste nicht geäussert, wie sie dies gegenüber den Medien grundsätzlich nicht tun. Die journalistische Aufarbeitung der von den Parlamentsdiensten erhaltenen Auskünfte im publizierten Artikel war nicht korrekt. Die Parlamentsdienste haben deswegen interveniert, und das entsprechende Medium hat am 16. Dezember 2014 ein Korrigendum publiziert.<\/p><p>4. Das Büro wird in einem ersten Schritt den Sachverhalt klären und dazu Herrn Nationalrat Rime anhören. Im Anschluss an diese Anhörung wird das Büro entscheiden, ob es ein formelles Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung gegen das betroffene Ratsmitglied einleiten will.<\/p><p>5. Qualifiziert das Büro Verfehlungen von Herrn Nationalrat Rime als Amtsgeheimnisverletzung, so kann es eine Disziplinarmassnahme gestützt auf Artikel 13 Absatz 2 ParlG ergreifen. Es kann entweder einen Verweis gegen das Ratsmitglied aussprechen oder das Ratsmitglied bis zu sechs Monaten aus seinen Kommissionen ausschliessen.<\/p><p>Das Ratsmitglied kann beim Rat gemäss Artikel 13 Absatz 3 ParlG Einsprache gegen eine Disziplinarmassnahme erheben. Der Entscheid des Rates ist definitiv.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>In der Zeitschrift \"PME Magazine\" vom 1. Dezember 2014 hat sich Nationalrat Jean-François Rime, Mitglied der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK), Eigentümer der Sagérim SA und Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbandes, wie folgt geäussert: \"Bei gewissen Dossiers sitzen wir in den vordersten Reihen. Wenn mir in der Kommission gewisse Informationen zu Ohren kommen, kommt es vor, dass ich meine Söhne anrufe und ihnen sage, sie sollen schon einmal vorausplanen.\" Dies führte er noch weiter aus, z. B. am 11. Dezember 2014 auf Radio Télévision Suisse: \"Wenn in der Kommission EUTR-Normen zum Holzimport behandelt werden, reden wir darüber ...\" Diese öffentlichen Aussagen sind sehr problematisch. Einerseits, weil ihnen Handlungen zugrunde liegen, die - wie es aussieht - die Sorgfaltspflicht nach Artikel 47 des Parlamentsgesetzes (ParlG) verletzen. Andererseits, weil Herr Rime die Tatsache verharmlost, dass er seinem Unternehmen über die WAK direkt und rasch den Zugang zu Normen ermöglicht. Dadurch ist er gegenüber der Konkurrenz im Vorteil: Er ist schneller wettbewerbsfähig, und er kann gegebenenfalls als Erster Exklusivverträge mit ausländischen Lieferanten abschliessen, die diese Normen schon einhalten.<\/p><p>Deshalb stelle ich dem Ratsbüro folgende Fragen:<\/p><p>1. Wie sind solche Handlungen unter Berücksichtigung von Artikel 47 ParlG einzustufen (\"Die Beratungen der Kommissionen sind vertraulich ...\")?<\/p><p>2. Gibt es einen Unterschied zwischen dem Verhalten von Herrn Rime und dem Anruf von Bundesrätin Elisabeth Kopp an ihren Mann in der Shakarchi-Affäre im Herbst 1989?<\/p><p>3. In der Zeitung \"20 Minutes\" vom 11. Dezember 2014 äussern sich die Parlamentsdienste wie folgt: \"Der SVP-Parlamentarier hat nichts Illegales getan ... Aber Jean-François Rime ist Mitglied der WAK: eines Legislativorgans ... dessen Beratungen nicht vertraulich sind ...\" Stimmt es, dass ein Vertreter der Parlamentsdienste diese Information verbreitet hat? Ist sie unter Berücksichtigung von Artikel 47 ParlG nicht massiv falsch?<\/p><p>4. Beabsichtigt das Ratsbüro, den Inhalt und die Häufigkeit der Informationen, die Herr Rime weitergab, zu untersuchen, insbesondere in den Fällen, in denen er vorhatte, sich damit zeitlich und wirtschaftlich Vorteile zu verschaffen? Nach eigenen Aussagen hat er Zugang zu hilfreichen Informationen, um sein Unternehmen auf neue Anforderungen im Normierungsbereich vorzubereiten.<\/p><p>5. Wenn dem so ist: Was kann das Ratsbüro nach Artikel 13 Absatz 2 ParlG tun?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Weitergabe von Informationen aus parlamentarischen Kommissionen zu wirtschaftlichen Zwecken an Dritte. Pflicht zur Vertraulichkeit und Schutz der Interessen des Parlamentes"}],"title":"Weitergabe von Informationen aus parlamentarischen Kommissionen zu wirtschaftlichen Zwecken an Dritte. Pflicht zur Vertraulichkeit und Schutz der Interessen des Parlamentes"}