{"id":20145424,"updated":"2023-07-28T06:32:53Z","additionalIndexing":"66;52;48;Verhütung von Umweltbelastungen;Flugbenzin;Luftverkehr","affairType":{"abbreviation":"Fra.","id":14,"name":"Fragestunde. Frage"},"author":{"councillor":{"code":2147,"gender":"m","id":173,"name":"Reimann Maximilian","officialDenomination":"Reimann Maximilian"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2014-09-17T00:00:00Z","legislativePeriod":49,"session":"4915"},"descriptors":[{"key":"L06K170401010104","name":"Flugbenzin","type":1},{"key":"L04K18040104","name":"Luftverkehr","type":1},{"key":"L04K06010416","name":"Verhütung von Umweltbelastungen","type":1}],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2014-09-22T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1410904800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1411336800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2147,"gender":"m","id":173,"name":"Reimann Maximilian","officialDenomination":"Reimann Maximilian"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"14.5424","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. In der Schweiz gab es in den letzten zwanzig Jahren durchschnittlich fünf Fälle pro Jahr; die Tendenz ist abnehmend.<\/p><p>2. Ein Treibstoffablass kommt aus operationellen Gründen infrage, wenn bei Langstreckenflugzeugen nach kurzer Flugzeit eine Umkehr und Landung unumgänglich und das Landegewicht überschritten ist. Nebst technischen Gründen gab es in der Vergangenheit auch einen Fall mit einem randalierenden Passagier, der zur Rückkehr des Flugzeugs kurz nach dem Start führte.<\/p><p>3. Die Flugsicherung prüft aufgrund der gegebenen Situation, wo das Flugzeug unter Wahrung von Sicherheitsabständen das Kerosin ablassen kann. Hierzu ist eine Mindestflughöhe von rund 2000 Meter über Grund vorgeschrieben; in der Praxis liegen die Höhen meist über 4000 Meter. Das Bazl überwacht die Einhaltung dieser Vorschriften mittels Radarspuren und Abschriften der Funkkommunikation.<\/p><p>4. Der abgelassene Treibstoff verdampft, bevor er den Erdboden erreichen kann. Die sich beim Ablass bildende Gaswolke verdünnt sich sehr schnell in der Umgebungsluft und verteilt sich global. Die Treibstoffgase werden mit Sonnenlicht zu CO2 und Wasser abgebaut. Der Ablassraum ist gebietsmässig deswegen im Prinzip nicht relevant. Am Boden konnten bis heute keine Schadstoffeinträge aus Treibstoffablass nachgewiesen werden. Trotzdem hat das Bazl eine Richtlinie erstellt, aufgrund welcher die Bevölkerung (beispielsweise auch im angrenzenden Ausland) via Medieninformation über einen Treibstoffablass informiert wird.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>1. Wie häufig wird über der Schweiz Kerosin aus Flugzeugen abgelassen?<\/p><p>2. Erfolgt das Ablassen auch aus anderen Gründen als bei technischen Defekten, beispielsweise lediglich zur Gewichtsreduktion vor einer Landung?<\/p><p>3. Wer entscheidet über Flughöhe und Raum, wo das Kerosin abgelassen wird?<\/p><p>4. Ab welcher Intensität nehmen Mensch, Fauna und Landschaft Schaden durch solche Ereignisse?<\/p><p>Meine Fragen stehen im Zusammenhang mit einem konkreten Vorfall von Anfang August bei einem Swiss-Flug Zürich-Brasilien.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Fragen zum Ablassen von Kerosin aus Flugzeugen"}],"title":"Fragen zum Ablassen von Kerosin aus Flugzeugen"}