{"id":20145014,"updated":"2023-07-28T07:06:44Z","additionalIndexing":"36;10;Forschungsprogramm;Forschungsförderung;Finanzierung","affairType":{"abbreviation":"Fra.","id":14,"name":"Fragestunde. 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Februar 2014 zur Masseneinwanderungs-Initiative die Verhandlungen zu Erasmus plus und Horizon 2020 so lange suspendiert, bis die Schweiz die Erweiterung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien unterzeichnet hat. Dieses Abkommen ist paraphiert, kann aber von der Schweiz in der vorliegenden Form nicht unterzeichnet werden.<\/p><p>Die Europäische Kommission hat informiert, dass die Schweiz den Status eines Drittlandes erhalte. Bei Erasmus plus sind die Fristen daher für die Projektausschreibungen 2014 definitiv abgelaufen. Für Horizon 2020 kann davon ausgegangen werden, dass bei einer Änderung der Situation zum Kroatien-Dossier die Verhandlungen für die Assoziierung wieder aufgenommen werden können. Die Kommission hat zudem betont, dass die Schweiz aufgrund des mit Euratom 1978 abgeschlossenen Abkommens am Fusionsteil des Euratom-Programms sowie am Iter-Projekt weiter assoziiert bleibt.<\/p><p>Das WBF wurde am Freitag, 7. März vom Bundesrat beauftragt, die Arbeiten für Übergangsmassnahmen ab 2014 für beide Programme im Sinne der früheren indirekten Teilnahme im Hinblick auf eine erneute Assoziierung bis zur Umsetzungsreife weiterzuführen. Der Bund kann im Rahmen der bereits genehmigten Kredite Übergangsmassnahmen finanzieren. Artikel 2 des Bundesbeschlusses vom 10. bzw. 25. September 2013 über die Finanzierung der Schweizer Beteiligung am Programm der Europäischen Union in den Bereichen Forschung und Innovation in den Jahren 2014-2020 bzw. für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport in den Jahren 2014-2020 sieht eine solche Förderung einer \"projektweisen Beteiligung\" bei verspäteter Assoziierung explizit vor. Die relevanten beschlossenen Gesamtkredite sollen nicht überschritten werden. Gemäss dem gegenwärtigen Stand der Abklärungen scheint es dafür weder eine Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation noch eine Änderung der Bundesverfassung zu benötigen. Allerdings müssen vermutlich spezifische Verordnungen erstellt oder angepasst werden. Dies ist Teil der zurzeit laufenden Abklärungen der Bundesverwaltung.<\/p><p>Im Fall von Horizon 2020 ist eine Weiterbeteiligung der Schweiz als assoziierter Staat prinzipiell nach wie vor denkbar. Bis zu einer allfälligen Entscheidung werden die Eingabefristen von 2014 für einige Ausschreibungen für Forschungsprojekte jedoch verstrichen sein. Für die definitiv verpassten Ausschreibungen und für den Fall einer Nichtassoziierung im Jahr 2014 werden deshalb Übergangslösungen ausgearbeitet.<\/p><p>Eine Nichtassoziierung der Schweiz an das EU-Programm Horizon 2020 hat folgende Konsequenzen:<\/p><p>1. Im Status eines Drittstaates können sich Forschende aus der Schweiz (aus Hochschulen, KMU, Industrie usw.) nur noch als zusätzliche Partner an Verbundprojekten internationaler Konsortien anschliessen, sofern in diesen mindestens drei Teilnehmende aus EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten vertreten sind. Voraussetzung ist dabei eine nationale Finanzierung ihrer Forschungskosten. Das gilt auch für die sogenannten FET-Flaggschiffe und somit die Finanzierung des Projektes Human Brain ab 2016. Forschende aus der Schweiz als Drittstaat können jedoch auch Verbundprojekte koordinieren bzw. leiten, was in der Vergangenheit nicht möglich war. Schweizer Institutionen, die an einem Projekt des Europäischen Instituts für Innovation und Technologie teilnehmen, wie die Wissens- und Innovationsgemeinschaften (Knowledge and Innovation Communities, z. B. im Klimabereich), können unter Umständen und zu einem gewissen Teil sogar direkt aus Brüssel finanziert werden. <\/p><p>2. Im Status eines Drittstaates dürfen Forschende aus der Schweiz in der Regel keine Projekteingaben für Einzelforschungsprojekte in Brüssel machen. Dies betrifft namentlich die für Schweizer Forschende wichtigen Forschungsstipendien des Europäischen Forschungsrates (European Research Council). Im Rahmen der individuellen Marie-Curie-Aktionen sind Forschende aus der Schweiz nur von der Eingabe der Global Fellowships ausgeschlossen, mit welchen Forschende ein Mobilitätsstipendium für den Aufenthalt in einem Drittstaat erhalten.<\/p><p>3. KMU können zwar keine Einzelprojekte im neuen, spezifischen KMU-Förderinstrument von Horizon 2020 eingeben, sich aber als Projektpartner in einem Verbundprojekt beteiligen. Im Status eines Drittlandes muss der Projektpartner dabei seine eigene Finanzierung mitbringen. Die Verwaltung klärt zurzeit ab, ob die rechtlichen Grundlagen für eine direkte Finanzierung von KMU in diesem Kontext gegeben sind. Die vom Parlament letzten Herbst beschlossene Anpassung des Forschungs- und Innovationsfördergesetzes (Art. 29 FIFG), welche eine direkte Finanzierung namentlich von KMU im Zusammenhang mit den EU-Forschungs- und Innovationsprogrammen zulässt und welche per 1. März 2014 in Kraft getreten ist, könnte hier bereits ohne weitere gesetzliche Massnahmen eine Lösung bieten.<\/p><p>Im Fall von Erasmus plus wird zurzeit eine Übergangslösung erarbeitet. Dabei sind Mobilitätsprojekte prioritär zu behandeln. Zu berücksichtigen ist, dass die finanzielle Zusicherung an Schweizer Bildungsinstitutionen auch die Kosten für ausländische Teilnehmer umfasst, die eine Mobilität in die Schweiz planen, das sogenannte Prinzip der Reziprozität. Eine solche Übergangslösung sichert die grösstmögliche Kontinuität und behebt die zurzeit bestehenden Unsicherheiten in der schweizerischen Bildungslandschaft.<\/p><p>Die bisherige Programmgeneration \"Lebenslanges Lernen\", an welcher die Schweiz sich zwischen 2011 und 2013 beteiligen konnte, förderte bereits die Mobilität nicht nur von Studierenden, sondern auch von Lernenden in Europa. Bei der Erarbeitung einer Übergangslösung werden Prioritäten für die verschiedenen Typen von Mobilitäten - Studierende, Lernende, Schüler, Freiwillige, Lehrpersonen usw. - gesetzt, diese sind noch nicht definiert. Es wird aber eine grösstmögliche Kontinuität angestrebt.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Direkt nach der Abstimmung zur Masseneinwanderungs-Initiative hat die EU der Schweiz mitgeteilt, dass sie nicht mehr als assoziierter Staat, sondern nur noch als Drittstaat am EU-Forschungsprogramm Horizon 2020 mitmachen kann. Viele Schweizer Forschungsprojekte können deshalb nicht mehr eingereicht werden.<\/p><p>Wie wird der Bundesrat diese betroffenen Forschungsprojekte unterstützen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Horizon 2020. Zugang zu individuellen Förderprogrammen sichern"}],"title":"Horizon 2020. Zugang zu individuellen Förderprogrammen sichern"}